Damit die Fünftelregelung gilt, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt bekommen.
- Die Abfindung und alle weiteren Einnahmen bis Jahresende müssen höher sein, als der bis zum Jahresende wegfallende Lohn.
In folgenden Fällen ist die Fünftelregel jedoch ausgeschlossen:
- Der Arbeitsvertrag garantiert bereits eine Abfindung.
- Der Arbeitnehmer hat selbst gekündigt.
- Der ausgezahlte Betrag ist ein Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen (etwa Überstunden).
- Der Betrag ist eine Bonuszahlung.
Mit der Fünftelregelung berechnen Sie den Steuerbetrag wie folgt:
- Die Abfindung wird durch 5 geteilt und zum Jahresgehalt addiert. Diese Summe wird komplett versteuert.
- Anschließend wird die Lohnsteuer für das Jahreseinkommen ohne Abfindung berechnet.
- Die Differenz der beiden Beträge wird mit 5 multipliziert.
- Dies ist dann die geminderte Einkommensteuer, die von der Abfindung abzuführen ist.
Den korrekten Steuerbetrag können Sie ganz einfach mit dem Abfindungssteuerrechner (Stand 2021) ganz oben in diesem Beitrag ermitteln.
Muss ich Sozialversicherungsbeiträge für meine Abfindung zahlen?
Arbeitnehmer müssen von Ihrer Abfindung keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur bei freiwillig gesetzlich Versicherten zählt die Abfindung als versicherungspflichtiges Einkommen, sodass Beitragszahlungen notwendig sind.
3. So können Sie Ihre Abfindung erhöhen
Die genaue Abfindungshöhe ist grundsätzlich Verhandlungssache – unsere Abfindungsrechner bieten Ihnen lediglich eine Orientierung. Von daher kann es ratsam sein, wenn Sie kein Angebot akzeptieren, ohne Ihre maximalen Möglichkeiten zu kennen.
Denn: Ihr Arbeitgeber könnte ein wirtschaftliches Interesse daran habeb, die Summe so gering wie möglich zu halten. Um mit Ihrem Arbeitgeber – der bereits erfahren im Umgang mit Kündigungen ist – auf Augenhöhe zu verhandeln, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Abfindung hilfreich sein.
Ein Anwalt kennt Ihren genauen Verhandlungsspielraum und kann einschätzen, ob die Abfindungshöhe Ihrem Anspruch gerecht ist. Stellt Ihr Anwalt zusätzlich fest, dass Ihre Kündigung unzulässig ist, erhöht das den Druck auf Ihren Arbeitgeber – bei einer Kündigungsschutzklage müsste er dann mit enormen Gerichtskosten rechnen.
Durch Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft kann ein Anwalt daher oft eine 1,5 bis 2-fach höhere Abfindungssumme durchsetzen, als Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht regelt nach Ihrer Entlassung ebenso weiterer Wichtiges: Durch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber kann er sicherstellen, dass Sie ein faires Arbeitszeugnis erhalten und Ihre Überstunden sowie Ihr Resturlaub gerecht abgegolten werden.
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