Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei Online-Betrug?
Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei Online-Betrug?
Julia Pillokat
Julia Pillokat
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... Betrug Identitätsdiebstahl: Wer haftet
Inhalt
  1. 1. Was ist Identitätsdiebstahl im Internet?
  2. 2. Identitätsdiebstahl Beispiele: Erfahrung von Betroffenen
  3. 3. Identitätsdiebstahl: Wie merkt man das?
  4. 4. Identitätsdiebstahl: Wer haftet?
  5. 5. Hat man nach Identitätsdiebstahl Anspruch auf Schadensersatz?
  6. 6. Identitätsdiebstahl: Strafe in Deutschland
  7. 7. Identitätsdiebstahl: Was tun?
  8. 8. FAQ zum Identitätsdiebstahl
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Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei Online-Betrug?

Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei Online-Betrug?

Identitätsdiebstahl bedeutet, dass Unbefugte sich Zugriff auf sensible Daten verschafft haben und damit Straftaten wie Kreditkartenbetrug oder Filesharing begehen. Betroffene können Anzeige erstatten und Schadensersatz verlangen, weil Unternehmen den Datenschutz nicht gewährleistet haben. Was zu tun ist bei Verdacht auf Identitätsbetrug, wer haftet und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Identitätsdiebstahl heißt Missbrauch persönlicher Daten – oft über gehackte Online-Accounts.
  • Die Folgen: hoher finanzieller Schaden, Mahnungen, Rufschädigung und mehr.
  • Betroffene können Anzeige erstatten und Schadensersatz wegen des Datenschutz-Verstoßes verlangen.
  • Ein Anwalt kann Beweise sammeln, das Strafverfahren begleiten und Schadensersatz durchsetzen.

1. Was ist Identitätsdiebstahl im Internet?

Identitätsdiebstahl ist der Missbrauch personenbezogener Daten durch Dritte: Wenn jemand persönliche Daten einer anderen Person nutzt, um sich als diese Person auszugeben und mit den Daten rechtswidrig handelt, spricht man von Identitätsbetrug und Identitätsdiebstahl – denn die betroffene Person bemerkt in der Regel nicht, dass ihre Daten geklaut wurden.

2. Identitätsdiebstahl Beispiele: Erfahrung von Betroffenen

Identitätsdiebstahl kann viele Formen haben – der Erfahrung nach findet Identitätsdiebstahl heute in den meisten Fällen online statt.

Beispiele für Straftaten mit Identitätsdiebstahl:

  1. Online Ware bestellen: Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn Dritte auf den Namen bzw. an die Adresse von jemandem Ware bestellen, ohne dass dieser davon weiß – und diese Ware dann weiter verkaufen. Betroffene stehen dann vor hohen Kosten, die sie nicht selbst verursacht haben, und müssen sich gegenüber den Online-Händlern rechtfertigen.
  2. Kostenpflichtige Abos abschließen: Mit Identitätsbetrug können die Täter unter fremder Identität Abos bei Streaming-Diensten, Dating-Portalen, aber auch Handyverträge und weitere langfristige Verträge abschließen.
  3. Illegale Downloads: Mit fremder Identität können Täter auch urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, Serien und andere Werke illegal downloaden oder zur Verfügung stellen. Die Folge für die Opfer des Identitätsbetrugs: Teure Abmahnungen wegen Filesharings.
  4. Identitätsbetrug in den sozialen Medien: Täter können nach dem Identitätsdiebstahl im Namen des Opfers z. B. bei Facebook, X oder Instagram Inhalte posten und das Opfer mit fragwürdigen Aussagen in Verruf bringen. Mögliche Folge für das Opfer: eine Anzeige wegen übler Nachrede.
  5. Falsche Tatsachen vortäuschen: Identitätsdiebstahl erlaubt es den Tätern auch, im Namen des Opfers z. B. Strafanzeige zu stellen und eine Falschaussage im Strafverfahren zu machen.
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3. Identitätsdiebstahl: Wie merkt man das?

Identitätsdiebstahl passiert unbemerkt – es gibt aber Warnzeichen dafür, dass jemand Ihre persönlichen Daten gestohlen haben könnte:

  • Sie können sich nicht mehr bei Ihren Online-Accounts anmelden.
  • Über Ihre E-Mail-Adresse werden Spam-Mails verschickt.
  • Über Ihren Social-Media-Account schreibt jemand beleidigende Nachrichten.
  • Sie sehen Abbuchungen von Ihrem Konto, die Sie nicht veranlasst haben.
  • Sie erhalten Mahnungen von Unternehmen, obwohl Sie dort nichts gekauft haben.
  • Sie erhalten Post von einem Inkasso-Unternehmen, können die offene Forderung aber nicht nachvollziehen.

