5. Hat man nach Identitätsdiebstahl Anspruch auf Schadensersatz?
Ja, wer Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist, kann dagegen vorgehen. Schadensersatz ist möglich aufgrund:
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- Verstoß gegen die DSGVO
Betroffene können nach einem Identitätsdiebstahl also nicht nur gegen den Täter vorgehen, sondern auch gegen die Online-Plattformen, die den Datenklau möglich gemacht haben. Wurden Daten gehackt, spricht das schließlich für Mängel beim Datenschutz gemäß DSGVO.
Ein Anspruch auf Schadensersatz von Unternehmen besteht bei folgenden Bedingungen:
- Es liegt ein Verstoß gegen die DSGVO des Unternehmens vor.
- Es ist ein Schaden entstanden.
- Ursache des Schadens ist der DSGVO-Verstoß.
- Das Unternehmen ist nachweislich Schuld am Datenschutz-Verstoß.
Schließlich sind die Unternehmen zum Datenschutz gemäß DSGVO verpflichtet und müssen die Sicherheit der Kundendaten gewährleisten.
6. Identitätsdiebstahl: Strafe in Deutschland
Identitätsdiebstahl ist strafbar, auch wenn es laut Strafgesetzbuch in Deutschland keinen eigenen Tatbestand dafür gibt. In Deutschland ist Identitätsdiebstahl strafbar, weil z. B. die Straftatbestände Urkundenfälschung, Betrug und Ausspähen bzw. Abfangen von Daten mit Identitätsdiebstahl zusammenhängen.
Mögliche Straftaten bei Identitätsdiebstahl:
- Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 238 StGB: strafbare Nachstellung durch Identitätsdiebstahl.
- Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 202 StGB: Ausspähen und Abfangen von Daten durch Identitätsdiebstahl
- Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten durch Identitätsdiebstahl
- Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 263a StGB: Computerbetrug durch Identitätsdiebstahl
- Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit § 276 StGB: Urkundenfälschung durch Identitätsdiebstahl
Welche Strafen drohen für Identitätsdiebstahl?
Je nachdem, was die Täter mit den gestohlenen persönlichen Daten machen, sind unterschiedliche Strafen möglich:
- Nachstellung (§ 238 StGB): Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 10 Jahren
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren
7. Identitätsdiebstahl: Was tun?
Vermuten Sie Identitätsdiebstahl, ist schnelles Handeln wichtig, um die möglichen Folgen zu begrenzen.
Was Sie vorbeugend tun können:
- Bank informieren: Wenn Ihnen verdächtige Abbuchungen von Ihrem Konto auffallen, informieren Sie direkt Ihre Bank und lassen Sie Ihre Karten sperren.
- Passwörter ändern: Ändern Sie die Passwörter für Ihre Online-Accounts oder lassen Sie die Accounts sperren.
- Schufa informieren: Wenn Sie wegen des Identitätsdiebstahls Mahnungen erhalten oder Kredite nicht mehr zahlen können, weil Ihr Konto leergeräumt wurde, bedeutet das viele negative Schufa-Einträge und damit eine schlechte Bonität in den Augen von Banken, Unternehmen und Vermietern. Um weitreichende Folgen für Ihr alltägliches Leben zu verhindern, informieren Sie die Schufa über den Identitätsdiebstahl.
Wie Sie sich mit rechtlichen Schritten wehren können:
- Anzeige erstatten: Mit einer Strafanzeige sorgen Sie dafür, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Identitätsdiebstahls ermitteln und ein Strafverfahren gegen den Täter einleiten. Die Anzeige kann man bei jeder Polizeidienststelle oder online stellen.
- Mahnbescheiden widersprechen: Erhalten Sie einen Mahnbescheid nach Warenbetrug wegen Identitätsdiebstahl, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, um die Forderungen abweisen zu können.
- Klage einreichen: Sie haben einen Unterlassungsanspruch und können weiteren Missbrauch Ihrer Daten mit einer Abmahnung oder Klage unterbinden.
- Schadensersatz fordern: Für die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz-Verstoß können Sie Schadensersatz einfordern.
So kann ein Anwalt bei Identitätsdiebstahl helfen
Wurden Ihre persönlichen Daten gestohlen und missbraucht, sind viele Anrufe und rechtliche Schritte notwendig, um die Folgen des Identitätsdiebstahls zu begrenzen. In dieser Ausnahmesituation kann ein Anwalt wertvolle Unterstützung sein.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
- Banken und Schufa informieren.
- unberechtigte Forderungen von Banken oder Unternehmen abwehren.
- unberechtigte Schufa Einträge löschen.
- Strafanzeige stellen.
- das Strafverfahren begleiten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
- Beweise für den Identitätsdiebstahl sammeln.
- das Datenleck ausfindig machen.
- Anspruch auf Unterlassung durchsetzen.
- Schadensersatz einfordern.