Die Düsseldorfer Tabelle hilft bei der Berechnung von Kindesunterhalt. Sie wurde 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt und wird seitdem regelmäßig aktualisiert – zuletzt zum 01. Januar 2024. Die Tabelle hat aber keine Gesetzeskraft, sie ist nur eine Orientierungshilfe für die Familiengerichte.
Wie viel Unterhalt zu zahlen ist, können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle oder mit einem Kindesunterhalt-Rechner herausfinden. Der Kindesunterhalt-Rechner ermittelt auf Basis der Düsseldorfer Tabelle schnell und einfach den möglichen Kindesunterhalt:
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt den Unterhaltsbedarf je nach Kindesalter an, aber nicht den tatsächlichen Zahlbetrag. Das liegt daran, dass sie viele Faktoren nicht berücksichtigt, die für die Unterhaltsberechnung wichtig sind – z. B. Abzug des Kindergeldes, ggf. Mehrbedarf eines Kindes oder mögliche Abzüge je nach Einzelfall.
Ein Anwalt für Familienrecht kann mit Blick auf Ihre individuellen Lebensumstände den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt ermitteln und für Sie einfordern.
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Jedes Kind hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt – auch wenn die Eltern getrennt leben oder entschieden haben, die Scheidung einzureichen. Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt.
Die Düsseldorfer Tabelle hilft dabei, den Unterhalt für ein Kind zu bestimmen. Diese bundesweite Richtlinie für die Unterhaltsberechnung wurde 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt – sie ist aber nur eine Orientierung für die Familiengerichte, wenn sie über Unterhaltszahlungen entscheiden sollen.
In der Düsseldorfer Tabelle können Sie die monatlichen Beträge ablesen, die an Unterhalt für ein Kind zu leisten sind. Diese sind gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
Nettoeinkommen in Euro |
0–5 Jahre |
6–11 Jahre |
12–17 Jahre |
> 18 Jahre |
Prozentsatz |
Bedarfskontrollbetrag |
> 2.100 € |
480 € |
551 € |
645 € |
689 € |
100 % |
1.200/1.450 € |
2.101–2.500 € |
504 € |
579 € |
678 € |
724 € |
105 % |
1.750 € |
2.501–2.900 € |
528 € |
607 € |
710 € |
758 € |
110 % |
1.850 € |
2.901–3.300 € |
552 € |
634 € |
742 € |
793 € |
115 % |
1.950 € |
3.301–3.700 € |
576 € |
662 € |
774 € |
827 € |
120 % |
2.050 € |
3.701–4.100 € |
615 € |
706 € |
826 € |
882 € |
128 % |
2.150 € |
4.101–4.500 € |
535 € |
750 € |
878 € |
938 € |
136 % |
2.250 € |
4.501–4.900 € |
692 € |
794 € |
929 € |
993 € |
144 % |
2.350 € |
4.901–5.300 € |
730 € |
838 € |
981 € |
1.048 € |
152 % |
2.450 € |
5.301–5.700 € |
768 € |
882 € |
1.032 € |
1.103 € |
160 % |
2.550 € |
5.701–6.400 € |
807 € |
926 € |
1.084 € |
1.158 € |
168 % |
2.850 € |
6.401–7.200 € |
845 € |
970 € |
1.136 € |
1.213 € |
176 % |
3.250 € |
7.201–8.200 € |
884 € |
1.014 € |
1.187 € |
1.268 € |
184 % |
3.750 € |
8.201–9.700 € |
922 € |
1.058 € |
1.239 € |
1.323 € |
192 % |
4.350 € |
9.701–11.200 € |
960 € |
1.102 € |
1.290 |
1.378 € |
200 % |
5.050 € |
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Anhand der Düsseldorfer Tabelle lässt sich nicht der tatsächliche Zahlbetrag ablesen. Das liegt daran, dass sie viele Faktoren nicht berücksichtigt, die für die Unterhaltsberechnung wichtig sind.
Folgende Hinweise können Ihnen helfen, die Düsseldorfer Tabelle richtig zu lesen und den korrekten Zahlbetrag zu bestimmen.
Die Summe, die auf der Gehalts- oder Lohnabrechnung steht, stimmt selten mit dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen überein. Von dieser Summe dürfen berufsbedingte Aufwendungen und Schulden abgezogen werden, die sich von privaten Lebensunterhaltskosten eindeutig abgrenzen lassen.
