3. Wie kann ich alleiniges Sorgerecht beantragen?
Sind beide Eltern mit der Übertragung einverstanden oder liegen triftige Gründe dafür vor, ist das alleinige Sorgerecht schriftlich beim zuständigen Familiengericht zu beantragen – also bei dem Gericht am Wohnort des Kindes.
Ist der andere Sorgeberechtigte mit der Übertragung des Sorgerechts einverstanden, darf der formlose Antrag knapp ausfallen und ist nur um seine schriftliche Zustimmung zu ergänzen. Alleiniges Sorgerecht lässt sich mit der Zustimmung von Vater oder Mutter leichter beantragen.
Ist er damit nicht einverstanden, ist eine ausführliche Begründung des Antrages notwendig. Mit Beweisen und Belegen ist detailliert auszuführen, warum der andere Elternteil kein geeigneter Sorgeberechtigter für das Kind ist – und ihm deswegen das Sorgerecht entzogen werden sollte. Für das alleinige Sorgerecht ist also der Nachweis zu erbringen, dass das andere Elternteil als Sorgeberechtigter ungeeignet ist.
Dafür bieten sich folgende Dokumente an:
- Ausführliche Begründung, inwiefern der andere Sorgeberechtigte das Kindeswohl gefährdet
- Stichhaltige Beweise für die Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil (u. a. Aussagen von anderen Familienmitgliedern oder Freunden, Nachrichten des anderen Elternteils, Fotos vom Kind oder seiner Umgebung
Viele Familiengerichte stellen online ein Formular für den Antrag auf alleiniges Sorgerecht zur Verfügung.
4. Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Jede Beantragung auf alleiniges Sorgerecht wird vom zuständigen Familiengericht umfassend geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei das Kindeswohl und damit zusammenhängende Aspekte wie Unterbringung, finanzielle Situation und das Umfeld, in dem das Kind aufwächst.
Folgende Mittel stehen dem Gericht dafür zur Verfügung:
- Stellungnahme des anderen Sorgeberechtigten
- Überprüfung durch das Jugendamt
- Befragung des Kindes durch das Jugendamt
- Familienpsychologisches Gutachten
- Zeugenbefragungen
Bei der Entscheidung für oder gegen den Antrag auf alleiniges Sorgerecht wägt das Familiengericht ab, ob die Übertragung der Sorge um das Kind verhältnismäßig ist. Dies geschieht anhand von 3 Kriterien:
- Kontinuität: Für das Kind soll eine einheitliche und stabile Erziehung sichergestellt werden, die eine ausgeglichene Entwicklung des Kindes fördert. Dies beurteilt das Gericht anhand der Sicherheit, Berechenbarkeit und Dauer der zwischenmenschlichen Beziehungen.
- Förderung: Hier bewertet das Gericht, bei welchem Sorgeberechtigten das Kind die besten Entwicklungsgrundlagen wie Bildungsstand und finanzielle Mittel hat.
- Soziale Bindungen: Das Gericht stellt sicher, dass das Kind nicht von seinem sozialen Umfeld wie Geschwister, Verwandte oder Freunde getrennt wird.
- Kindeswunsch: Ist das Kind 14 Jahre oder älter, berücksichtigt das Familiengericht auch den Kindeswunsch – selbst entscheiden kann das Kind jedoch nicht.
Sind diese Kriterien durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfüllt, wird das Familiengericht der Beantragung sehr wahrscheinlich zustimmen.
5. Was kostet es, alleiniges Sorgerecht zu beantragen?
Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts beim zuständigen Familiengericht fallen keine Kosten an. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn Sie sich z. B. anwaltlich beraten lassen oder der andere Elternteil Ihrer Beantragung nicht zustimmt und der Sorgerechtsstreit dann vor Gericht ausgetragen werden muss.
Folgende Kosten können entstehen:
- Eine anwaltliche Erstberatung zur Beantragung des alleinigen Sorgerechts kostet maximal 230 Euro – über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einem erfahrenen Anwalt erhalten.
- Lassen Sie sich anwaltlich vertreten, ist mit Anwaltskosten in Höhe von 600 bis 800 Euro zu rechnen.
- Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, entstehen Gerichtskosten in Höhe von 50 Euro.
Die Kosten für die Beantragung eines Sorgerechts decken Rechtsschutzversicherungen in der Regel ab. Haben Sie keine Versicherung und können sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten, können Sie beim zuständigen Familiengericht einen Beratungshilfe für die anwaltliche Erstberatung und Gerichtskostenhilfe für die Gerichtsverhandlung beantragen.
6. Wie lange dauert es, alleiniges Sorgerecht zu beantragen?
Soll das Gericht die Alleinsorge einvernehmlich zwischen den beiden Partnern nur einem Elternteil übertragen, ist die Beantragung unkompliziert und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Schon nach wenigen Wochen ist das Verfahren abgeschlossen.
Fehlt die Zustimmung, kommt es zum Sorgerechtsstreit vor Gericht. Ein solches Verfahren kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Entscheidend für die Dauer ist hier die Anzahl der Gerichtstermine. Im besten Fall fällt die Entscheidung beim 1. Termin. Zusätzlich benötigte Gutachten und weitere Anhörungen können den Prozess verlängern. Die Änderung des Sorgerechts tritt dann erst mit dem Urteil des Gerichts in Kraft.
7. Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht trifft das Familiengericht. Dazu wägt es u. a. ab, ob Förderungsmöglichkeiten für das Kind gegeben sind, das soziale Umfeld gewahrt wird und ob der Sorgerechtsentzug des anderen Elternteils für das Kind die beste Option ist. Um einen für das Kind günstigen Ausgang zu erzielen, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen.
So kann ein Anwalt zunächst versuchen, zwischen den beiden Eltern zu vermitteln und eine außergerichtliche Einigung erzielen, die im Interesse des Kindes ist. Wenn eine solche nicht möglich ist, kann er die fundierte Beratung und Begleitung während des Sorgerechtsstreits übernehmen. Er kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit den dafür notwendigen Beweisen wie Zeugenaussagen oder Gutachten begründen und Sie und die Interessen Ihres Kindes vor Gericht vertreten.
Ein Anwalt kann Sie in folgenden Punkten unterstützen:
- Vermittlung zwischen den Streitparteien
- Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
- Beratung und Einreichung des Antrags
- Zusammenstellung von aussagekräftigen Beweisen
- Stichhaltige Beweisführung vor Gericht
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