Das Arbeitszeugnis ist entscheidend für die berufliche Zukunft. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes, angemessenes Zeugnis. Stellt der Arbeitgeber kein oder ein zu Unrecht schlechtes Zeugnis aus, können Sie eine Korrektur verlangen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt die formalen Anforderungen für Arbeitszeugnisse. Er kann Ihre Beurteilung prüfen, nachteilige Formulierungen finden und eine bessere Bewertung für Sie einfordern.
Wenn Sie kein Arbeitszeugnis erhalten haben oder mit dem Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht einverstanden sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Er kann Ihre Beurteilung prüfen und ein faires Arbeitszeugnis für Sie einklagen. Ewig Zeit haben Sie aber nicht: Schon nach 4–6 Monaten kann Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfallen – spätestens aber 3 Jahre nach Beschäftigungsende.
Ein Anwalt kann Ihr Arbeitszeugnis prüfen, nachteilige Formulierungen finden und bei Ihrem Arbeitgeber eine Korrektur durchsetzen. Haben Sie gar keine Beurteilung bekommen, kann ein Anwalt das Zeugnis für Sie einklagen.
Möchten Sie mit Unterstützung eines Anwalts ein Arbeitszeugnis einklagen, richten sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert der Klage – in der Regel 1 Brutto-Monatsgehalt. Geregelt sind die Kosten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis – egal, ob bei einem Arbeitsverhältnis in Vollzeit-, Teilzeit- oder einer Nebenbeschäftigung. Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis aus, sind die Formulierungen darin missverständlich oder schlechter als gerechtfertigt, können Sie eine Verbesserung fordern und Ihren Arbeitszeugnis-Anspruch auch gerichtlich einklagen.
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen verständlich und klar sein, damit zukünftige Arbeitgeber sich ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihren Leistungen machen können. Es hat sich eine sogenannte Zeugnissprache durchgesetzt, bei der bestimmte Ausdrucksweisen stellvertretend für eine Schulnote stehen. Die Bewertungsskala reicht von sehr gut bis mangelhaft.
In Arbeitszeugnissen unzulässig hingegen ist sogenannter versteckter Code, der verdeckt Negatives impliziert. Beispielsweise wäre eine ausführliche Stellenbeschreibung und eine daran anschließende auffällig kurze Einordnung Ihrer Leistung eine versteckte schlechte Bewertung. Auch bei missverständlichen oder unvorteilhaften Formulierungen, die potenzielle Arbeitgeber misstrauisch machen könnten, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Anpassung.
Ein Arbeitszeugnis darf Arbeitnehmern die weitere berufliche Zukunft nicht verbauen. Das Zeugnis muss deshalb angemessen und wohlwollend sein. Schlechteste zulässige Gesamtnote: befriedigend. Spätestens 2 bis 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber Ihnen das Arbeitszeugnis ausstellen.
Wichtiger Bestandteil ist eine vollständige und verständliche Beschreibung Ihrer Tätigkeit sowie eine Bewertung Ihrer Leistung. Sind Inhalte falsch oder lückenhaft bzw. entspricht die Gesamtnote nicht Ihrer tatsächlichen Leistung, ist das Arbeitszeugnis nicht wahrheitsgemäß und damit rechtswidrig.
In diesem Fall können Sie die Personalabteilung um eine Korrektur bitten und ihr dafür eine Frist setzen. Bringt dies nicht den gewünschten Erfolg, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, ein korrektes Zeugnis einzufordern.
Ein auf Arbeitszeugnisse spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, sich gegen ein ungerechtfertigtes Arbeitszeugnis zu wehren. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und erkennt unzulässige Formulierungen.
Ist Ihr Zeugnis ungerechtfertigt, kann der Anwalt Ihren Arbeitgeber mit einem Schreiben auf Ihren Anspruch auf eine faire Bewertung hinweisen und ihn zur Berichtigung auffordern.
Erhalten Sie innerhalb der gesetzten Frist kein angepasstes Arbeitszeugnis, ist innerhalb von 4 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage beim Arbeitsgericht möglich.
Haben Sie einen Anwalt damit beauftragt, die Klageschrift zu erstellen und einzureichen, setzt das Gericht einen sogenannten Gütetermin an. Ziel ist, vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hier muss Ihr Arbeitgeber begründen, weshalb er Ihnen das Zeugnis verweigert oder weshalb die schlechte Bewertung angemessen ist.
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Ihr erfahrener Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitszeugnis kann dann die Gegenargumentation übernehmen und stichhaltige Beweise liefern, weshalb Ihnen ein besseres Zeugnis zusteht.