Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung schützt einen insolventen Betrieb vor der Zerschlagung. Individuelle Sanierungsmaßnahmen bringen das Unternehmen auf Kurs und stellen das Vertrauen zu Gläubigern wieder her. Grundlage für eine nachhaltige Firmensanierung ist ein umfangreiches Sanierungskonzept, das ein Anwalt erstellen kann.
Die Unternehmenssanierung umfasst verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, eine Firma aus einer Unternehmenskrise zu führen und eine Insolvenz zu verhindern.
Eine Insolvenz droht immer dann, wenn ein Betrieb zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist. Werden Rechnungen beispielsweise an Lieferanten nicht mehr bezahlt, warten Gläubiger auf die Begleichung offener Forderungen oder bleibt die Lohnzahlung an Mitarbeiter aus, ist das ein Hinweis, dass der Arbeitgeber insolvent ist.
Die Unternehmenssanierung hat das Ziel, eine drohende Zerschlagung des insolventen Betriebs zu vermeiden – und zwar, durch:
Welche Sanierungsschritte nötig sind, hängt von der jeweiligen Situation der Firma ab. Die Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Fortbestehensprognose positiv ausfällt. Es müssen also gute Chancen bestehen, den Betrieb erfolgreich aus der Krise zu führen.
Da jedes Unternehmen anders strukturiert ist, gibt es kein Patentrezept für eine Unternehmenssanierung – die Restrukturierung muss auf die individuelle Situation des Betriebs zugeschnitten sein.
In jedem Fall sind zunächst die Ursachen für die finanzielle Notlage zu identifizieren: Nur wenn klar ist, wie es zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gekommen ist, sind effektive Gegenmaßnahmen möglich.
Es gibt mehrere mögliche Maßnahmen, mit denen sich ein Betrieb in der Unternehmenskrise sanieren lässt. Der Fokus einer Firmensanierung liegt auf betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten.
Mögliche Maßnahmen einer Restrukturierung bzw. Sanierung sind z. B.:
Wichtig ist, dass sich die Sanierungsmaßnahmen nicht einseitig auf einen Aspekt beziehen, sondern auf mehreren Ebenen funktionieren. Für eine Firmensanierung bedarf es eines ganzheitlichen Konzeptes, das auf die dauerhafte Neuausrichtung des Betriebs fokussiert ist.
Bei der Wahl geeigneter Maßnahmen ist stets die vorhandene Struktur und die Organisation des Betriebs zu berücksichtigen:
Sanierungsmaßnahmen, die einen nachhaltigen Erfolg zum Ziel haben, setzen die Bereitschaft zu notwendigen Umstrukturierungen und Änderungen voraus – denn nur so lässt sich die Existenz des Unternehmens absichern und eine Zahlungsunfähigkeit abwenden.
Sanieren statt Liquidieren kann dem Unternehmer gelingen, der frühzeitig den Rat eines Spezialisten einholt.
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Droht dem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit, genügen interne Maßnahmen zur Unternehmenssanierung nicht mehr – jetzt geht es um die Verhandlungen mit Gläubigern und Banken. Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens ist jetzt wichtig.
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ist dies der Fall, kann das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnen. Geschäftsführer von GmbHs und AGs sind laut § 15a InsO verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern zu stellen.
Dafür sind folgende Fristen einzuhalten:
Wer das nicht tut, dem können durch die Haftung als Geschäftsführer einer GmbH zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung drohen.
Ist das Unternehmen noch zahlungsfähig, kann es nun die Sanierung vorbereiten. Eine umfangreiche Unternehmensanalyse ist die Grundlage für ein tragfähiges Sanierungskonzept. Sie beinhaltet u. a. folgende Aspekte:
Nur auf Basis einer solchen Unternehmensanalyse lassen sich anschließend die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die Firma vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.
Nach der Unternehmensanalyse steht im besten Fall ein Leitbild des sanierten Unternehmens. Auf dieser Grundlage lassen sich die Sanierungsmaßnahmen identifizieren, die geeignet sind, um sich im Wettbewerb gegenüber anderen Unternehmen zu behaupten. Dies können eine neue Produktpalette, die Schließung von Filialen oder Investitionen in die Erneuerung veralteter Technik.
Dazu gehören auch persönliche Gespräche mit Kreditgebern, Gläubigern, Lieferanten und Mitarbeitern, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen.
Auf Basis der identifizierten Maßnahmen wird ein Sanierungskonzept für das betroffene Unternehmen erstellt. Die Erstellung erfolgt in 2 Stufen:
Eine Unternehmenssanierung ist nur sinnvoll, wenn die Fortbestehungsanalyse (Stufe 1) positiv ausfällt: Nur dann lässt sich ein entsprechender Sanierungsplan erstellen und umsetzen.
Stimmt die Bank bzw. der Gläubiger dem Sanierungskonzept zu, geht es nun um die Umsetzung der aufgestellten Maßnahmen innerhalb des festgesetzten Zeitraumes.
Eine Unternehmenssanierung ist kein statischer Zustand, sondern ein dynamischer Prozess. Daher ist es mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht getan: Nach der Umsetzung wird im Controlling die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes beobachtet und der Erfolg der Maßnahmen geprüft.
Das Controlling ist ausschlaggebend für den nachhaltigen Erfolg einer vorinsolvenzlichen Sanierung – denn nur so lassen sich erneute Engpässe frühzeitig erkennen, Gegenmaßnahmen ergreifen und das Unternehmen retten.
