Anwalt für Adoptionsrecht: Was muss ich wissen?
Eine Adoption ist für viele ein langer Wunsch und die letzte Möglichkeit, ein Kind zu bekommen. Aber die Hürden auf diesem Weg sind hoch.
Die Voraussetzungen und Folgen einer Adoption sind gesetzlich geregelt. Das Adoptionsrecht ist als Teil des Familienrechts in §§ 1741ff. BGB geregelt. Eine Adoption hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht und Steuern. Das Adoptionsrecht verändert sich außerdem immer wieder, wie sich auch die Gesellschaft verändert.
Ob Adoption von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenenadoption – das Verfahren ist rechtlich komplex. Ein Anwalt für Adoptionsrecht hat Kenntnisse im Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht, kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann Ihnen auf dem Weg der Adoption zumindest die rechtlichen Fragen abnehmen – im Falle eines Ablehnungsbescheids kann der Anwalt Sie über das mögliche weitere Vorgehen aufklären.
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Adoption minderjähriger Kinder
Das Wichtigste für die Adoption minderjähriger Kinder ist die Eltern-Kind-Beziehung. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Das Verhältnis zwischen Eltern und Adoptivkind wird mit einer Prognose beurteilt und muss sich dann im Laufe einer Probezeit positiv entwickeln.
Am Ende muss der gesetzliche Vertreter des Kindes – in der Regel die leiblichen Eltern – der Adoption zustimmen. Ist das Adoptivkind älter als 14 Jahre, darf es selbst über die Adoption entscheiden. Auch eigene leibliche Kinder der Adoptiveltern haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Adoption.
Adoption ausländischer Kinder
Ein ausländisches Kind zu adoptieren, ist rechtlich noch komplexer als die Adoption eines Kindes mit deutscher Staatsbürgerschaft. Für die Adoption eines im Ausland lebenden Kindes durch Deutsche gelten durch das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) und das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) besondere Vorschriften.
Ein Anwalt für Adoptionsrecht kennt die in Ihrem individuellen Fall relevanten gesetzlichen Vorschriften und kann die Adoption rechtlich absichern.
Erwachsenenadoption
Die Adoptionen eines Volljährigen ist insofern ein Sonderfall, weil womöglich erbschaftssteuerliche Motive eine Rolle spielen. Die Erwachsenenadoption ist ein Weg, den eigenen Nachlass zu regeln – schließlich erhalten Adoptierte ein Erbrecht wie leibliche Kinder.
Der steuerliche Freibetrag bei einer Erbschaft ist für Kinder wesentlich höher (400.000 Euro) als für Erben, die nicht zur Familie gehören (20.000 Euro).
Aus diesem Grund werden Erwachsenenadoptionen besonders geprüft. Eine Adoption aus rein wirtschaftlichen Motiven ist nicht zulässig. Die Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein (§ 1767 BGB).
Fehlerhafte, unzulässige Adoptionsanträge werden von den Familiengerichten abgelehnt. Ein Anwalt für Adoptionsrecht kann Sie bei der Begründung der Erwachsenenadoption unterstützen und sicherstellen, dass alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.