Geld wurde falsch überwiesen: Das ist wahrscheinlich den meisten schon passiert. Kein Wunder, denn bei den vielen Zahlen kommen viele schnell durcheinander. Die Frage ist nun: Wie bekomme ich das Geld schnell wieder, damit ich es an die richtige Person schicken kann? Und wie lange kann ich es zurückfordern? In diesem Artikel geben wir Auskunft und klären, wie Sie sich falsch überwiesenes Geld wieder zurückholen können.
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Es passiert schnell: Eine falsche Zahl eingegeben oder eine alte Vorlage benutzt und schon ist das Geld weg. Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben, sollten sie vor allem eines tun: schnell handeln! Überweisungen werden normalerweise innerhalb eines Tages ausgeführt. Es bleibt Ihnen also nur wenig Zeit, um die Transaktion zu stoppen.
Rufen Sie umgehend bei Ihrer Bank an und erklären Sie, was passiert ist. Je schneller Sie reagieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank die Überweisung noch stoppen kann.
In diesem Fall wickeln die betroffenen Banken die Rückbuchung des Geldes unter sich ab. Die Rücküberweisung auf Ihr Konto kann ein bis zwei Werktage dauern. Auch hier gilt: Kontaktieren Sie die Bank sofort, damit der Fehler schnell behoben werden kann.
Die Bank hat in diesem Fall keinen Zugriff mehr auf das Geld. Kontaktieren Sie dennoch unbedingt Ihre Bank. Die Bank kann den Empfänger des Geldes um eine Rücküberweisung bitten. Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass das Geld auch wirklich zurück überwiesen wird.
Diese Frage können wir kurz beantworten: Nein, die Bank an sich hat kein Recht, die Rücküberweisung des Geldes vom irrtümlichen Empfänger zu verlangen. Allerdings werden die meisten Banken Ihnen dabei helfen, das Geld zurückzubekommen, indem Sie beispielsweise den Empfänger kontaktieren. Eine Garantie, dass die Bank das Geld zurückholt, gibt es jedoch nicht.
In der Regel lautet die Antwort: Ja. Wenn ein Empfänger einen Geldbetrag fälschlicherweise erhalten hat, ist er normalerweise dazu verpflichtet, diesen zurückzugeben. In diesem Fall liegt nämlich eine sogenannte „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor. Wenn die falschen Empfänger das Geld allerdings bereits ausgegeben haben, müssen Sie den Betrag unter Umständen nicht zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger keine Kenntnis davon hatten, dass das Geld Ihnen nicht zustand.
Bei dem sogenannten Lastschriftverfahren geben die Kundinnen und Kunden ihre Bankdaten an ein Unternehmen, das nun Geld automatisch einziehen. Natürlich kann es auch bei einem Lastschriftverfahren zu falschen Überweisungen kommen, wenn beispielsweise eine zu hohe Summe abgerechnet wurde.
Bei fehlerhaften Lastschriftüberweisungen haben Sie acht Wochen lang das Recht, das Geld zurücküberweisen zu lassen. Melden Sie die fehlerhafte Überweisung also dem Unternehmen und bestehen Sie auf Ihr Recht auf eine Rückbuchung.
Die gleichen Regeln gelten natürlich auch für Sie: Wenn Sie fälschlicherweise Geld überwiesen bekommen haben, müssen Sie es wieder zurücküberweisen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass der Sender des Geldes einen Herausgabeanspruch hat. Dort heißt es wörtlich:
"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."
Allerdings können sich die Empfänger auf die sogenannte Entreicherung berufen. Das bedeutet: Wenn Sie das Geld bereits ausgegeben haben, weil Sie z.B. gar nicht mitbekommen haben, dass etwas überwiesen wurde. Normalerweise müssen Sie das Geld aber wieder zurücküberweisen.
Wenn Sie einen Fehler bei Ihrer Überweisung bemerken, ist schnelles Handeln wichtig. Sie sollten umgehend die Rückholung veranlassen. Falls das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Girokonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, kann die Bank den Vorgang noch aufhalten.
Nein: Es gibt keine ausdrückliche Meldepflicht. Beachten Sie, dass die Verjährungsfrist für Rückforderungen in der Regel drei Jahre beträgt. Wenn Sie das Geld also unberührt lassen, gibt es nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf eine Rückzahlung.
Beim Lastschriftverfahren können Sie bis zu acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos ohne weitere Angabe von Gründen eine Rückbuchung beantragen. Bei allen anderen Überweisungen müssen Sie schnell handeln. Wenn das Geld bereits abgebucht wurde, ist die Bank nicht mehr zu einer Rückbuchung verpflichtet.
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