Für berufsbedingte Aufwendungen lässt sich auch eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens abziehen. Dieser Betrag muss mindestens 50 Euro betragen und darf 150 Euro monatlich nicht übersteigen. Sind die Aufwendungen höher, sind sie nachzuweisen.
Die Unterhaltstabelle für 2021 geht von 2 unterhaltspflichtigen Kindern aus. Gibt es mehr oder weniger Kinder, wird der Unterhaltspflichtige in eine niedrigere oder höhere Einkommensstufe eingeordnet. Dementsprechend ist weniger oder mehr Unterhalt zu zahlen.
Gemäß § 1612b BGB darf der Unterhaltspflichtige, bei dem das Kind nicht lebt, den Unterhaltsbetrag laut der Düsseldorfer Tabelle für 2021 um die Hälfte des Kindergeldes kürzen. Ist das Kind volljährig, darf der Betrag um das gesamte Kindergeld gekürzt werden.
In der vorletzten Spalte der Unterhaltstabelle wird mit dem Prozentsatz die Steigerung des Unterhalts gegenüber dem Mindestunterhalt in der jeweiligen Einkommensgruppe angegeben. Aus der Multiplikation des Mindestunterhalts mit dem jeweiligen Prozentsatz ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs.
Der Mindestunterhalts lässt sich in der ersten Zeile der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Damit niemand benachteiligt wird, soll der Bedarfskontrollbetrag eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem unterhaltspflichtigen Elternteil und den unterhaltsberechtigten Kindern sicherstellen.
Dieser ist in der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle 2024 zu finden. Mit steigendem Einkommen verbleibt dem Unterhaltspflichtigen selbst ein höherer Betrag.
Wird dieser Wert in der Unterhaltstabelle für 2024 unterschritten, so rückt der Unterhaltspflichtige in die nächstniedrigere Einkommensstufe.
Vorsicht: Nicht zu verwechseln ist der Bedarfskontrollbetrag mit dem sogenannten Selbstbehalt bzw. Eigenbedarf. Der Kontrollbetrag ist grundsätzlich höher als der Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils ab und stellt die Grenze dar, die dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltszahlungen verbleiben muss.
Im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde der Selbstbehalt erhöht. Er beträgt für die Unterhaltstabelle 2024:
Unterhaltspflicht für unverheiratete Kinder bis 21, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und noch zur Schule gehen:
Unterhaltspflicht für volljährige Kinder: 1.750 Euro Selbstbehalt
Weil diese Beträge unterhaltspflichtigen Eltern zustehen und nicht angefochten werden können, kann es sein, dass ein Kind weniger Unterhalt bekommt, als ihm laut Düsseldorfer Tabelle zusteht.
Haben sich die Eltern auf das geteilte Sorgerecht bzw. das Wechselmodell geeinigt, wird das Einkommen beider Elternteile zur Berechnung des monatlichen Unterhalts berücksichtigt.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie viel Unterhalt Ihrem Kind laut Düsseldorfer Tabelle 2024 zusteht, kann Sie ein Anwalt für Unterhaltsrecht unterstützen. Anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Lebenssituation kann er die Ihrem Kind zustehende Unterhaltssumme rechtssicher bestimmen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
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Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhalts, den der unterhaltspflichtige Elternteil bei Trennung oder Scheidung für ein Kind zu zahlen hat. Die Höhe der Unterhaltszahlungen schwankt jedoch abhängig von der individuellen Situation und kann beispielsweise durch einen Mehrbedarf des Kindes steigen.
Aufgrund der anhaltenden Inflation, der stetigen Preiserhöhungen und des immer höheren Mindestunterhalts steigen auch die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle. Da jedoch auch das Selbsteinkommen immer wieder angehoben wird, bleiben die Aufwendungen dennoch etwa auf demselben Stand.
Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle liegt aktuell bei 393 Euro abzüglich des hälftigen Kindergelds. Er steigt je nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Ebenso wird er durch einen Mehrbedarf des gemeinsamen Kindes erhöht, der beispielsweise durch medizinische Maßnahmen oder schulische Investitionen eintreten kann.
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt aktuell bei 1.160 Euro monatlich. Sollten Sie keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen, reduziert sich dieser auf 960 Euro. Bei einem höheren Nettoverdienst erhöht sich dieser und nennt sich Bedarfskontrollbetrag. Durch diesen wird sichergestellt, dass besserverdienende Parteien finanziell nicht benachteiligt werden.