Wer eine GmbH verkaufen möchte, kann viele Gründe haben. Der altersbedingte Rückzug aus dem Unternehmen kann ebenso ausschlaggebend sein wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder strategische Überlegungen. Um einen GmbH-Verkauf rechtssicher zu gestalten und den höchstmöglichen Verkaufserlös zu erzielen, sind zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten und verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Welche das sind und wie Sie in 8 Schritten erfolgreich eine GmbH verkaufen können, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Inhaber können gemäß § 15 GmbHG jederzeit ihre Geschäftsanteile an einer GmbH verkaufen, sofern dem keine Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag entgegenstehen. Bevor allerdings Verhandlungen mit Kaufinteressenten über Kaufpreis und Vertragsbestimmungen beginnen können, können Unternehmer einen GmbH-Verkauf umfassend vorbereiten und frühzeitig unternehmensaufwertende Maßnahmen umsetzen. Mittels einer Unternehmensbewertung können zudem weitere Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt sowie ein angemessener Kaufpreis ermittelt werden.
Die Transaktionskosten, die entstehen, wenn man eine GmbH verkaufen will, werden in der Regel vom Käufer getragen.
Die Attraktivität einer GmbH kann bereits durch wenige Maßnahmen deutlich gesteigert werden. Daneben minimieren diese wirtschaftlichen Risiken für den Käufer und entflechten komplexe und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse.
Wurden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der GmbH realisiert, kann eine Unternehmensbewertung zur Wertermittlung durchgeführt werden. Diese beginnt mit einer Analyse der letzten Geschäftsjahre, bevor eines oder mehrere Verfahren zur tatsächlichen Bewertung Anwendung finden. Die gängigsten Methoden erfolgen über
Zwar ist ein Unternehmenswert nicht gleichbedeutend mit einem angemessenen Kaufpreis, jedoch stellt dieser eine gute Orientierungshilfe dar, um erfolgreich eine GmbH verkaufen und einen angemessenen Kauferlös erzielen zu können.
Ergibt die Unternehmensbewertung einen Verkaufswert, der nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können ggf. Alternativen zum GmbH-Verkauf in Betracht gezogen werden. Infrage kommen in diesem Zusammenhang u. a. folgende Optionen:
Ausführlichere Informationen zur Unternehmensnachfolge finden Sie in unserem Beitrag zum Schwerpunkt Familienunternehmen Nachfolge.
Die Suche nach einem passenden Kaufinteressenten gestaltet sich nicht immer leicht – genauso wenig wie jeder Kaufinteressent auch der passende Kandidat für einen GmbH-Verkauf ist. Von daher kann man sich genügend Zeit nehmen, um den passenden Kaufinteressenten zu finden, wenn man eine GmbH verkaufen will. Von Vorteil kann es sein, wenn man sich auf mehrere Kaufinteressenten konzentriert – so gibt es Alternativen beim Absprung eines Interessenten und der Wettbewerb mehrerer Interessenten kann zudem den Verkaufserlös steigern.
Wenn man eine GmbH verkaufen möchte, kann diese über folgende Medien und Plattformen angeboten werden:
Sollen dagegen die Verkaufsabsichten nicht öffentlich werden, um z. B. Mitarbeiter oder Kunden nicht zu beunruhigen, können potentielle Kaufinteressen auch direkt angesprochen werden.
Es lassen sich grundsätzlich drei Interessentengruppen identifizieren, die infrage kommen, wenn man eine GmbH verkaufen will:
Für eine Entscheidung, mit welchen Kaufinteressenten überhaupt Verhandlungen geführt werden, um eine GmbH zu verkaufen, kann ein erstes unverbindliches Angebot („Non-binding offer“) gefordert und mit der eigenen Zielstellung abgeglichen werden. Neben den Kaufpreisvorstellungen können auch folgende Faktoren in die Entscheidung einbezogen werden:
Zudem können enge Familienmitglieder und langjährige Mitarbeiter in die Entscheidung für oder gegen einen potentiellen Kaufinteressenten eingebunden werden. Dadurch können diese von Anfang transparent informiert und Probleme wie z. B. erbrechtliche Streitigkeiten oder der Kündigung wichtiger Mitarbeiter ausgeschlossen werden. Zudem schafft eine Beteiligung an der Entscheidungsfindung wichtigen Rückhalt vor allem unter den Angestellten eines Unternehmens, was die Übernahme der GmbH durch den Käufer erleichtern kann.