Eine Unternehmenssanierung erfolgt in verschiedenen Stufen. Lässt sich eine Zahlungsunfähigkeit nicht verhindern, kann der Unternehmer Insolvenz beantragen. Alternativ ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung möglich.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht nicht automatisch mit einer Liquidierung des Unternehmens einher. Auch innerhalb des Verfahrens lässt sich ein Betrieb mithilfe eines Insolvenzplans sanieren.
Ist der Unternehmer zahlungsunfähig, kann er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Stellt er den Antrag bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit, kann er die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung durch eine Firmeninsolvenz erhöhen.
Natürliche Personen können zusammen mit dem Antrag Restschuldbefreiung beantragen – mit dem Ziel, dass ihnen das Gericht am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erteilt und sämtliche Schulden erlässt.
Das Insolvenzgericht eröffnet nach Prüfung des Antrags das Insolvenzverfahren, wenn genügend Unternehmenswerte als Insolvenzmasse vorhanden sind – z. B. Vermögen, Maschinen oder Fahrzeuge. Diese müssen zumindest die Verfahrenskosten bzw. die Kosten der Insolvenz decken.
Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens kann das Gericht noch vor Eröffnung des Verfahrens einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen. In jedem Fall setzt es einen Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Verfahrens ein. Dieser analysiert die finanzielle Situation des Unternehmens und dessen Chancen auf Fortführung durch eine Insolvenz-Sanierung.
Sofern eine Sanierung über einen Insolvenzplan erfolgen soll, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen solchen Insolvenzplan einzureichen. Dieser stellt dann die Grundlage für eine Unternehmenssanierung dar.
Der Insolvenzplan hat folgende Aufgaben:
Ziel des Insolvenzplans ist es, dass sich die Gläubiger des insolventen Unternehmens auf einen Zahlungsvergleich einlassen – d. h. auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, um eine Insolvenz-Sanierung zu ermöglichen.
Spätestens 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens muss der Insolvenzverwalter seinen Bericht über das Unternehmen vorlegen. Daraufhin entscheidet die Gläubigerversammlung, ob das Unternehmen saniert oder aufgelöst werden soll.
Fällt die Entscheidung, die Firma zu sanieren, kann sowohl der Schuldner bzw. das Unternehmen als auch der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen vorlegen.
Für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren in der Unternehmenskrise kann eine Sanierungsberatung hilfreich sein – diese kann ein Anwalt oder Steuerberater übernehmen.
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In wirtschaftlichen Krisenzeiten fehlen Betrieben die finanziellen Mittel, um Umsatzeinbrüche auszugleichen. Hinzu kommt, dass Unternehmer in einer solchen Lage überfordert sein können und nicht wissen, wie eine Unternehmenssanierung abläuft. Mit den folgenden 3 Schritten können Sie die Orientierung behalten.
Weil sowohl Insolvenz- als auch Gesellschaftsrecht sehr komplex sind und es zahlreiche Vorgaben zu beachten gibt, kann die Sanierungsberatung eines erfahrenen Anwalts für Insolvenzrecht hilfreich sein – und zu einer erfolgreichen Unternehmenssanierung beitragen.
Zunächst können Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Lage verschaffen: Wie tief stehen Sie im Minus? Was sind die Ursachen für den finanziellen Engpass? Wie viel Geld benötigen Sie? Schauen Sie in die Zahlen und analysieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gründlich.
Um eine höhere Liquidität zu erreichen, können Sie ausstehende Forderungen und Ansprüche bei Ihren Kunden geltend machen.
Zahlt ein Kunde nicht, können Sie Inkasso oder einen Anwalt beauftragen und ihn so zur Zahlung bewegen. Mit diesen finanziellen Mitteln können Sie eigene Verbindlichkeiten wie Forderungen von Lieferanten begleichen.
Anschließend können Sie durch einen Anwalt einen Sanierungsplan erstellen lassen und mit ihm gemeinsam ein Konzept für eine dauerhafte Unternehmenssanierung erarbeiten – denn dieses ist die Basis für alle weiteren Verhandlungen mit Gläubigern und Kreditgebern.
Der Sanierungsplan kann u. a. folgende Punkte beinhalten:
Der Anwalt kann die vorhandenen Märkte sowie das Geschäftsmodell Ihres Betriebes prüfen und sich Optimierungen im Management, Personalwesen und der Unternehmensstruktur widmen. Gemeinsam mit Ihnen kann er individuelle Lösungen entwickeln, um Ihre Firma aus den roten Zahlen zu holen.
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Eine Unternehmenssanierung soll ein Unternehmen aus einer finanziellen Krise zurück auf die Erfolgsspur bringen und eine Zerschlagung durch eine Insolvenz verhindern.
Eine Firmensanierung besteht aus verschiedenen Schritten. Zunächst sind die Ursachen für die finanzielle Krise zu analysieren. Betriebswirtschaftliche, organisatorische, steuerliche und rechtliche Maßnahmen bilden die Grundlage für ein umfangreiches Sanierungskonzept. Nach der Umsetzung muss das Unternehmen die folgende wirtschaftliche Entwicklung genau beobachten, um einen nachhaltigen Erfolg der Sanierung sicherzustellen.
Lässt sich eine Insolvenz nicht mehr verhindern, bedeutet das nicht automatisch die Zerschlagung des Betriebs. Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens lassen sich Firmen beispielsweise durch ein Insolvenzplanverfahren sanieren. Bedingung ist, dass sich die Gläubiger des insolventen Betriebs auf einen Zahlungsvergleich einlassen und auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.