LEGO Produkte sind als Marken geschützt. Wer LEGO kopiert bzw. die Kopien verkauft, riskiert eine Abmahnung wegen Verletzung der Markenrechte von LEGO. Für die Rechtsverletzung soll man eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz zahlen. Was bei einer LEGO Abmahnung wichtig ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
LEGO System A/S bzw. die LEGO GmbH versendet Abmahnungen, weil Nachahmungen der LEGO Figuren als Teil von LEGO Sets von anderen Herstellern auf den Markt gebracht und verkauft wurden.
Die LEGO Abmahnung ist also eine Abmahnung im Markenrecht, weil die Markenrechte von LEGO verletzt wurden. Denn die LEGO Figuren und Sets, das Logo und die Spielzeugverpackung sind markenrechtlich geschützt.
Die LEGO Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung bekommen also die Hersteller, die die LEGO Produkte kopieren, aber auch z. B. Online-Händler, die diese unerlaubten Nachahmungen von LEGO dann über eBay oder andere Plattformen verkaufen.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
LEGO hat seit 2008 kein Patent mehr auf die Produktion der Steine. Deshalb dürfen seit 2008 auch andere Unternehmen Klemmbausteine herstellen und verkaufen.
Aber: LEGO hat die Form seiner LEGO Figur als dreidimensionale Marke schützen lassen.
Deshalb geht LEGO mit Abmahnungen gegen Wettbewerber vor, die die LEGO Figuren kopieren und verkaufen. Ziel ist, dass niemand Figuren herstellen und verkaufen kann, die mit den Klemmbausteinen kompatibel sind.
LEGO schickt die Abmahnungen häufig nicht an die Hersteller der LEGO Nachahmungen, sondern an die kleineren Händler und versucht, Lieferungen direkt beim Zoll aufzuhalten, bevor die Ware verkauft werden kann.
Eine Abmahnung von LEGO bedeutet Folgendes:
Die LEGO Abmahnung soll auf die Verletzung der Markenrechte von LEGO hinweisen und zugleich weitere Rechtsverletzungen unterbinden. Dafür soll eine Unterlassungserklärung sorgen. Die Unterlassungserklärung verbietet weitere Markenrechtsverletzungen und setzt eine Vertragsstrafe an, falls der Abgemahnte in Zukunft trotz Unterlassungserklärung noch einmal die gewerblichen Schutzrechte von LEGO verletzt.
Die Unterlassungserklärung bedeutet jahrelange Einschränkungen für alle, die unerlaubt LEGO kopieren und verkaufen. Aber ein Anwalt kann helfen: Ein Anwalt für Markenrecht kann die Unterlassungserklärung der LEGO Abmahnung prüfen und anpassen, um die wirtschaftlichen Folgen so weit wie möglich zu mindern.
Für die unerlaubte Nutzung der LEGO Produkte steht LEGO Schadensersatz vom Rechtsverletzer zu. Schließlich hat der Abgemahnte zu Unrecht mit LEGO Geld verdient. Wie viel Schadensersatz zu zahlen ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Je größer der wirtschaftliche Schaden durch z. B. entgangenen Gewinn, desto höher der mögliche Schadensersatz.
Ein Anwalt kann die Schadensersatzforderung von LEGO überprüfen und einschätzen, ob die Summe gerechtfertigt ist. Verlangt LEGO zu viel, kann der Anwalt verhandeln und die Summe reduzieren.
Bei Verletzung seiner Markenrechte darf LEGO Auskunft über die Umsätze verlangen, die Dritte mit den kopierten LEGO Produkten generiert haben. Außerdem muss der Abgemahnte LEGO die Hersteller, Lieferanten. Auftraggeber sowie Vertriebswege und die Herkunft der Produkte offenlegen.
LEGO hat als Markeninhaber Anspruch darauf, dass Rechtsverletzer die unerlaubten Kopien der LEGO Produkte herausgeben bzw. direkt vernichten.
LEGO kann auch die gezahlten Anwaltskosten für die Abmahnung zum Schutz der eigenen Markenrechte vom Abgemahnten zurückfordern – das bedeutet eine noch höhere Schadensersatzforderung.
Wenn Sie eine LEGO Abmahnung erhalten haben, gilt: Ruhig bleiben und nicht vorschnell die Forderungen akzeptieren – die Forderungen können überhöht sein.
Wichtig sind 3 Schritte:
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Versuchen Sie nicht, die Abmahnung selbst aus der Welt zu schaffen, indem Sie LEGO kontaktieren oder direkt bezahlen und die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Eine Kontaktaufnahme kann als Schuldeingeständnis von Ihnen bewertet werden – und wäre womöglich auch finanziell zu Ihrem Nachteil. Denn der Schadensersatz kann zu hoch sein und die Bedingungen der Unterlassungserklärung unangemessen hart. Wenn Sie einfach bezahlen und unterschreiben, haben Sie keine Chance mehr, die wirtschaftlichen Folgen zu mildern.
Wenn Sie ohne juristische Kenntnisse selbst versuchen, mit LEGO zu verhandeln, ist das keine Verhandlung auf Augenhöhe. LEGO könnte das zu Ihrem Nachteil nutzen.
Aber: Ignorieren Sie die LEGO Abmahnung nicht – das würde nur weitere rechtliche Schritte gegen Sie bedeuten.
Ein Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen, bei einer LEGO Abmahnung richtig zu reagieren. Der Anwalt kann die LEGO Abmahnung überprüfen und einschätzen, ob die Forderungen von LEGO gerechtfertigt sind.
Ein Anwalt kann folgende Punkte der Abmahnung überprüfen:
Akzeptieren Sie die LEGO Abmahnung und Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt. Sie binden sich sonst womöglich für 30 Jahre an ungerechtfertigte Einschränkungen.
Deshalb ist es wichtig, die Formulierungen in der Unterlassungserklärung genau zu prüfen und anzupassen, damit die Vereinbarung fair ist.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
Achtung: Sie haben in der Regel nur 1 bis 2 Wochen Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und Folgen zu mindern.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Ja und Nein. LEGO hat seit 2008 kein Patent mehr für die Produktion der Steine. Aber: LEGO hat die Markenrechte für die LEGO-Figur, die passend zum System der Klemmbausteine ist. Außerdem hat LEGO die Urheberrechte für die Bauanleitungen und Veröffentlichungen sowie die in Katalogen und auf Verpackungen verwendeten Fotos.
Dadurch sind die LEGO Produkte zumindest teilweise geschützt – auch wenn es kein Patent für die Steine mehr gibt.
Nein, LEGO hat kein Patent mehr für die Steine. Das heißt: Auch andere Unternehmen dürfen Klemmbausteine herstellen und verkaufen. Aber: LEGO hat umfassende Markenrechte für das Logo, die Figuren und mehr.
Ja, der Name LEGO ist als sogenannte Wortmarke geschützt. Niemand darf den Namen ohne Erlaubnis von LEGO verwenden. LEGO ist also kein allgemeiner Begriff für die Klemmbausteine, sondern bezeichnet ausschließlich die Steine von LEGO.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.