Die Identifikation von geeigneten Kaufinteressenten für Ihre GmbH kann sich durch unübersichtliche Marktverhältnisse oft sehr umständlich gestalten. Zudem lässt sich nicht immer leicht feststellen, ob der potentielle Kaufinteressent über die notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verfügt, um eine GmbH kaufen und erfolgreich führen zu können. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sobald geeignete Käufer gefunden sind, können die Verhandlungen über einen GmbH-Verkauf beginnen. In einem ersten persönlichen Treffen können zunächst grundlegende Vereinbarungen getroffen werden, die den Weg für die weiteren Verhandlungen ebnen.
Zum Schutz sensibler Unternehmensdaten, die im Zuge der Verhandlungen ausgetauscht werden, kann eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet werden. Diese umfasst mitunter den Schutz von Informationen über
Der Verstoß gegen eine solche Erklärung kann mit Vertragsstrafen verbunden werden.
Unsere Muster-Vorlage einer Geheimhaltungs- und Nichtverwertungserklärung („Non-Disclosure Agreement“) können Sie hier downloaden. Bitte beachten Sie, dass jeder GmbH-Verkauf sehr spezifisch ist und Muster-Vorlagen die individuellen Voraussetzungen nur schwer abbilden können.
Die auch als „Vorvertrag“ bezeichnete Absichtserklärung soll die Ernsthaftigkeit der Verhandlungsabsichten von Käufer und Verkäufer verdeutlichen, wenn man eine GmbH verkaufen will. So wird neben den Hintergründen der Verhandlung auch eine Geschäftsgrundlage festgehalten, die als Ausgangspunkt für die folgenden Verhandlungen dient. Bei deren Formulierung kann beachtet werden, inwiefern die getroffenen Aussagen rechtsbindend für die Vertragspartner sind.
Inhalt der Absichtserklärung
Eine weitere wichtige Grundlage für die Verhandlungen über einen GmbH-Verkauf stellt die Überprüfung des Unternehmens („Due Diligence“) durch den Kaufinteressenten dar. Dafür wird gewöhnlich ein sogenannter Datenraum eingerichtet, durch den die Unternehmensprüfer und Steuerberater des Kaufinteressenten Zugriff auf alle relevanten Unterlagen der GmbH erhalten und eine Unternehmensanalyse vornehmen können. So werden neben den Stärken und Schwächen zudem Risikopotentiale analysiert und bewertet. Fällt die Analyse positiv aus und verstärkt das Kaufinteresse, folgt daraufhin eine detaillierte Feinanalyse der einzelnen Unternehmensaspekte, um erfolgreich eine GmbH verkaufen zu können – das sind u. a.
Wer eine GmbH verkaufen will, ist hierbei in der Pflicht, die entsprechenden Dokumente für eine Überprüfung des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Zudem können alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen gewissenhaft und wahrheitsgetreu beantwortet sowie bei besonders umfangreichen Unternehmensstrukturen Gespräche mit Mitarbeitern in Führungspositionen zugelassen werden.
Sie können eine Unternehmensprüfung durch z. B. eine externe Unternehmensberatung fordern, welche dem Kaufinteressenten ausschließlich anonymisierte Ergebnisse vorlegt. Diese Vorgehensweise kann dann empfehlenswert sein, wenn der Kaufinteressent ein direkter Wettbewerber der GmbH ist und die erhaltenen Informationen missbrauchen könnte.
