Das Grundstücks- und Immobilienrecht regelt vor allem den Erwerb und Verkauf, die Verwaltung, Belastung oder Versteigerung von Grundstücken und Immobilien. Juristische Fragen rund um die Immobilie können komplex sein und hohe Vermögenswerte betreffen. Mit einer Rechtsberatung durch einen erfahrenen Partner-Anwalt können Sie sich und Ihre Immobilie rechtlich absichern.
Ein erfahrener Anwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht kennt Rechtslage und aktuelle Vorschriften. advocado ermittelt aus seinem Partner-Netzwerk für Sie schnell den passenden Anwalt. So werden Sie jederzeit kompetent und leicht verständlich beraten.
Das Grundstücksrecht regelt Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen und den Rechten am Grundstück wie Nutzungs-, Sicherungs- und Erwerbsrechte. Das Immobilienrecht beschäftigt sich vor allem mit dem Kauf und Verkauf sowie der Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Auch das Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Architektenrecht und das private Baurecht gehören zum Grundstücks- und Immobilienrecht.
Ein Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht befasst sich z. B. mit der Gestaltung und Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen. Er kann seine Mandanten beim Haus- oder Wohnungskauf rechtlich absichern, indem er die vorliegenden Verträge auf ungültige Klauseln und unvorteilhafte Formulierungen prüft. Sollte es dennoch nach dem Immobilienkauf z. B. zu Baumängeln kommen, kann der Anwalt seine Mandanten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung vertreten und prüfen, ob und wie sich der Kauf anfechten lässt.
Wie teuer Ihr Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht ist, hängt vor allem von Ihrem konkreten Anliegen und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Mit advocado ist das ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht aus unserem bundesweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.
„Im Grundstücks- und Immobilienrecht geht es meist um hohe Vermögenswerte. Als Anwältin ist es meine Aufgabe, meine Mandanten vor finanziellen Risiken und Wertverlusten zu schützen.“
Anwältin Alexandra Brodt-Chiadmi berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmer bundesweit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Sie begleitet ihre Mandanten u. a. bei der Gestaltung von Verträgen und der Transaktion von Grundstücken und Immobilien. Im Gespräch erklärt sie, wie grundstücks- und immobilienrechtliche Konflikte vermieden werden können.
„Im Grundstücks- und Immobilienrecht geht es meist um hohe Vermögenswerte. Als Anwältin ist es meine Aufgabe, meine Mandanten vor finanziellen Risiken und Wertverlusten zu schützen.“
Anwältin Alexandra Brodt-Chiadmi berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmer bundesweit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Sie begleitet ihre Mandanten u. a. bei der Gestaltung von Verträgen und der Transaktion von Grundstücken und Immobilien. Im Gespräch erklärt sie, wie grundstücks- und immobilienrechtliche Konflikte vermieden werden können.
Alexandra Brodt-Chiadmi: Im Immobilienrecht geht es meist um die Gestaltung oder Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser oder auch Gewerbeflächen. Dabei entwickle und gestalte ich gemeinsam mit meinen Mandanten rechtssichere Immobilienkaufverträge.
Besonders im Grundstücks- und Immobilienrecht ist es sehr wichtig, für rechtliche Absicherung zu sorgen und Verträge professionell aufsetzen zu lassen. Ungeprüfte Verträge enthalten häufig nachteilige Klauseln oder Formfehler, die zu enormen finanziellen Verlusten führen können, weil zum Beispiel Haftungsfragen nicht eindeutig oder zum Nachteil des Käufers geregelt werden.
Viele Käufer stellen jedoch erst nach dem Erwerb fest, dass die Immobilie wesentliche Mängel hat oder sie einen um ein Vielfaches überzogenen Preis bezahlt haben. In solchen Fällen prüfe ich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Kauf rückgängig gemacht oder Schadensersatz verlangt werden kann.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist vor allem Erfahrung im Bereich des Immobilienmarkts. Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Anschaffung ihres Lebens. Deshalb ist eine anwaltliche Beratung bereits vor dem Immobilienkauf ratsam, um bei der Wahl der Immobilie ganz genau hinzusehen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Dies gilt vor allem für sogenannte Schrottimmobilien. Dabei handelt es sich entgegen dem Wortlaut nicht um ein heruntergekommenes, abbruchreifes Objekt, sondern um eine zu einem überhöhten Preis verkaufte Immobilie.
Erst ein auf Grundstücks- und Immobilienrecht spezialisierter Anwalt sichert seinen Mandanten beim Immobilienkauf rechtlich ab. Denn der Notar ist überparteilich und macht nicht auf nachteilige Vertragsklauseln aufmerksam. Der Makler wiederum möchte seine Provision verdienen und der Verkäufer verständlicherweise den maximalen Preis erzielen.
