In einem Unterhaltstitel sind Unterhaltszahlungen festgelegt, die einem Ex-Partner oder Kindern nach einer Scheidung oder Trennung zustehen. Die genaue Höhe bemisst sich an den Einkommensverhältnissen. Beim Vorliegen bestimmter Abänderungsgründe wie Änderung der Einkommensverhältnisse oder der Geburt eines weiteren unterhaltspflichtigen Kindes lässt sich ein Unterhaltstitel ändern. Lehnt der Ex-Partner die Abänderung ab, können Betroffene eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen.
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Mit einer Unterhaltsabänderungsklage lässt sich ein gerichtlich festgelegter Unterhaltstitel oder eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung wie eine Jugendamtsurkunde für Kinder und ehemalige Ehe- bzw. Lebenspartner für die Zukunft anpassen.
Die Klage bewirkt letztlich eine Erhöhung oder Senkung der durch den Unterhaltspflichtigen zu leistenden Zahlungen.
Die Höhe des Unterhalts wird entweder durch einen gerichtlichen Unterhaltstitel oder mittels außergerichtlicher Unterhaltsvereinbarung festgelegt:
Unterhaltsberechtigte können sich darüber hinaus mit einer Jugendamtsurkunde absichern. Diese ist ein vollstreckbarer Titel: Bleiben die Zahlungen trotz außergerichtlicher Einigung aus, lässt sich der Titel mit anwaltlicher Hilfe vollstrecken.
Unterhaltsberechtigte fordern den Unterhaltspflichtigen dazu auf, eine Jugendamtsurkunde zu errichten. Weigert er sich, kann das eine Klage begründen.
Grundvoraussetzung für die Abänderungsklage ist eine wesentliche Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände.
Dies ist der Fall, wenn der monatliche Unterhaltsanspruch um mindestens 10 % von der alten Bemessungsgrundlage abweicht. Ursache dafür können beispielsweise die Wiederaufnahme einer Arbeit oder eine Gehaltserhöhung sein.
Bei der gerichtlichen Abänderung des Unterhaltstitels erfolgt keine vollständige Neuberechnung der Unterhaltszahlungen. Das Gerichtsurteil erwirkt lediglich, dass sich die Zahlungen erhöhen bzw. reduzieren. Die Abänderung ist somit eine Anpassung als Reaktion auf einen veränderten Unterhaltsanspruch.
Die Klage lässt sich nur einreichen, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt. Das ist in der Regel der Fall bei in Scheidung lebenden oder bereits geschiedenen Ehepaaren bzw. getrennten Paaren. Die Unterhaltspflicht kann dann für gemeinsame Kinder oder den Ehepartner bestehen.
Eine Abänderung des Unterhaltstitels oder einer Unterhaltsvereinbarung ist nur bei folgenden Abänderungsgründen möglich:
Die Veränderung der Einkommensverhältnisse durch z. B. Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Gehaltserhöhung machen eine Abänderung eines Unterhaltstitels notwendig.
Die Abänderungsklage ist das letzte Mittel, sollte keine einvernehmliche Einigung zwischen den ehemaligen Lebenspartnern bzw. Unterhaltsverpflichteten möglich sein.
Die Klage ist möglich, wenn der Einkommensrückgang oder -zuwachs die monatlichen Unterhaltszahlungen für Kindes- und Ehegattenunterhalt um mindestens 10 % unterschreitet oder übersteigt.
Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt der Bedarf für das tägliche Leben. Nach Düsseldorfer Tabelle steht dem Kind deswegen mehr Kindesunterhalt zu.
Ist keine Einigung mit dem Partner über die Anpassung möglich, lässt sich mit einer Abänderungsklage der Unterhalt auf den neuen Bedarf anpassen.
Mit Volljährigkeit oder dem Abschluss von Ausbildung bzw. Studium enden die Unterhaltsansprüche von Kindern. Beim Unterhalt volljähriger Kinder gilt: Sind sie noch in der Ausbildung, besteht nur ein Anspruch auf einen festen monatlichen Betrag.
Wie viel Geld volljährigen Kindern während der Ausbildung genau zusteht, hängt von vielen Faktoren ab und ist nur schwer abzuschätzen. Ein advocado Partner-Anwalt kann Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über die Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern informieren.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Gemeinsame Kinder aus einer Ehe oder Partnerschaft haben einen Unterhaltsanspruch nach Scheidung oder Trennung. Der Unterhalt ist dabei gleichmäßig auf alle Kinder verteilt.
Bei der Geburt eines weiteren unterhaltspflichtigen Kindes verringert sich damit der Unterhalt je Kind. Eine Abänderung des Unterhaltstitels ist notwendig.
Ist keine einvernehmliche Einigung mit dem Unterhaltsverpflichteten möglich, lässt sich mit einer Abänderungsklage der Unterhalt für alle unterhaltspflichtigen Kinder anpassen.
Trennen sich Ehe- oder Lebenspartner, hat der schlechter verdienende Partner einen Anspruch auf Unterhalt. Dies kann Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt sein.
Eine Abänderung des Unterhaltstitels ist möglich, wenn sich die Einkommensverhältnisse einer der beiden Partner z. B. durch Arbeitslosigkeit, eine Neuanstellung oder eine Gehaltserhöhung verändern.
Können sich die ehemaligen Partner nicht außergerichtlich einigen, lässt sich per Abänderungsklage der Unterhalt bzw. der Unterhaltstitel ändern.