Unabhängig davon, ob Sie an einen langjährigen Mitarbeiter oder Finanzinvestor Ihre GmbH verkaufen wollen – ein sorgfältig erstellter Vertrag ist die Grundlage für jeden GmbH-Verkauf und somit Ziel der Verhandlungen. Trotz geltender Vertragsfreiheit können jedoch einige vertragliche Regelungen unbedingt aufgenommen werden:
Share Deal: Hier verkauft der Inhaber der GmbH sämtliche Gesellschaftsanteile. Der Käufer erhält somit neben allen Aktiva- und Passiva-Positionen der Bilanz auch alle außerbilanziellen Vermögenspositionen sowie Haftungsrisiken – allerdings sollten die Gesellschaftsanteile unbelastet und die Eigentumsverhältnisse klar getrennt sein.
Asset Deal: Dieser bezeichnet ein Geschäft über die einzelnen Vermögenswerte eines Unternehmens. Übrig bleibt eine sogenannte Mantelgesellschaft ohne operative Geschäftstätigkeit, die im Anschluss liquidiert wird. Da ungewünschte Altlasten aussortiert werden können, bietet sich diese Verkaufsform für wirtschaftlich unattraktive Unternehmen an.
Wichtig für die Vertragsverhandlungen kann zunächst jedoch der Fokus auf diese wesentlichen Vertragsbestandteile sein – und auf Entscheidungen, die die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen berücksichtigen. Fragen der detaillierten Vertragsausformulierung sind zweitrangig und werden im besten Fall mithilfe juristischer Berater entschieden und schriftlich fixiert, wenn die finale Entscheidung gefallen ist, die GmbH zu verkaufen.
Einer der häufigsten Fehler bei der Erstellung von Verträgen ist, dass nicht sämtliche Eventualitäten bedacht werden. Das Problem ist, dass Unternehmen einzelne Punkte gar nicht als Risiken erkennen, weil diese bislang noch nie vorkamen.
Im letzten Schritt, um erfolgreich eine GmbH verkaufen zu können, unterzeichnen die Vertragsparteien den Kaufvertrag – damit kommt es zum Vertragsabschluss („signing“). Dieser ist notariell zu beurkunden. Die tatsächliche Übergabe („closing“) der GmbH erfolgt daraufhin an einem festgelegten Stichtag – z. B. am Bilanzstichtag oder einem Monatswechsel. Bis es allerdings soweit ist, sind noch folgende Schritte zu unternehmen:
Sind alle Vertragsbedingungen erfüllt, ist der GmbH-Verkauf abgeschlossen. Der Käufer wird als neuer Eigentümer im Handelsregister eingetragen.
Für Inhaber, die ihre GmbH verkaufen wollen, ist der Verkaufserlös häufig ein entscheidender Faktor während der Entscheidungsfindung. Dennoch können auch etwaige Transaktionskosten und vor allem mögliche Steuern im Rahmen des GmbH-Verkaufs nicht außer Acht gelassen werden, um böse Überraschungen in Form unerwarteter Steuerforderungen vonseiten des Finanzamtes zu vermeiden.
Bei einem GmbH-Verkauf fallen stets Kosten für externe Berater an. Zwar hat der Verkäufer diese zunächst zu tragen, doch kommt gewöhnlich die Käuferseite schlussendlich für alle Transaktionskosten auf. Eine pauschale Bestimmung dieser Kosten ist leider nicht möglich, da diese sich aus den tatsächlich beanspruchten Dienstleistungen ergeben. Deren konkrete Höhe ist aber von Art und Umfang des Verkaufs abhängig. Im Detail setzen sich die Transaktionskosten u. a. aus folgenden Aufwendungen zusammen:
Die GmbH selbst gilt als Verkäufer bei einem Asset Deal. Eine Abgrenzung zum laufenden Gewinn gibt es daher nicht. Somit entfallen auf den Kaufpreis der einzelnen Vermögensgüter die
Wird der Gewinn daraufhin an den Inhaber als Gesellschafter ausgeschüttet, erfolgt dies für die GmbH steuerneutral. Der Inhaber muss das erhaltende Kapital gemäß dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % nach seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Trägt dagegen eine juristische Person wie z. B. ein Mutterkonzern die Gesellschaftsanteile an einer GmbH und veräußert diese, greift eine Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes. Nach dieser gilt der Veräußerungsgewinn zu 95 % als steuerfrei. Die übrigen 5 % müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt werden, wodurch Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig werden können.
