Mit einer Geschmacksmuster-Recherche erfahren Sie, ob Ihr Design einzigartig und neu ist. Nur für ein neues Design ist eine Anmeldung beim Patent- und Markenamt bedenkenlos möglich – andernfalls können ältere Rechteinhaber Sie kostspielig abmahnen und gegen Ihre Design-Anmeldung einen Nichtigkeitsantrag stellen.
Ganz einfach mit advocado:
Ein Geschmacksmuster bzw. Design ist ein gewerbliches Schutzrecht. Es schützt die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Produkten – z. B. von Bekleidung, Möbeln, Verpackungen, Tapeten und Fahrzeugen. Auch einzelne Produktteile wie eine Armlehne, ein Taschenhenkel oder eine Radfelge lassen sich schützen.
Zu den Bestandteilen eines Geschmacksmusters zählen:
Der Begriff Geschmacksmuster wurde 2014 offiziell durch den Begriff “eingetragenes Design” ersetzt. Beide Begriffe sind jedoch im Umlauf und bezeichnen dasselbe.
Sind Sie Inhaber eines eingetragenen Designs ist, haben Sie die alleinigen Nutzungs- und Vermarktungsrechte daran. D. h. verwenden oder kopieren Dritte Ihr Design unerlaubt kommerziell, können Sie als Rechteinhaber dagegen vorgehen und Unterlassung verlangen.
Damit Sie rechtssicher ein Geschmacksmuster anmelden und verwenden können, ist eine umfassende Geschmacksmuster-Recherche vorab sinnvoll – denn nur so stellen Sie fest, ob das Design noch verfügbar ist.
Folgende 2 Kriterien müssen Sie durch die Recherche sicherstellen:
Die Patent- und Markenämter prüfen bei der Anmeldung nicht, ob Ihr Geschmacksmuster einzigartig und neu ist – sie prüfen nur, ob Sie den Anmeldeantrag korrekt ausgefüllt haben. Ist das der Fall, trägt das Amt das Geschmacksmuster anstandslos ein.
Stellt sich jedoch später heraus, dass das Geschmacksmuster so oder so ähnlich bereits existiert, liegt eine Designrechtsverletzung vor. Damit wird Ihre Eintragung nichtig – Sie verlieren die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Zusätzlich kann der ältere Rechteinhaber Sie gemäß § 42 des Design-Gesetzes kostspielig abmahnen und u. a. Folgendes verlangen:
Nur durch eine umfassende Geschmacksmuster-Recherche können Sie vorab herausfinden, ob Ihr Design älteren Designschutz verletzt – und beugen dem Verlust Ihrer Rechte sowie einer kostspieligen Abmahnung vor.
Zur Geschmacksmusterschutz-Recherche können Sie vor allem die kostenlosen Datenbanken der nationalen, regionalen und internationalen Ämter für geistiges Eigentum nutzen.
Folgende Ämter sind relevant:
Wichtig ist, die Suche nicht nur auf ein bestimmtes Gebiet zu beschränken – denn ein Geschmacksmuster aus China kann z. B. auch in Deutschland Schutz genießen.
In der kostenlosen Datenbank des DPMA DPMAregister finden Sie alle seit 1988 national vergebenen Designs und können diese mit Ihrem Geschmacksmuster vergleichen. Zusätzlich können Sie Publikationsdaten, Darstellungen sowie Rechts- und Verfahrensstände von Geschmacksmustern einsehen.
Außerdem veröffentlicht das DPMA wöchentlich das Designblatt. Dieses gibt Neuerscheinungen bekannt und kann ebenfalls zur Recherche herangezogen werden.
Eine Geschmacksmuster-Recherche in Europa ermöglicht Ihnen die Datenbank des EUIPO – eSearch plus. Hier finden Sie alle seit 2003 eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten in der gesamten EU – und damit auch in Deutschland.
Die Suche erfolgt per Bilderkennung anhand von Farben, Formen und Strukturen. Daher sollten Sie für die Geschmacksmuster-Recherche ein Bild Ihres Designs bereithalten.
Um die Design-Recherche weiter abzusichern und herauszufinden, ob Ihr Design international schon vergeben ist, ist die Suche in weltweiten Datenbanken – z. B. der WIPO – wichtig.
Folgende kostenlose Datenbanken stehen Ihnen zur Verfügung:
Neben eingetragenen Designs gibt es in der EU auch nicht eingetragene Geschmacksmuster. Demnach ist ein neuartiges Design auch ohne Anmeldung automatisch für 3 Jahre geschützt, sobald es offenbart – d. h. in der Öffentlichkeit einem interessierten Fachkreis präsentiert wurde. Das kann z. B. auf einer Messe oder in einem Katalog erfolgen.
Nicht eingetragene Geschmacksmuster sind – wie der Name bereits sagt – nicht in den Geschmacksmusterregistern der Markenämter verzeichnet. Um keine fremden Schutzrechte zu verletzen, müssen Sie aber bei der Geschmacksmuster-Recherche berücksichtigt werden.
Dazu können Sie in z. B. folgenden Quellen recherchieren:
Zusätzlich können Sie sich in den Fachkreisen des jeweiligen Wirtschaftszweiges Ihres Designs informieren.
Für die Designschutz-Recherche kann es hilfreich sein, auf die sogenannte Locarno-Klassifikation zurückzugreifen. Diese internationale Klassifikation für geschützte Designs teilt Produkte und Waren in 32 Hauptklassen ein – angefangen von Nahrungsmitteln (Klasse 1) bis hin zu grafischen Symbolen (Klasse 32). Die 32 Hauptklassen sind wiederum in bis zu 237 Unterklassen unterteilt.