Um den Unterhaltstitel zu ändern, reichen Sie die Abänderungsklage vor dem Familiengericht ein. Sie brauchen dafür einen Anwalt, denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.
Ganz abgesehen davon, kann ein Anwalt außergerichtlich zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner vermitteln – und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit offenem Ausgang verhindern.
Ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Unterhaltsverpflichteten nicht möglich, ist die Abänderungsklage die letzte juristische Option zur Abänderung eines Unterhaltstitels wie einer Jugendamtsurkunde oder einer Unterhaltsvereinbarung.
Folgende Schritte sind notwendig, um mit einer Abänderungsklage den Unterhalt anzupassen:
Um Klage einzureichen, sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Partner festzustellen. Da die Beweislast hier bei Ihnen bzw. beim Kläger liegt, benötigen Sie Informationen über das aktuelle Einkommen.
Sie können Ihren Ex-Partner bzw. den anderen Unterhaltsverpflichteten in einem Auskunftsbegehren schriftlich dazu auffordern, das aktuelle Einkommen offenzulegen. So lässt sich vergleichen, was genau sich im Verhältnis zum Zeitpunkt der Festlegung des Unterhalts verändert hat.
Mit einem Auskunftsbegehren fordern Kläger folgende Dokumente an:
Wenn der Ex-Partner die Auskunft über das Einkommen verweigert, können Sie Ihr Auskunftsrecht mit einer Auskunftsklage vor dem Familiengericht einfordern – und Ihre Beweislast erfüllen.
Nach Erhalt der geforderten Dokumente hat der Kläger maximal 1 Jahr Zeit, die Klageschrift beim zuständigen Familiengericht einzureichen.
Wer diese Frist versäumt, verwirkt seinen Anspruch auf die Abänderung des Unterhaltstitels.
Da Sie sich bei einer Abänderungsklage anwaltlich vertreten lassen müssen, hilft Ihnen ein Muster bzw. eine Mustervorlage nicht weiter. Ein Anwalt kann die Klageschrift, alle notwendigen Nachweise und Ihre Vertretung vor Gericht übernehmen.
Nach der Einreichung der Klageschrift durch Ihren Anwalt legt das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung über die Abänderung des Unterhaltstitels fest. In dieser hört sich ein Familienrichter die Argumentation beider Seiten an.
Anschließend prüft das Gericht, inwiefern der Anspruch des Klägers gerechtfertigt ist. Es entscheidet, ob sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Umstände tatsächlich zum Vor- oder zum Nachteil verändert haben – und damit der Unterhaltstitel abzuändern ist.
Bringt einer der Partner Gründe für die Abänderung des Unterhaltstitels vor, die bei der Festlegung des Unterhalts bereits bekannt waren, aber nicht vorgetragen worden, lehnt das Gericht die Änderung des Unterhaltstitels ab.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Der Ausgang einer Unterhaltsabänderungsklage hängt maßgeblich von den veränderten Lebensumständen ab, die beide Seiten in diesem Verfahren vorbringen.
Eine Abänderung ist wahrscheinlich, wenn eine wesentliche Änderung des Unterhaltsanspruches von mindestens 10 % vorliegt und diese zum Zeitpunkt der Festlegung des Unterhaltstitels bzw. der Unterhaltsvereinbarung noch nicht bekannt oder abzusehen war.
Und vor allem: Dass sich diese Veränderung nachweisen lässt.
Für eine Unterhaltsabänderungsklage vor dem Familiengericht fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, deren genaue Höhe vom Streitwert abhängt. Dieser setzt sich aus dem jährlichen Unterhalt zusammen.
In der folgenden Tabelle sind die Kosten für drei verschiedene Streitwerthöhen exemplarisch dargestellt:
Monatlicher Unterhalt |
Streitwert |
Anwalts- und Gerichtskosten |
300 € |
3.600 € |
1.820 € |
500 € |
6.000 € |
2.466,70 € |
700 € |
8.400 € |
3.262,15 € |
Welche Anwalts- und Gerichtskosten in Ihrem individuellen Fall entstehen, können Sie mit unserem Prozesskostenrechner berechnen.
Die Kosten einer Unterhaltsabänderungsklage lassen sich über folgende Optionen finanzieren bzw. reduzieren:
Sie sind unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt kann eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie stellen. Jetzt kostenlos prüfen lassen.
Um den Unterhalt per Abänderungsklage anzupassen, benötigen Sie einen Anwalt, denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.
Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie außerdem bei einer außergerichtlichen Einigung mit Ihrem Ex-Partner unterstützen und bei der Abänderung des Unterhaltstitels eine für beide Seiten akzeptable Lösung entwickeln. Dadurch lässt sich eine unter Umständen kostenintensive Gerichtsverhandlung mit offenem Ausgang vermeiden.
Ist keine Einigung möglich, kann ein Anwalt rechtssicher feststellen, ob sich der Unterhaltstitel ändern lässt. Er kann alle notwendigen Nachweise für das Gericht aufbereiten und eine Klageschrift beim zuständigen Familiengericht einreichen, die alle formellen Anforderungen erfüllt.
In den Gerichtsverhandlungen kann der Anwalt die Beweisführung übernehmen und das Gericht von der Abänderung des Unterhaltstitels überzeugen. Anschließend kann der Anwalt sicherstellen, dass Ihr ehemaliger Partner die angepassten Unterhaltsverpflichtungen auch leistet.
Darüber hinaus kann ein Anwalt folgendes tun, um den Unterhaltstitel zu ändern:
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.