Mehr negative Online-Bewertungen aufgrund der Maskenpflicht – wenn sie sie nicht rechtens sind, können sie gelöscht werden
Greifswald, 17. Juni 2020. Restaurants, Hotels und Fitnessstudios dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder öffnen. Das stellt viele Unternehmer vor ungeahnte Probleme: Schlechte Online-Bewertungen aufgrund der Maskenpflicht, Abstandsregelungen oder eines eingeschränkten Betriebs – also Faktoren, die der Unternehmer nicht beeinflussen kann – nehmen zu. Derartige 1-Sterne-Bewertungen bei Google und anderen Plattformen sind i. d. R. löschbar.
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