Im Falle eines Share Deals ergibt sich die Besteuerung des erhaltenen Gewinns gemäß der Unternehmensbeteiligung des Gesellschafters:
Im Falle eines Teileinkünfteverfahren können zudem 60 % der Anschaffungs- und Transaktionskosten abgesetzt werden. Ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit eines Gesellschafters sind für diesen auch Freibeträge möglich. Wie genau der steuerpflichtige Verkaufsgewinn ermittelt wird, veranschaulicht folgende Beispielrechnung:
Kaufpreis |
5.000.000 Euro |
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40 % steuerfrei nach Teileinkünfteverfahren |
2.000.000 Euro |
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60 % steuerpflichtig |
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3.000.000 Euro |
Anschaffungskosten* (Grundkapital, Gründungsnebenkosten) |
50.000 Euro |
|
40 % nicht abziehbar |
20.000 Euro |
|
60 % abziehbar |
|
- 30.000 Euro |
Transaktionskosten (Anwalt, Steuerberater, Notar) |
350.000 Euro |
|
40 % nicht abziehbar |
140.000 Euro |
|
60 % abziehbar |
|
- 210.000 Euro |
Steuerpflichtiger Verkaufsgewinn |
|
2.760.000 Euro |
* Anschaffungskosten bezeichnen alle Aufwendungen, die für den Erwerb bzw. Gründung einer GmbH durch den Verkäufer geleistet wurden.
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist in seinen Bestimmungen sehr komplex, bietet allerdings keine konkreten Rahmenbedingungen für den Fall, dass man eine GmbH verkaufen möchte. Um einen rechtssicheren GmbH-Verkauf zu gewährleisten, den höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und nachträgliche Rechtsstreitigkeiten auszuschließen, kann ein Anwalt für Wirtschaftsrecht eingebunden werden. Dieser kann Sie bei der sorgfältigen Vorbereitung, bei der angemessenen Unternehmensbewertung und den Vertragsverhandlungen unterstützen. Die im Rahmen der Verkaufsentscheidung getroffenen Vereinbarungen fixiert er verbindlich und rechtssicher im Verkaufsvertrag, überwacht alle notwendigen Schritte bis zum Abschluss des Verkaufs und steht als verlässlicher Ansprechpartner bei nachträglichen Meinungsverschiedenheiten oder Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung. Folgende Aufgaben kann ein Anwalt für Sie übernehmen, wenn Sie eine GmbH verkaufen wollen:
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Ein oder alle Gesellschafter einer GmbH dürfen laut § 15 GmbHG ihre Anteile jederzeit verkaufen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes sagt. Der Verkauf der GmbH bzw. von Anteilen an der GmbH kann an andere Gesellschafter oder Dritte erfolgen.
Ein GmbH-Verkauf ist von einem Notar zu beglaubigen. Zudem muss der Handelsregister-Eintrag des Unternehmens angepasst werden. Eine genaue Prüfung der GmbH und der mit dem Kauf verbundenen Verträge kann Risiken bei der Übergabe minimieren.
Mit dem Verkauf einer GmbH gehen die gesetzlichen Pflichten und Rechte an den Käufer über. Dieser übernimmt die gesamten Aktiva der GmbH wie beispielsweise Warenlager, Betriebsstätten und Vermögen. Bestehende Verbindlichkeiten verbleiben allerdings beim Unternehmen – sie werden nicht auf den Käufer als Privatperson oder ein Käuferunternehmen übertragen.
Die Kosten für einen GmbH-Verkauf sind im Vorfeld nur schwer einzuschätzen, weil sie sich aus verschiedenen Posten zusammensetzen können. So sind Kosten für juristische Beratung, Notar oder Gutachter möglich. Auch die Steuern sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So sind z. B. 40 % des Verkaufsgewinns steuerfrei, wenn GmbH-Anteile von über 1 % von einer Privatperson verkauf werden. Wird die GmbH durch eine Holding verkauft, sind 95 % der Gewinne steuerfrei.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.