Bei einem Testament ist Vorsicht geboten: Damit später keine Missverständnisse entstehen, sollte ein Testament klar und deutlich formuliert sein. Wir haben Vorlagen und Muster für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie unsere Formulierungen, um Streit zwischen Ihren Erben zu vermeiden. Wir können jedoch nur Beispiele liefern: Wenn Sie wirklich sichergehen wollen, dass Ihr Testament Ihren letzten Willen rechtssicher wiedergibt, sollten Sie es von einem Anwalt für Erbrecht erstellen lassen.
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Bei einem Testament sollten Sie vor allem eines beachten: Alle Regelungen müssen absolut unmissverständlich sein! Mit einem Testament wollen Sie schließlich verhindern, dass sich Ihre Angehörigen später um Ihren Nachlass streiten — darum darf es für Ihre Nachkommen natürlich keine Interpretationsmöglichkeiten geben.
Die folgenden Beispiele sind Mustervorlagen mit typischen Formulierungen, wie sie in einem Testament üblich sind. Halten Sie sich an unsere Vorlage, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie absolut sichergehen möchten, dass Ihr Testament auch wirklich wirksam und unmissverständlich ist, gibt es nur eine Möglichkeit: Beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihnen bei der Aufsetzung hilft.
Mein Testament
(Ort / Datum)
Ich (Vorname und Nachname), geboren am (Geburtsdatum), verfüge, dass meine Kinder als unbeschränkte Erben eingesetzt werden.
Folgende Anteile sind zu berücksichtigen:
Meine Tochter (Name), geboren am (Geburtsdatum), erhält einen Anteil in Höhe von …
Mein Sohn (Name), geboren am (Geburtsdatum), erhält einen Anteil in Höhe von …
Ich enterbe meinen Sohn (Name), geboren am (Geburtsdatum).
Sollte einer der oben genannten Erben bereits vor mir verstorben sein, sollen seine Abkömmlinge an die Stelle des verstorbenen Erben treten.
Ich vererbe meinem Cousin (Name) mein Auto (hier muss eine genaue Beschreibung erfolgen — am besten mit Kennzeichen und Modell).
Meinem Freund (Name) vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von …
Alle Regelung aus meinem Nachlass sollen durch einen Testamentsvollstrecker durchgesetzt werden. Ich setze hierfür Herrn/Frau (Name) als Testamentsvollstrecker ein. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Arbeit einen Geldbetrag in Höhe von …
(Unterschrift)
*Wichtig: Diese Formulierungen sind lediglich Beispiele und ersetzen keinesfalls eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht.
Sie können in einem Testament aber noch viele weitere Klauseln verankern. Sie können beispielsweise auch Entscheidungen über das Sorgerecht treffen oder bestimmen, wer sich um Ihr Grab kümmern soll. In diesem Artikel gehen wir näher auf die verschiedenen Klauseln ein, die in einem Testament wichtig sein könnten.
Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Alle anderen Angehörigen werden dadurch erst einmal enterbt, also von der Erbfolge ausgeschlossen. In den meisten Fällen sollen die Kinder bei einem Berliner Testament dann erst erben, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Auch hier gilt: Formulieren Sie einfach und klar und vermeiden Sie dadurch Missverständnisse.
Unser Testament
(Ort, Datum)
Wir, die Eheleute (eigener Vorname und Name), geboren am (Geburtsdatum) und (Vorname und Name des Ehepartners), geboren am (Geburtsdatum) setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Der überlebende Ehepartner kann frei über den Nachlass verfügen. Diese Anordnung ist wechselbezüglich und bindend. Nach dem Tod des überlebenden Ehepartners sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.
(Unterschrift beider Ehepartner)
*Wichtig: Diese Formulierungen sind lediglich Beispiele und ersetzen keinesfalls eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um eine Person in Ihrem Testament zu enterben. Sie können die Person, die enterbt werden soll, ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen, indem Sie beispielsweise schreiben: „Mein Sohn soll nichts vom Erbe erhalten.“ Sie können eine Person aber auch als Alleinerben bestimmen — dadurch werden alle anderen Angehörigen, die an sich erbberechtigt wären, enterbt und auf den Pflichtteil gesetzt.
Wenn Sie eine Person ausdrücklich enterben wollen, können Sie das in Ihrem Testament zum Beispiel so festhalten:
Mein Testament
(Ort / Datum)
Ich (Vorname und Nachname), geboren am (Geburtsdatum), enterbe mit diesem Testament meinen Sohn, einschließlich seiner Abkömmlinge. Ich schließe sie hiermit von der Erbfolge aus. Die enterbten Personen sollen auf den Pflichtteil gesetzt werden.
(Unterschrift)
*Wichtig: Diese Formulierungen sind lediglich Beispiele und ersetzen keinesfalls eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht.
Wenn Sie hingegen einen Angehörigen als Alleinerben einsetzen, werden dadurch automatisch alle anderen Erbberechtigten von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie können jemanden also auch dadurch enterben, dass Sie Ihr ganzes Vermögen nur einer Person vermachen. Sie enterben eine Person also auch dann, wenn sie diese ganz einfach nicht erwähnen, obwohl sie an sich erbberechtigt wäre.
Sie können einen Alleinerben beispielsweise mit folgender Formulierung einsetzen:
Mein Testament
(Ort / Datum)
Ich (Vorname und Nachname), geboren am (Geburtsdatum), setze meine Tochter hiermit als Alleinerbin ein. Alle anderen Angehörigen sollen nichts erben und werden stattdessen auf den Pflichtteil gesetzt.
(Unterschrift)
*Wichtig: Diese Formulierungen sind lediglich Beispiele und ersetzen keinesfalls eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht.
Wir haben es bereits angesprochen: Bereits kleine formale Fehler können ein Testament unwirksam machen. Es ist daher immer empfehlenswert, das Testament von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann nicht nur dafür sorgen, dass es keine formalen Fehler gibt, sondern auch alle Unklarheiten beseitigen, die später zu Missverständnissen führen könnten.
Grundsätzlich ist ein Testament nur dann wirksam, wenn es handschriftlich und eigenhändig verfasst wurde und lesbar ist. Das bedeutet: Am Computer erstellte Testamente, Videoaufnahmen oder Audiodateien sind nicht gültig. Zudem muss ein Testament immer unterschrieben sein. Wichtig: Ein Testament ist auch ohne Beglaubigung eines Notars wirksam. Im Grunde brauchen Sie für die Aufsetzung eines Testaments also nur zwei Dinge: Stift und Papier.
Wir fassen die formalen Vorgaben für ein Testament zusammen. Ein Testament muss:
Ein Testament ist unwirksam, wenn es:
Für ein Berliner Testament gelten die gleichen Regeln wie für das Einzeltestament: Es muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Allerdings müssen beide Ehepartner das Testament unterschreiben. Es reicht, wenn einer der Ehepartner das Testament aufsetzt — solange beide mit Namen unterzeichnen. Wie auch beim Einzeltestament gilt: Das Berliner Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam.
Wenn Sie und Ihr Partner ein Berliner Testament aufsetzen wollen, müssen Sie die folgenden Vorgaben beachten:
Wie schreiben Sie am besten ein Testament? Ein Testament können Sie eigenhändig und handschriftlich aufsetzen — es ist auch ohne die Beglaubigung durch einen Notar wirksam. Beachten Sie vor allem: Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es unterschrieben ist. Zudem sollte ein Testament keine Missverständnisse verursachen. Achten Sie also darauf, alle Veranlassungen so präzise wie möglich zu formulieren. Schreiben Sie klar und verständlich, um spätere Erbstreitigkeiten zu verhindern.
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