4. Identitätsdiebstahl: Wer haftet?

Identitätsdiebstahl kann für Betroffene hohe Kosten, Rufschädigung und z. B. Inkasso, Mahnverfahren bis hin zu strafrechtlichen Verfahren bedeuten. Wer für den Schaden durch Identitätsdiebstahl haftet, hängt vom Einzelfall ab.

Generell gilt aber: Opfer von Identitätsdiebstahl haften in der Regel nicht für die Schäden, die durch den Betrug entstanden sind.

Ausnahme: Wer Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist, weil er nachlässig im Umgang mit seinen Daten war, kann für Schäden haftbar gemacht werden.

Haftung bei Identitätsdiebstahl: Beispiele

  • Online-Banking: Nutzer sind selbst für den sicheren Umgang mit ihren Bankdaten verantwortlich. Bei Missbrauch ihrer Daten haften Opfer von Identitätsdiebstahl selbst – allerdings begrenzt bis maximal 150 €.
  • Phishing: Wer auf allgemein bekannten Online-Betrug über Phishing reingefallen ist und seine persönlichen Daten freiwillig preisgegeben hat, muss für dadurch entstandene Schäden selbst haften.
  • Warenbetrug: Wenn persönliche Daten für den Kauf von Waren missbraucht wurden, müssen Opfer für die finanziellen Schäden durch den Identitätsdiebstahl nicht haften. Denn die Betroffenen haben die Waren nicht selbst bestellt. Wer nach einem Warenbetrug aufgrund von Identitätsdiebstahl Mahnungen von Unternehmen erhält, muss nicht zahlen.

Aber: Betroffene müssen auf Rechnungen, Mahnungen und ähnliche Post nach einem Identitätsbetrug reagieren. Sie müssen innerhalb der gesetzten Fristen schriftlich mitteilen, dass sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden und nicht für die Forderungen verantwortlich sind.

Es kann außerdem sinnvoll sein, Strafanzeige zu stellen und den Antwortschreiben als Beweis eine Kopie der Anzeige beizulegen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie beim Vorgehen gegen den Identitätsbetrug unterstützen und Strafanzeige für Sie stellen.

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5. Hat man nach Identitätsdiebstahl Anspruch auf Schadensersatz?

Ja, wer Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist, kann dagegen vorgehen. Schadensersatz ist möglich aufgrund:

  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Verstoß gegen die DSGVO

Betroffene können nach einem Identitätsdiebstahl also nicht nur gegen den Täter vorgehen, sondern auch gegen die Online-Plattformen, die den Datenklau möglich gemacht haben. Wurden Daten gehackt, spricht das schließlich für Mängel beim Datenschutz gemäß DSGVO.

Ein Anspruch auf Schadensersatz von Unternehmen besteht bei folgenden Bedingungen:

  1. Es liegt ein Verstoß gegen die DSGVO des Unternehmens vor.
  2. Es ist ein Schaden entstanden.
  3. Ursache des Schadens ist der DSGVO-Verstoß.
  4. Das Unternehmen ist nachweislich Schuld am Datenschutz-Verstoß.

Schließlich sind die Unternehmen zum Datenschutz gemäß DSGVO verpflichtet und müssen die Sicherheit der Kundendaten gewährleisten.

6. Identitätsdiebstahl: Strafe in Deutschland

Identitätsdiebstahl ist strafbar, auch wenn es laut Strafgesetzbuch in Deutschland keinen eigenen Tatbestand dafür gibt. In Deutschland ist Identitätsdiebstahl strafbar, weil z. B. die Straftatbestände Urkundenfälschung, Betrug und Ausspähen bzw. Abfangen von Daten mit Identitätsdiebstahl zusammenhängen.

Mögliche Straftaten bei Identitätsdiebstahl:

  • Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 238 StGB: strafbare Nachstellung durch Identitätsdiebstahl.
  • Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 202 StGB: Ausspähen und Abfangen von Daten durch Identitätsdiebstahl
  • Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten durch Identitätsdiebstahl
  • Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 263a StGB: Computerbetrug durch Identitätsdiebstahl
  • Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 276 StGB: Urkundenfälschung durch Identitätsdiebstahl

Welche Strafen drohen für Identitätsdiebstahl?

