Ob schmutzige Badezimmer, Ungeziefer, Baulärm oder Flugverspätung – Reisemängel liegen immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Urlauber dürfen dann Beseitigung fordern, den Reisepreis mindern und Schadensersatz verlangen.
Ganz einfach mit advocado:
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen einer Pauschalreise gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise ständiger Baulärm, Schimmel im Bad oder die Überbuchung des Hotels.
Doch nicht jede unerfüllte Leistung ist gleichzeitig auch ein Reisemangel im Sinne des Reiserechts. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Mängeln und einfachen Unannehmlichkeiten. Sie stellen keine erheblichen Mängel dar und gelten nach Rechtsprechung als „hinnehmbar“.
Unannehmlichkeiten sind u. a.
Weichen die im Vertrag vereinbarten Leistungen vom tatsächlichen Zustand am Urlaubsort ab, ist ein Urlaubsmangel gegeben. Dazu gehören:
Die EU stärkte die Rechte von Urlaubern bei Urlaubsmängeln mit ihrer Richtlinie zum Reiserecht (90/314/EWG). Urlauber haben dadurch aber auch verschiedene Pflichten.
Reisende haben das Recht auf schnellstmögliche Beseitigung von Reisemängeln durch den Reiseveranstalter. Dieser muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen handeln. Dies kann der Veranstalter nur verweigern, wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder unmöglich ist.
Ist der Veranstalter nach einer angemessenen Frist der Forderung nicht nachgekommen, können Reisende auch selbst Abhilfe schaffen. Liegt das Hotel beispielsweise nicht wie versprochen im Stadtzentrum, sondern im Umland, können Reisende ein anderes Hotel im Zentrum buchen.
Die Mehraufwendungen können Sie sich im Anschluss vom Reiseveranstalter erstatten lassen.
Wenn eine Reise nicht das hält, was der Vertrag verspricht, haben Urlauber das Recht auf eine Minderung des Reisepreises.
Je nach Umfang der Mängel sind Prozentsätze festgelegt, um die der Preis wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen gemindert werden kann. Diese liegen zwischen 5 und 50 %.
Urlauber können eine Entschädigung verlangen, wenn ihnen durch den Reisemangel Zusatzkosten entstanden sind. Das umfasst beispielsweise Arztkosten aufgrund einer Lebensmittelvergiftung wegen verdorbenen Essens oder Mehrkosten aufgrund einer außerplanmäßigen Rückreise.
Bei stark beeinträchtigten Pauschalreisen wie beispielsweise einer sich im Bau befindlichen Unterkunft können Urlauber wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ Schadensersatz geltend machen.
Reisende haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit sie ihren Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können:
Wie hoch die Entschädigung bei Reisemängeln ausfällt, hängt von 3 Faktoren ab:
Sogenannte Reisemängeltabellen bieten eine erste Orientierung über die mögliche Höhe. Sie listen alle Mängel und die von Gerichten bestätigten Reisepreisminderungen auf. Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich.
Art des Mangels |
Preisminderung in Prozent |
Fehlende Kinderbetreuung |
5–10 |
Fehlender Balkon/Meerblick |
5–10 |
Abweichende Lage der Unterkunft |
5–15 |
Fehlender/verschmutzter Pool |
10–20 |
Verschmutzter Strand |
10–20 |
Andere Unterkunft, als gebucht |
10–25 |
Lärm am Tag |
5–25 |
Lärm in der Nacht |
10–40 |
Ungeziefer |
10–50 |
Verdorbene/ungenießbare Speisen |
20–30 |
Schäden (Risse, Feuchtigkeit usw.) |
10–50 |
Ausfall der Verpflegung |
50 |
Zwar geben Reisemängeltabellen eine erste Orientierung – schätzen Urlauber die Höhe der Ausgleichszahlung jedoch falsch ein, kann der Reiseveranstalter berechtigte Forderungen ablehnen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie hierbei unterstützen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Mit den folgenden Schritten können Sie die Reiseleitung zur Abhilfe auffordenr und sicherstellen, dass Sie für Mängel nach Ihrem Urlaub eine angemessene Entschädigung erhalten.
Suchen Sie zunächst die Reiseleitung auf und melden Sie ihr die Mängel. Liegt beispielsweise ein starker Schimmelbefall im Hotelzimmer vor, können Sie sie durch Ihr Zimmer führen und ihr alle befallenen Stellen zeigen.
Im Anschluss können Sie die schnellstmögliche Behebung der Mängel oder die Organisation einer Alternative fordern. Lassen Sie sich diese Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Falls die Reiseleitung das verweigert, können Sie sich die Mängel auch von anderen Urlaubern bezeugen lassen.
Mängel sollten beim Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung vor Ort reklamiert werden – am besten schriftlich und unter einer Fristsetzung.
Reagiert die Reiseleitung nicht auf Ihre Aufforderung, können Sie die Mängel in einem detaillierten Mängelprotokoll festhalten. Notieren Sie dazu
Listen Sie im Anschluss alle Reisemängel detailliert auf. Machen Sie zudem von allen sichtbaren Mängeln Fotos oder Videos. Bei unzumutbarem Lärm notieren Sie die genauen Zeiten der Ruhestörung und fügen diese Ihrem Mängelprotokoll bei.
Klagen andere Gäste über ähnliche Mängel, können Sie sich deren Namen und Adressen notieren und sie als Zeugen angeben.
Wenden Sie sich nach der Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter in Deutschland. Verfassen Sie ein detailliertes Beschwerdeschreiben mit allen aufgetretenen Mängeln.
Legen Sie folgende Unterlagen bei:
Um einen Nachweis zu haben, können Sie alle Dokumente per Einschreiben versenden.
Möchten Sie vom Reiseveranstalter Entschädigung für Reisemängel einfordern, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Pauschalreise geltend machen – danach erlischt der Anspruch.
Unser Musterbrief kann es Ihnen erleichtern, Reisemängel geltend zu machen und eine Entschädigung beim Reiseveranstalter einzufordern.
Ergänzen Sie dazu die folgenden Angaben:
Je detaillierter Sie die Mängel und die damit verbundenen Umstände belegen können, desto besser können die Erfolgsaussichten stehen, eine Ausgleichszahlung zu erhalten.
Sie können den Brief per Einschreiben verschicken, um nachzuweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Bitte beachten Sie, dass Musterbriefe nur eine Vorlage zur ersten Orientierung darstellen. Ein advocado Partner-Anwalt mit Schwerpunkt Reisemangel kann ein solches Schreiben rechtssicher für Sie aufsetzen und Ihren Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Entschädigung für Reisemangel einfordern.
Lehnt der Reiseveranstalter Ihre Entschädigungsforderung ab, kann ein Anwalt den Druck auf den Veranstalter erhöhen und Ihren Anspruch durchsetzen.
Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter möglich, kann ein Anwalt weitere juristische Schritte wie ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben. Mit einer eindeutigen Beweisführung kann er die Gegenargumente des Reiseanbieters entkräften und Ihren Zahlungsanspruch durchsetzen.
Ein Anwalt für Reiserecht kann
Die Anwaltskosten müssen Sie zunächst selbst auslegen. Da Sie gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Entschädigung haben, dürfen Sie die Kosten Ihres Anwalts bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche zurückzufordern.
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Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot vom Anwalt für die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruches. Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Anwalt beauftragen möchten.
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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.