Wer bei Facebook Werbung macht, darf in seinen Beiträgen nicht einfach irgendwelche Musik nutzen. Man braucht eine Lizenz dafür. Hat man die nicht, droht eine Abmahnung vom Urheber. Was rechtlich bei Facebook erlaubt ist und was bei einer Abmahnung zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer auf Facebook Videos mit Musik hinterlegt, muss aufpassen. Denn: Man darf die Musik nicht ohne Lizenz für gewerbliche Zwecke nutzen. Man braucht eine Lizenz – also eine Erlaubnis des Urhebers –, um die Musik bei Facebook gewerblich verwenden zu dürfen.
Das gilt vor allem für Business Accounts von Firmen. Aber: Bei einer hohen Followerzahl und werblichen Inhalten auf Facebook können auch private Accounts als Business Accounts gewertet werden.
Wer auf Facebook lizensierte Musik nutzt, ohne die Lizenz zu haben, dem droht eine Abmahnung. Denn die unerlaubte Nutzung der Songs ist eine Urheberrechtsverletzung.
Man muss also genau unterscheiden zwischen lizenzierter und unlizenzierter Musik, vor allem wenn man Facebook gewerblich nutzt.
Wer bei Facebook lizenzfreie Musik nutzt bzw. nur privat dort Inhalte teilt, der muss sich keine Sorgen um eine Abmahnung wegen der Facebook Musik machen.
Bei einer Abmahnung wegen Instagram Musik spielen mehrere rechtliche Regelungen eine Rolle:
Lizensierte Musik bedeutet: Man benötigt die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers, um die Musik gewerblich nutzen zu dürfen.
Eine Abmahnung wegen Musik bei Facebook ist berechtigt, wenn lizensierte Musik ohne Lizenz gewerblich genutzt wird.
Lizenzfrei ist Musik in Deutschland nur, wenn z. B. der Urheber länger als 70 Jahre tot ist – das Werk also nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Musik ist auch lizenzfrei, wenn die Urheberrechte an der Musik nicht bei der GEMA liegen. Das ist aber selten der Fall.
Unlizensierte Musik ist Musik, die ohne die notwendige Lizenz des Urhebers veröffentlicht ist. Gemeint sind also illegale Raubkopien, deren Nutzung eine Urheberrechtsverletzung ist.
Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, nur der Urheber darf seine Musik veröffentlichen, vervielfältigen und verbreiten darf (§ 15 ff. UrhG).
Um die Musik von jemand anderem z. B. bei Facebook nutzen zu dürfen, braucht man die Erlaubnis des Urhebers. Die bekommt man, wenn man eine Lizenzgebühr an den Urheber zahlt. Ohne die Lizenz droht eine Abmahnung im Urheberrecht.
In Europa werden die Rechte der Urheber an ihren Musikstücken von Verwertungsgesellschaften vertreten. In Deutschland ist das die GEMA, in Europa gibt es die „International Copyright Enterprise Operations“ (ICE). Der Meta-Konzern hat mit dieser Gesellschaft einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Musik aller von der ICE vertretenen Künstler bei Facebook und Instagram abgeschlossen.
Dieser Lizenzvertrag erlaubt aber nur die Verwendung der Musik in privaten Videos bei Facebook bzw. Instagram. Wer Facebook gewerblich nutzt, muss für die Musik in Werbeclips selbst Lizenzen erwerben – oder Alternativen wie z. B. die Sound Collection von Facebook nutzen.
Der BGH hat per Urteil vom 13.01.2022 entschieden: Wer Waren und Dienstleistungen anbietet und über Social Media Kanäle bewirbt, handelt mit seinen veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftlich zugunsten des eigenen Unternehmens.
Das bedeutet: Alle Beiträge bei Facebook oder einer anderen Social Media Plattform dürften als gewerblich betrachtet werden – auch Beiträge, die keinen offensichtlichen Werbezweck haben. Denn alle Inhalte tragen zur Steigerung des eigenen Werbewertes bei.
Wer Werbung auf Facebook macht, darf Musik nur mit Lizenz nutzen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen der Musik bei Facebook.
Auch bei den Musikbibliotheken von Meta muss man genau hinsehen: Business Accounts dürfen nur die “Facebook Sound Collection” mit lizenzfreien Songs nutzen.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Haben Sie eine Abmahnung wegen Facebook Musik erhalten, hat das mehrere Folgen:
Aber: Diese Forderungen sind nicht immer korrekt: Der Schadensersatz kann zu hoch bemessen sein. Deshalb gilt bei einer Abmahnung wegen Facebook Musik: Ruhig bleiben und die Abmahnung von einem Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung prüfen lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Wenn Sie wegen Musik in Facebook Videos eine Abmahnung bekommen haben, gilt: Ruhe bewahren und einen Anwalt kontaktieren. Denn die Abmahnung ignorieren, ist keine Lösung. Das bedeutet nur weitere rechtliche Schritte – und damit noch mehr Kosten.
Einfach unterschreiben und zahlen, kann zu Ihrem Nachteil sein. Die Unterlassungserklärung soll zukünftige Rechtsverletzung wegen der Musiknutzung bei Facebook unterbinden. Das kann aber sehr umfangreiche Verpflichtungen für Sie bedeuten.
Es ist sinnvoll, die Erklärung von einem Anwalt prüfen und anpassen zu lassen (modifizierte Unterlassungserklärung). Das kann die rechtlichen Nachteile für Sie mindern.
Der Anwalt kann außerdem beurteilen, ob der Schadensersatz und die Anwaltskosten gerechtfertigt sind. Fordert die Gegenseite zu viel Geld, kann der Anwalt verhandeln und die finanziellen Folgen für Sie mindern.
Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.
Wie teuer eine Abmahnung wegen Facebook Musik ist, hängt immer von den Umständen im Einzelfall ab.
Generell gilt aber: Die Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung liegen in der Regel bei mehr als 1.000 €. Dazu kommt der individuelle Schadensersatz.
Musik die bei Facebook gewerblich und ohne Lizenz genutzt wird, wird abgemahnt.
Nur lizenzfreie Musik oder die Facebook Sound Collection dürfen für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Hat man eine Lizenz für die Musik. darf man sie bei Facebook verwenden. Auch Musik, die lizenzfrei ist, darf man nutzen.
Musikalische Werke sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Wer das Werk eines anderen einfach so nutzt, veröffentlicht, vervielfältigt, verletzt die Urheberrechte. Gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr an den Urheber darf man Musik auf Facebook nutzen.
Lizenzfreie Musik finden Sie in der Sound Collection über die Meta Business Suite. Die Musik in dieser Sammlung darf man ohne Lizenz für gewerbliche Inhalte bei Facebook nutzen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.