Bei einem Arztfehler ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch der richtige Ansprechpartner. Er weiß, welche Rechte betroffene Patienten jetzt haben und welche Voraussetzungen für eine Entschädigung zu erfüllen sind.
Im Falle eines Arztfehlers kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch Einsicht in die Behandlungsakte und Patientenakte verlangen, Beweise für einen Behandlungsfehler und gesundheitliche Schäden zusammentragen sowie den möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konkret beziffern. Ein Rechtsanwalt für Ärztepfusch kann außerdem die Verhandlungen mit dem Arzt oder Krankenhaus führen und gegen Krankenhaus oder Versicherung klagen, sollten sie eine Entschädigung verweigern.
Die Kosten eines Anwaltes bei Ärztepfusch sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ausschlaggebend für die konkreten Kosten sind der individuelle Einzelfall und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwälte können neben der Stundenabrechnung auch einen Pauschalbetrag anbieten. Bei erfolgreicher Durchsetzung einer Entschädigung für den Ärztepfusch muss die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen.
Hat sich durch einen Fehler des Arztes die Gesundheit nachweislich verschlechtert, haben Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Um die Entschädigung zu bekommen, müssen aber in der Regel die Patienten beweisen, dass Ärztepfusch vorliegt.
Ein Anwalt kann bei Ärztepfusch helfen, die notwendigen Beweise zu erbringen und eine Entschädigung zu erhalten. Er kann die Patientenakte prüfen, Fehler identifizieren und die Verhandlung mit Arzt, Klinik und der Versicherung übernehmen. Wenn nötig, kann er eine Schmerzensgeldklage einreichen und Sie vor Gericht vertreten.
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Eine Behandlung vom Arzt muss gemäß den aktuellen medizinischen Standards erfolgen. Jeder Arzt muss diese ärztlichen Sorgfaltspflichten erfüllen.
Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht und schädigt durch den Fehler bei der Behandlung die Gesundheit des Patienten, spricht man von Ärztepfusch.
Auch Hebammen, Psychotherapeuten, Krankenpflegern und anderem medizinischem Personal kann ein Fehler unterlaufen, der dann als Ärztepfusch bezeichnet wird.
Ärztepfusch kann vorliegen bei:
In der Regel muss der Patient nachweisen, dass es Ärztepfusch bei seiner Behandlung gab.
Patienten müssen Folgendes nachweisen:
Ärztepfusch nachzuweisen, ist für medizinische Laien schwer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch kann helfen. Er kann Ihren Fall und Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob ein Arztfehler vorliegt. Dann kann er z. B. ein medizinisches Gutachten anfordern, um den Ärztepfusch eindeutig nachzuweisen.
Hinweis: Bei grobem Ärztepfusch – also schweren Arztfehlern, die eindeutig gegen die Behandlungsregeln verstoßen – hat der Patient keine Beweispflicht. Der Arzt muss beweisen, dass er keine Schuld trägt.
Damit Sie für den Ärztepfusch eine Entschädigung erhalten, darf der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht verjährt sein.
Patienten haben 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern. Danach ist der Anspruch verjährt. Die Frist bis zur Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Patient vom Gesundheitsschaden erfahren hat.
Beispiel: Im November 2022 passiert einem Arzt bei einer OP ein Fehler. Im Januar 2023 hat der Patient gesundheitliche Beschwerden. Deren Behandlung zeigt, dass der Fehler bei der OP 2022 Ursache für die Beschwerden ist.
Die Frist für den Erhalt einer Entschädigung für den Ärztepfusch beginnt am 31.12.2023 und endet am 31.12.2026.
Hinweis: Sobald man rechtliche Schritte (z. B. eine Klage) einleitet, verhindert man damit die Verjährung. Ein Feststellungsantrag verlängt die Verjährungsfrist auf 30 Jahre – damit sichert man sich auch für Folgeschäden einen Anspruch auf Entschädigung.
Ärztepfusch nachzuweisen und eine Entschädigung durchzusetzen, ist ohne Fachkenntnisse schwierig. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch hat die notwendigen Kenntnisse und kann für betroffene Patienten eine wertvolle Unterstützung sein.
So kann ein Anwalt bei Ärztepfusch helfen:
Wie viel Schmerzensgeld für den Ärztepfusch möglich ist, hängt vom Gesundheitsschaden im Einzelfall ab.