Zuerst pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Partner des Erblassers.
Die Enkel des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind.
Die Urenkel des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn die Kinder und Enkel des Erblassers bereits verstorben sind.
Die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder und keinen Partner hatte.
Nicht pflichtteilsberechtigt sind die Großeltern oder Geschwister des Verstorbenen. Auch entfernte Verwandte können keinen Pflichtteilanspruch geltend machen.
Sie haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn Sie eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterschrieben haben oder z. B. eine Straftat gegen den Erblasser begangen haben.
Pflichtteilsberechtigt: Was muss ich für den Pflichtteil wissen?
Damit der Pflichtteil genau beziffert werden kann, müssen Pflichtteilsberechtigte wissen, wie viel das Erbe wert ist. Deshalb haben sie gegenüber den Erben folgende Rechte:
- Auskunft über den Nachlassbestand verlangen
- Verzeichnis der Nachlassgegenstände fordern
- Gutachten über den Wert des Nachlasses erstellen lassen
So können Sie den Nachlasswert ermitteln, der die Basis zur Berechnung des Pflichtteils ist.
3. Die Höhe des Pflichtteils | Pflichtteilsrechner 2024
Wer pflichtteilsberechtigt ist, kann 50 % von seinem gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil vom Erbe einfordern. Je höher der gesetzliche Erbteil, desto höher der Pflichtteil.
Wie hoch der gesetzliche Erbteil und damit der Pflichtteil ist, hängt ab von:
- Welchen Wert hat das Erbe insgesamt?
- Wie nah ist die Verwandtschaft zum Erblasser?
- Wie viele Erben gibt es?
Es gilt:
- Wertvoller Nachlass + direkter Angehöriger = hoher Pflichtteil
- Viele Erben = prozentual geringerer Erbteil = geringerer Pflichtteil
Beispiel:
Ein Witwer hinterlässt 3 Kinder. Damit stünde jedem der Kinder gemäß der gesetzlichen Erbfolge 1/3 des Erbes zu. Aber: Der Witwer hat ein Testament hinterlassen, in dem bestimmt, dass Kind 1 nichts vom Erbe bekommen soll. Das Kind wurde enterbt – es ist aber laut Erbrecht trotzdem pflichtteilsberechtigt.
Kind 2 entscheidet sich dazu, das Erbe auszuschlagen. Das bedeutet: Nur Kind 1 und Kind 3 haben noch einen Anspruch aufs Erbe. Jedes Kind bekommt ½ des Erbes.
Kind 1 steht als Pflichtteil die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Kind 1 kann also ¼ vom Erbe als Pflichtteil einfordern.
Pflichtteilsrechner 2024
Ausführlichere Informationen zur Berechnung des Pflichtteils erhalten Sie in unserem Beitrag Wie hoch ist der Pflichtteil?.