2. Abmahnung wegen Facebook Musik: Rechtliches
Bei einer Abmahnung wegen Instagram Musik spielen mehrere rechtliche Regelungen eine Rolle:
- Unterschied zwischen lizenzierter und lizenzfreier Musik
- Urheberrecht in Deutschland
- Lizenzvertrag von Meta (Facebook)
- Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Accounts
Lizenziert vs. lizenzfrei
Lizensierte Musik bedeutet: Man benötigt die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers, um die Musik gewerblich nutzen zu dürfen.
Eine Abmahnung wegen Musik bei Facebook ist berechtigt, wenn lizensierte Musik ohne Lizenz gewerblich genutzt wird.
Lizenzfrei ist Musik in Deutschland nur, wenn z. B. der Urheber länger als 70 Jahre tot ist – das Werk also nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Musik ist auch lizenzfrei, wenn die Urheberrechte an der Musik nicht bei der GEMA liegen. Das ist aber selten der Fall.
Unlizensierte Musik ist Musik, die ohne die notwendige Lizenz des Urhebers veröffentlicht ist. Gemeint sind also illegale Raubkopien, deren Nutzung eine Urheberrechtsverletzung ist.
Urheberrecht
Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, nur der Urheber darf seine Musik veröffentlichen, vervielfältigen und verbreiten darf (§ 15 ff. UrhG).
Um die Musik von jemand anderem z. B. bei Facebook nutzen zu dürfen, braucht man die Erlaubnis des Urhebers. Die bekommt man, wenn man eine Lizenzgebühr an den Urheber zahlt. Ohne die Lizenz droht eine Abmahnung im Urheberrecht.
Meta Lizenzvertrag
In Europa werden die Rechte der Urheber an ihren Musikstücken von Verwertungsgesellschaften vertreten. In Deutschland ist das die GEMA, in Europa gibt es die „International Copyright Enterprise Operations“ (ICE). Der Meta-Konzern hat mit dieser Gesellschaft einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Musik aller von der ICE vertretenen Künstler bei Facebook und Instagram abgeschlossen.
Dieser Lizenzvertrag erlaubt aber nur die Verwendung der Musik in privaten Videos bei Facebook bzw. Instagram. Wer Facebook gewerblich nutzt, muss für die Musik in Werbeclips selbst Lizenzen erwerben – oder Alternativen wie z. B. die Sound Collection von Facebook nutzen.
Gewerbliche vs. private Nutzung von Facebook
Der BGH hat per Urteil vom 13.01.2022 entschieden: Wer Waren und Dienstleistungen anbietet und über Social Media Kanäle bewirbt, handelt mit seinen veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftlich zugunsten des eigenen Unternehmens.
Das bedeutet: Alle Beiträge bei Facebook oder einer anderen Social Media Plattform dürften als gewerblich betrachtet werden – auch Beiträge, die keinen offensichtlichen Werbezweck haben. Denn alle Inhalte tragen zur Steigerung des eigenen Werbewertes bei.
Wer Werbung auf Facebook macht, darf Musik nur mit Lizenz nutzen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen der Musik bei Facebook.