Je nachdem, was die Täter mit den gestohlenen persönlichen Daten machen, sind unterschiedliche Strafen möglich:

  • Nachstellung (§ 238 StGB): Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 10 Jahren
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
  • Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren

7. Identitätsdiebstahl: Was tun?

Vermuten Sie Identitätsdiebstahl, ist schnelles Handeln wichtig, um die möglichen Folgen zu begrenzen.

Was Sie vorbeugend tun können:

  • Bank informieren: Wenn Ihnen verdächtige Abbuchungen von Ihrem Konto auffallen, informieren Sie direkt Ihre Bank und lassen Sie Ihre Karten sperren.
  • Passwörter ändern: Ändern Sie die Passwörter für Ihre Online-Accounts oder lassen Sie die Accounts sperren.
  • Schufa informieren: Wenn Sie wegen des Identitätsdiebstahls Mahnungen erhalten oder Kredite nicht mehr zahlen können, weil Ihr Konto leergeräumt wurde, bedeutet das viele negative Schufa-Einträge und damit eine schlechte Bonität in den Augen von Banken, Unternehmen und Vermietern. Um weitreichende Folgen für Ihr alltägliches Leben zu verhindern, informieren Sie die Schufa über den Identitätsdiebstahl.

Wie Sie sich mit rechtlichen Schritten wehren können:

  1. Anzeige erstatten: Mit einer Strafanzeige sorgen Sie dafür, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Identitätsdiebstahls ermitteln und ein Strafverfahren gegen den Täter einleiten. Die Anzeige kann man bei jeder Polizeidienststelle oder online stellen.
  2. Mahnbescheiden widersprechen: Erhalten Sie einen Mahnbescheid nach Warenbetrug wegen Identitätsdiebstahl, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, um die Forderungen abweisen zu können.
  3. Klage einreichen: Sie haben einen Unterlassungsanspruch und können weiteren Missbrauch Ihrer Daten mit einer Abmahnung oder Klage unterbinden.
  4. Schadensersatz fordern: Für die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz-Verstoß können Sie Schadensersatz einfordern.

So kann ein Anwalt bei Identitätsdiebstahl helfen

Wurden Ihre persönlichen Daten gestohlen und missbraucht, sind viele Anrufe und rechtliche Schritte notwendig, um die Folgen des Identitätsdiebstahls zu begrenzen. In dieser Ausnahmesituation kann ein Anwalt wertvolle Unterstützung sein.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Banken und Schufa informieren.
  • unberechtigte Forderungen von Banken oder Unternehmen abwehren.
  • unberechtigte Schufa Einträge löschen.
  • Strafanzeige stellen.
  • das Strafverfahren begleiten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
  • Beweise für den Identitätsdiebstahl sammeln.
  • das Datenleck ausfindig machen.
  • Anspruch auf Unterlassung durchsetzen.
  • Schadensersatz einfordern.
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8. FAQ zum Identitätsdiebstahl

Zu Identitätsdiebstahl kommt es, wenn Dritte z. B. Online-Accounts hacken, erfolgreich Phishing-Mails versenden, ein Datenleck ausnutzen oder einen anderen Hacker-Angriff auf Unternehmen begehen. Haben die Täter dadurch Zugriff auf personenbezogene Daten und nutzen diese für Straftaten, spricht man von Identitätsdiebstahl.

Mit einer sogenannten Cyberversicherung kann man sich gegen finanzielle Schäden absichern, die z. B. durch Identitätsdiebstahl entstehen. Diese Versicherungen sind allerdings vor allem für Unternehmen sinnvoll.

Privatpersonen sollten abwägen, ob diese Zusatzversicherung notwendig ist – oder sie eine andere Versicherung haben, die die finanziellen Schäden abdeckt.

Mögliche Folgen für Opfer von Identitätsdiebstahl:

  • Finanzielle Verluste
  • Geringere Kreditwürdigkeit
  • Rufschädigung bzw. Reputationsverlust
  • Verlust der Privatsphäre

Identitätsdiebstahl ist in der Regel ein Betrug. Je nachdem, was die Täter mit den gestohlenen persönlichen Daten machen, sind auch Urkundenfälschung, illegales Filesharing, Beleidigung oder andere Straftaten möglich.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.