Kennen Sie die Locarno-Klassifikation Ihres Geschmacksmusters, können Sie eine sprachunabhängige und systematische Design-Recherche durchführen – dies wäre insbesondere für die internationale Recherche vorteilhaft.
Beispiel: Wenn Sie den Geschmacksmusterschutz eines Stuhls prüfen möchten, finden Sie in Klasse 6 "Möbel" und "Sitzmöbel" in der Unterklasse 01. Mit dem Klassifikationssymbol 06-01 können Sie nun in verschiedenen Geschmacksmuster-Datenbanken nach ähnlichen Stuhl-Designs suchen, ohne die Vokabel für Stuhl in der jeweiligen Landessprache kennen zu müssen.
Welche Locarno-Klassifikation Ihr Design hat, können Sie auf der Webseite des DPMA ermitteln.
Prüfen Sie, ob sich Ihr Design maßgeblich von der Gestaltung älterer Designs unterscheidet. Vergleichen Sie dazu die Suchergebnisse mit Ihrem Design – z. B. hinsichtlich des verwendeten Materials, der Farben, Konturen und Linien des Objekts sowie der Oberflächenstruktur.
Unterscheidet sich Ihr Design deutlich von bereits bestehenden Eintragungen, ist eine Anmeldung risikoarm möglich.
Haben Sie jedoch nicht ausreichend in den entsprechenden Datenbanken recherchiert, kann es sein, dass Ihre Ergebnisliste lückenhaft ist und nicht jedes vorhandene Design enthält. Ein Restrisiko ist bei einer Anmeldung weiterhin vorhanden.
Gibt es mehrere Unterschiede, aber trotzdem in manchen Punkten Ähnlichkeiten, ist der Vergleich komplizierter. Hier ist der Gesamteindruck entscheidend, den ein sogenannter “informierter Benutzer” bekommen könnte.
Ein informierter Benutzer ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2011 (Az. C-281/10 P) eine imaginäre Person, die sich mit Geschmacksmustern in einer bestimmten Branche gut auskennt, aber selbst kein Designer, Hersteller, Verkäufer oder Experte ist.
Erzeugt ein Design bei einem informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck als ein älteres Design, ist das Geschmacksmuster neu und schutzwürdig – einer Eintragung steht nichts im Weg. Für juristische Laien kann dies aber schwer zu beurteilen sein.
Findet sich jedes ausschlaggebende Element und Aussehen Ihres Geschmacksmusters in älteren Geschmacksmustern wieder, ist das Kriterium der Neuheit nicht erfüllt – eine kommerzielle Verwendung kann dazu führen, dass Ihre Design-Eintragung für ungültig erklärt wird und Sie eine kostspielige Abmahnung erhalten könnten.
Führen Sie auf eigene Faust eine Geschmacksmuster-Recherche durch, kann es schwierig sein, die Ergebnisse richtig einzuordnen. Denn: Um zu beurteilen, ob ein Design einem anderen zu ähnlich ist, sind häufig kleinste Feinheiten entscheidend.
Da kostenlose Datenbanken zudem unvollständig sein und vor allem nicht eingetragene Designs fehlen können, bietet die eigenständige Suche vermutlich keinen abschließenden Schutz.
Möchten Sie Ihre Geschmacksmuster-Recherche umfassend absichern, ist die Unterstützung eines Anwalts für gewerblichen Rechtsschutz hilfreich.
Ein Anwalt ordnet die Ergebnisse der Designrecherche korrekt ein ermöglicht Ihnen einen detaillierteren Überblick über relevante Designs. Ähnlichkeiten und Dopplungen kann er zuverlässig identifizieren und somit das Risiko einer unzulässigen Anmeldung minimieren.
Ein erfahrener Anwalt kann
advocado findet für Sie den passenden Anwalt für die Geschmacksmuster-Recherche aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zum Designschutz.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Konnten Sie Ihr Geschmacksmuster erfolgreich ins Geschmacksmusterregister eintragen lassen, ist im Anschluss eine regelmäßige Geschmacksmuster-Recherche sinnvoll. Ähnlich wie bei einer Markenüberwachung können Sie dadurch schnell identifizieren, ob jemand unerlaubt Ihr Geschmacksmuster nutzt.
So können Sie zeitnah gegen eine widerrechtliche Verwendung vorgehen und ggf. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zwischen einem eingetragenen Design und einem Geschmacksmuster gibt es keinen Unterschied: Beide Begriffe beschreiben dasselbe gewerbliche Schutzrecht. Der Begriff Geschmacksmuster wurde in Deutschland 2014 durch das Inkrafttreten des Designschutzgesetzes durch „eingetragenes Design“ abgelöst.
Bei der Recherche müssen Sie besonders auf Designs achten, die Ihrem Design ähnlich sehen oder sogar mit ihm identisch sind. Es kann sinnvoll sein, wenn die Design-Recherche sich nicht nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt. Denn internationale Geschmacksmuster können z. B. auch in Deutschland geschützt sein.
Wichtig ist auch die Suche nach nicht eingetragenen Designs in z. B. Ausstellungskatalogen, im Internet oder in spezifischen Fachkreisen.
Die internationale Locarno-Klassifikation ermöglicht eine sprachunabhängige Recherche. Sie teilt Designs von Produkten und Waren in 32 Hauptklassen und in bis zu 237 Unterklassen ein. Kennen Sie die Nummer Ihrer Designklasse, können Sie damit in internationalen Datenbanken suchen, ohne die entsprechende Vokabel in den verschiedenen Sprachen zu kennen.