Möchten Sie bei der Creditreform Ihre Bonität verbessern, dann können Sie falsche oder veraltete Einträge löschen lassen. Verwehrt Ihnen Creditreform die Löschung, kann ein Anwalt Ihren Anspruch eindeutig nachweisen und Ihrer Forderung Nachdruck verleihen.
Ein negativer Creditreform-Eintrag wegen einer offenen Forderung wird in der Regel 3 Jahre gespeichert.
Seit 25. Mai 2024 gibt es aber eine neue Kulanzregelung der Wirtschaftsauskunfteien: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Creditreform bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – wenn keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Ja, denn nicht jeder Eintrag bei der Auskunftei ist berechtigt. Sind die Daten veraltet oder falsch – z. B. weil Sie verwechselt wurden –, ist eine Löschung oder Korrektur des Eintrags möglich. Um dies zu erreichen, wenden Sie sich direkt an Creditreform oder an das Unternehmen, von dem die Daten stammen.
Als Wirtschaftsauskunftei sammelt Creditreform Daten über das Wirtschaftsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Auf dieser Basis berechnet sie den sogenannten Bonitätsscore (bzw. Bonitätsindex). Dieser Wahrscheinlichkeitswert gibt an, wie zuverlässig Unternehmen oder Privatpersonen Kredite oder Rechnungen bezahlen.
Die Vertragspartner der Creditreform – dazu zählen u. a. Banken, Kreditinstitute oder Wohnungsgesellschaften – können Auskunft über Ihren Bonitätsscore einholen. Anhand dessen entscheiden sie, ob sie Sie als Geschäftspartner akzeptieren.
Haben Sie einen falschen Eintrag, kann es ratsam sein, diesen löschen zu lassen, denn: Ein Negativeintrag senkt Ihren Bonitätsscore und kann Vertragsabschlüsse erschweren. Potentielle Vertragspartner fürchten dann vielleicht einen Zahlungsausfall und sehen davon ab, mit Ihnen Geschäfte zu machen – Kredit-, Miet- oder Handyverträge sowie Aufträge bleiben verwehrt.
Enthält ein Eintrag Fehler oder veraltete Daten über Ihre wirtschaftliche Situation, ist die Auskunftei zur umgehenden Korrektur oder Löschung verpflichtet.
U. a. folgende Einträge können Sie löschen oder korrigieren lassen:
Es zeigt sich immer wieder, dass eine frühzeitige Löschung auch dann möglich ist, wenn formelle Einwände, wie z. B. nicht erhaltene Mahnungen der Gläubigerin oder eines Inkasso-Unternehmens vorgetragen werden. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz muss vor Meldung eines Negativmerkmals eine vorgegebene Mahnfolge eingehalten werden.
Eine gesetzliche Vorgabe, ab wann Creditreform Einträge löschen muss, gibt es nicht. Creditreform, die Schufa und weitere Wirtschaftsauskunfteien haben sich aber in einem Code of Conduct geeinigt, wie lange sie Daten speichern.
Demnach gelten folgende Fristen für die Löschung von Einträgen:
Hat ein Eintrag die 12-Monats- oder 3-Jahres-Frist überschritten oder ist schlicht falsch, können Sie Creditrefom zur Löschung auffordern.
Stammen Ihre Daten bei der Creditreform aus dem Schuldnerverzeichnis eines zentralen Vollstreckungsgerichts, können Sie die Einträge unter Umständen vorzeitig vor Ablauf der 3 Jahre löschen lassen.
Dazu müssen Sie der Creditreform eine Löschurkunde vorzeigen. Diese beantragen Sie beim Amtsgericht. Die Beantragung ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Schulden Ihres Gläubigers komplett abbezahlt haben und dieser mit der vorzeitigen Löschung einverstanden ist.
Um die Löschurkunde zu beantragen, müssen Sie dem Amtsgericht zahlreiche Dokumente vorlegen: die Bestätigung Ihres Gläubigers über die Schuldentilgung, dessen Einwilligung, die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers sowie Ihre Verfahrensnummer.
Sind Ihre Daten korrekt, können Sie sie nicht löschen lassen. Berechtigte Einträge zu Gerichtsdaten, titulierten Forderungen sowie zu einer Privatinsolvenz lassen sich vor Ablauf der 3 Jahres-Frist nur sehr schwierig vorzeitig löschen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Schulden abbezahlt haben. Zusätzlich muss Ihr Gläubiger damit einverstanden sein, den Creditreform-Eintrag vorzeitig zu löschen.
Eine Restschuldbefreiung vorzeitig löschen zu lassen, ist laut Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-05 0 151/18) nur möglich, wenn triftige Gründe vorliegen – z. B. eine längere Krankheit oder die Pflege von Angehörigen.
Um bei der Creditreform Ihren Score und Ihre Bonität zu verbessern, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 DSGVO haben Sie mindestens 1x jährlich das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft zu beantragen. Diese enthält alle über Sie gespeicherten Daten sowie Ihren Bonitätsscore. Überprüfen Sie Ihre Selbstauskunft auf Fehler oder veraltete Daten, die Sie löschen lassen können.
Die Selbstauskunft können Sie auf der Internetseite der Auskunftei anfordern:
In der Regel erhalten Sie die Daten nach 1 bis 2 Wochen per Post.
Entdecken Sie Unstimmigkeiten in Ihren Daten? Dann wenden Sie sich an das Unternehmen, das die falschen Daten über Sie übermittelt hat oder an direkt die Creditreform, um den Eintrag löschen zu lassen.
Legen Sie Beweise vor, weshalb der Eintrag unbegründet oder veraltet ist – nur dann lässt sich eine Löschung von Einträgen bei der Creditreform realisieren. Haben Sie z. B. einen Negativeintrag über eine längst bezahlte Rechnung, können Sie per Zahlungsbeleg nachweisen, dass die Schulden erledigt sind.
Um zeitnah eine Verbesserung Ihrer Bonität zu erreichen, empfiehlt es sich, Creditreform eine Frist von 3 oder 4 Wochen für die Korrektur zu setzen.
Sie haben der Auskunftei bewiesen, dass Sie alle Rechnungen pünktlich bezahlt haben, aber die Auskunftei weigert sich, die Daten zu korrigieren? Oder Creditreform erkennt entgegen einer Löschurkunde des Amtsgerichts Ihr Gesuch auf Löschung nicht an?
Verwehrt Ihnen trotz berechtigten Anspruchs Creditreform Boniversum den Eintrag zu löschen, kann die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sinnvoll sein.
Ein Anwalt kann Ihren Anspruch auf Löschung juristisch fundiert begründen und den Widerspruch der Gegenseite mit stichhaltigen Argumenten entkräften. Er verhandelt mit der Auskunftei und Ihren Gläubigern auf Augenhöhe und arbeitet auf eine schnelle außergerichtliche Einigung hin.
Der Anwalt
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Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Die Creditreform erhält Ihre Daten von
Ein Negativeintrag führt zu einer schlechteren Bonität – dadurch erhalten Sie als Unternehmen und Verbraucher unter Umständen keinen Kredit, keine Aufträge sowie keinen Miet- oder Handyvertrag.
Sind Einträge veraltet oder entsprechen nicht der Wahrheit, können Sie den Creditreform-Eintrag löschen lassen. Überprüfen Sie dazu zuerst Ihre Selbstauskunft auf Fehler. Haben Sie einen Fehler entdeckt, wenden Sie sich an die Creditreform oder an das Unternehmen, das die falschen Daten übermittelt hat. Beweisen Sie, weshalb der Eintrag unbegründet ist – z. B. durch Zahlungsbelege.