Zu den häufigsten Fehlern gehört die ungenaue Bezeichnung der Immobilie im Kaufvertrag – vor allem beim Erwerb von Wohnungseigentum. Ein Abgleich mit dem Grundbuch sollte stets vorgenommen werden, denn bereits kleine Abweichungen machen den Vertrag anfechtbar.
Zudem sollten Umfang und Bedeutung von Nießbrauch und Wohnrechten dem Mandanten klar verständlich vermittelt werden. Oft geschieht dies jedoch nicht und Rechtsstreitigkeiten sind die Folge.
Auch Mängelhaftungsfragen führen häufig zu juristischen Auseinandersetzungen. Während bei Neubauten der Verkäufer bis zu 5 Jahre für auftretende Sachmängel haftet, ist bei gebrauchten Immobilien die Mängelhaftung in der Regel ausgeschlossen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Kaufvertrag die Haftung des Verkäufers für wissentlich verschwiegene Mängel vorsieht. Hier kommt es nicht selten zu Täuschungsversuchen.
Aber auch Verkäufer sollten sich absichern. Zum Beispiel wenn es Zweifel an der Finanzstärke des Käufers gibt. Hier sollte der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages auf Vorlage einer bankbestätigten Finanzierung bestehen, um Risiken zwischen Vertragsschluss und Eintragung des Käufers in das Grundbuch zu minimieren.
Sicher haben auch Musterverträge ihre Berechtigung. Sie sind jedoch nicht an die individuelle Situation und Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst. Hier besteht das Risiko, dass Verträge geschlossen werden, deren Inhalt für die Vertragsparteien unverständlich oder nachteilig ist. Beispielsweise nehmen Käufer ungünstige Vertragsdetails in den Musterverträgen trotz Aufklärung beim Notar gar nicht wahr.
Die erlaubte Nutzung und Bebaubarkeit des Grundstücks sollten sich Käufer vor dem Kauf unbedingt vorweisen lassen. Zum Beispiel ob die Nutzung einer Gewerbehalle für den erstrebten Geschäftszweck überhaupt zulässig ist, das Eigenheim im Landschaftsschutzgebiet gebaut wurde oder das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses über eine erforderliche Baugenehmigung verfügt – solch wesentliche Tatsachen sind nicht beurkundungspflichtig und können später unerfreulich teure Folgen haben.
„Auch für Verträge im Grundstücks- und Immobilienrecht gilt: Vertragen kann sich nur, wer die Regeln kennt und achtet.”
Die Verkaufsphase sollte so transparent und umfassend wie möglich vorbereitet werden, um die Rechtssicherheit des Verkäufers zu gewährleisten. Um sich später nicht dem Vorwurf der Arglist – also dem wissentlichen Verschweigen von Mängeln – auszusetzen, sollten alle bekannten Mängel der Immobilie von Anfang an kommuniziert werden.
In Gesprächen mit Mandanten kommt es weniger darauf an, diese mit allen Sach- und Fachinformationen zu versorgen. Schließlich sind sie keine Juristen und wollen es in aller Regel auch nicht werden.
Für mich und meine Mandanten ist entscheidend, dass juristische Themen in der Alltagssprache und damit auch für Nichtjuristen leicht verständlich sowie in verträglichem Maße vermittelt werden. Das Ziel der Beratung ist es schließlich nicht, den Mandanten zu überfordern, sondern ihn bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen und rechtlich abzusichern.
Die telefonische Rechtsberatung bzw. Online-Rechtsberatung ist eine gute Alternative zur herkömmlichen Rechtsberatung. Vor allem wenn schnell eine Lösung gefunden werden muss. Denn die übliche Terminvereinbarung und Wartezeiten entfallen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Spezialisierung der Anwälte. Regionale Kanzleien können es sich oft nicht leisten, Mandate abzulehnen – auch wenn sie nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen. Online und überregional tätige Anwälte bearbeiten hingegen eher Mandate, die ihrer Spezialisierung entsprechen.
Gerade im Bereich des sehr schnelllebigen Immobilienmarktes ist ein rasches Handeln erforderlich. Häufig liegen zwischen Kaufvertragsentwurf und Notartermin nur ein paar Tage Prüfzeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, denn eine übereilte Fehleinschätzung kann zu teuren Konsequenzen führen.
Mit advocado haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Hier erfahren Sie schon vor der Beauftragung eines Anwalts, ob aus rechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht.