Das Gebrauchsmuster wird auch als „kleines Patent“ bezeichnet und ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Erfindungen sind schützbar, wenn sie neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Patentamt prüft die Gebrauchsmusteranmeldung lediglich auf formale Vorgaben – daher dauert die Anmeldung nur wenige Monate. Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich kleinere, alltägliche Erfindungen kostengünstig und unkompliziert schützen.
Ganz einfach mit advocado:
Sie können technische Erfindungen als Gebrauchsmuster anmelden. Um schutzfähig zu sein, muss die Erfindung auf einem erfinderischen Schritt beruhen, neu und gewerblich anwendbar sein. Mit einer erfolgreichen Gebrauchsmusteranmeldung ist die Erfindung durch das Patentrecht geschützt.
Technische Erfindungen wie:
Damit Sie diese Erfindungen als Gebrauchsmuster anmelden können, müssen diese bestimmte Schutzvoraussetzungen erfüllen. Im Vergleich zu einer Patentanmeldung oder Markenanmeldung sind diese leichter zu erreichen.
Diese Voraussetzungen fordert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA):
Arbeits- und Herstellungsverfahren wie z. B. Transportmethoden lassen sich nicht als Gebrauchsmuster anmelden, da sie sich nicht konkret darstellen lassen. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patentschutz, bei dem auch Verfahren schutzfähig sind.
Nicht anmelden können Sie zudem:
Durch eine erfolgreiche Gebrauchsmusteranmeldung erlangen Sie die alleinigen Schutz- und Nutzungsrechte für Ihr Gebrauchsmuster. Mit der Eintragung haben Sie die gleichen Rechte wie bei einem Patent:
Ein Gebrauchsmuster anmelden können Sie nur, wenn Ihre Erfindung alle Schutzvoraussetzungen erfüllt. Da das DPMA diese nicht überprüft, müssen Sie sich vor der Anmeldung versichern, dass die Schutzvoraussetzungen tatsächlich vorliegen – Dritte können Ihr Gebrauchsmuster sonst angreifen.
Ein Gebrauchsmuster bietet im Vergleich zum Patent einige Vorteile. Es gewährleistet die gleichen Schutzrechte, ist aber wesentlich schneller angemeldet.
Das liegt daran, dass das DPMA bei der Gebrauchsmusteranmeldung nicht prüft, ob die Erfindung die Schutzvoraussetzungen tatsächlich erfüllt – so spart das Amt Zeit und Kosten für eine umfassende Kontrolle.
Ein Gebrauchsmuster kann im Vergleich zum Patent auch Nachteile haben:
Ob Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden sollten, hängt vom Umfang des gewünschten Schutzes ab. Patentschutz ist umfassender, da Patente bis zu 20 Jahre geschützt und schwerer angreifbar sind – allerdings ist er auch schwerer zu bekommen.
Gegen ein Gebrauchsmuster können Dritte jederzeit Widerspruch einlegen. Dafür ist ein solches schneller und kostengünstiger angemeldet, was sich vor allem für kleinere, alltägliche Erfindungen lohnen kann.
Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte abgezweigte Gebrauchsmuster. Hierfür melden Sie ein eigenständiges Gebrauchsmuster für Ihre Erfindung an, für die bereits ein Patentverfahren läuft.
Der Vorteil: Eine Abzweigung bietet Schutz in der Zeit zwischen der Patentanmeldung und -erteilung, in der Dritte Ihr Patent angreifen können. Die Abzweigung übernimmt den Anmeldetag des Patents und Ihre Erfindung besitzt vollen Schutzumfang – unabhängig davon, wie das Patentverfahren ausgeht.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie für Ihre Erfindung ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden sollen, kann Ihnen ein Anwalt für Patentrecht weiterhelfen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Ein Gebrauchsmuster melden Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) an. Damit die Anmeldung so unkompliziert wie möglich verläuft, können Sie die folgenden Schritte einhalten.
Bevor Sie ein Gebrauchsmuster anmelden können, müssen Sie eine Gebrauchsmusterrecherche durchführen. Für die Recherche stellt das DPMA Datenbanken wie DEPATISnet zur Verfügung.
Da das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist, müssen Sie anhand der Recherche eigenverantwortlich prüfen, ob Ihre Erfindung die Schutzvoraussetzungen erfüllt. Das DPMA prüft diese Kriterien nicht – kann aber gegen eine Gebühr die Gebrauchsmusterschutzrecherche für Sie übernehmen.
Eine Gebrauchsmusterrecherche ähnelt der Patentrecherche.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Melden Sie ein Gebrauchsmuster an, das bereits so oder so ähnlich existiert, machen Sie sich zwar nicht strafbar, jedoch gibt das Patentamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Löschungsantrag von Dritten statt. Eine unvollständige Gebrauchsmusterrecherche kann zudem dazu führen, dass Sie Ihre Erfindung nicht vor unerlaubter Fremdnutzung schützen können.
Die Anmeldung ist sowohl in Papierform mit dem Formular „Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters“ als auch online möglich. Dafür benötigen Sie zusätzlich eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät sowie die entsprechende kostenlose Software vom DPMA.
Folgende formale Angaben gehören in den Anmeldeantrag:
Es kann ratsam sein, wenn Sie das Gebrauchsmuster deutlich und vollständig beschreiben. Zwar können Sie die Angaben im Eintragungsverfahren nochmals anpassen oder umformulieren, die Angaben müssen aber bereits vollständig im Anmeldeantrag enthalten sein. Wesentliche technische Merkmale dürfen Sie nachträglich nicht ergänzen – das wäre ein Grund für die Löschung des Gebrauchsmusters.
Nach der Gebrauchsmusteranmeldung versendet das DPMA eine Eingangsbestätigung. Innerhalb der folgenden 3 Monate müssen Sie die Anmeldegebühren begleichen, sonst gilt die Gebrauchsmusteranmeldung als zurückgenommen.
Im Eintragungsverfahren prüft das DPMA die formalen Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldung. Inhaltliche Schutzvoraussetzungen kontrolliert das Amt hingegen nicht. Formale Mängel zu Ihren eigenen Angaben teilt Ihnen das DPMA mit – diese sind in der Regel behebbar.
Erfüllt das Gebrauchsmuster grundsätzliche Voraussetzungen nicht – da Sie z. B. ein Verfahren angemeldet haben –, können Sie es nicht schützen lassen. Um die Ablehnung der Gebrauchsmusteranmeldung oder eine nachträgliche Löschung zu vermeiden, kann es sich lohnen, einen Anwalt hinzuziehen. Dieser prüft vor der Anmeldung, ob Ihr Gebrauchsmuster alle Voraussetzungen erfüllt.
Liegen keine Mängel vor bzw. haben Sie diese beseitigt, kommt es zur Eintragung des Gebrauchsmusters in das amtliche Register – damit tritt das Schutzrecht in Kraft und Sie haben die alleinigen Rechte an Ihrem Gebrauchsmuster.
Möchten Sie ein Gebrauchsmuster anmelden, kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Die wichtigsten Kostenfaktoren finden Sie in diesem Überblick:
Anmeldegebühr für elektronische Anmeldung |
30 Euro |
Anmeldegebühr für Anmeldung in Papierform |
40 Euro |
1. Verlängerungsgebühr nach 3 Jahren |
210 Euro |
2. Verlängerungsgebühr nach 6 Jahren |
350 Euro |
3. Verlängerungsgebühr nach 8 Jahren |
530 Euro |
Löschungsantrag |
300 Euro |
Gebühr Gebrauchsmusterrecherche (optional) |
250 Euro |
Entscheiden Sie sich bei der Gebrauchsmusterrecherche für die Unterstützung durch das DPMA oder einen Anwalt, entstehen zusätzliche Kosten.
So ist eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen, wenn das DPMA die Recherche durchführen soll. Ein Anwalt kann über eine gründliche Recherche hinaus die korrekte und fristgerechte Anmeldung des Gebrauchsmusters sicherstellen. Für juristische Unterstützung bei der Gebrauchsmusterrecherche kommen Anwaltsgebühren hinzu.
Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit können Sie schriftlich beim Patentamt Verfahrenskostenhilfe für die Gebrauchsmusteranmeldung beantragen. Zusätzlich kann Ihnen das DPMA einen Rechts- oder Patentanwalt zur Unterstützung zuordnen. Die Kosten der Anmeldung (z. B. Anmeldegebühr, Aufrechterhaltungsgebühren, Verfahrenskosten im Löschungsverfahren) trägt der Staat.
Gebrauchsmusterschutz ist im Gegensatz zum Patentschutz schnell, einfach und kostengünstig zu erreichen. Die Gefahr, dass Dritte die Erfindung angreifen oder löschen, ist allerdings größer.
Gerade für kleinere, alltägliche Erfindungen kann es sich aber lohnen, ein Gebrauchsmuster anzumelden, denn bei einer erfolgreichen Eintragung durch eine gründliche Gebrauchsmusterrecherche bestehen die gleichen Schutzrechte wie beim Patent.
Wenn Sie Ihre Erfindung als Gebrauchsmuster anmelden möchten, benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt. Um sicherzustellen, dass die Erfindung die notwendigen Schutzvoraussetzungen erfüllt, die richtigen Schutzansprüche formuliert und die Erfindung detailliert beschrieben wurde, können Sie die Gebrauchsmusteranmeldung aber zumindest mit einem Anwalt für Patentrecht besprechen.
Der Anwalt unterstützt Sie dabei, umfangreiche und langfristige Schutzrechte für Ihre Erfindung sicherzustellen. Zudem übernimmt er folgende Aufgaben für Sie:
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Ein Gebrauchsmuster ist möglich für technische Erfindungen:
Ein Gebrauchsmuster bringt für neue technische Erfindungen denselben Schutz wie ein Patent – ist aber günstiger und einfacher möglich. Mit dem Gebrauchsmuster haben Sie die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die Erfindung. Bei unerlaubter Nutzung durch Dritte können Sie Unterlassung und Schadensersatz fordern.
Das Gebrauchsmuster schützt Ihre Idee vor der Konkurrenz. Ohne den Schutz des Gebrauchsmusters können andere Unternehmer Ihre Erfindung einfach so kopieren, nutzen, selbst damit Geld verdienen und ein Gebrauchsmuster anmelden.
Die Online-Anmeldung eines Gebrauchsmusters kostet 30 Euro und bringt 3 Jahre Schutz für Ihre Erfindung. Nach 3 Jahren muss der Schutz verlängert werden – das kostet 210. Die Kosten für die Verlängerung steigen, je länger Sie sich das Gebrauchsmuster sichern möchten.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.