Wer sein Geld in Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren anlegt, geht für Renditechancen ein bewusstes Risiko ein. Was aber, wenn Anlageberater gegenüber Anlegern einen Fehler machen, sie falsch beraten – oder gar bewusst prellen? Sofern Anleger nachweisen können, dass sie mangelhaft beraten oder womöglich getäuscht wurden, können sie juristisch dagegen vorgehen.
Sie haben aufgrund einer unzureichenden Beratung hohe Verluste erlitten und möchten Ihr Anlegerrecht durchsetzen? Sofern ein Fehlverhalten auf Seiten des Finanzinstituts bzw. des Anlageberaters vorliegt, können Sie in vielen Fällen Schadensersatz fordern. Ein Anwalt für Anlegerrecht kann z. B. prüfen ob das Institut für die Beratungsleistung Provisionen erhalten und Sie darüber vertraglich nicht aufgeklärt hat – dies wäre unzulässig.
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