Hat das Gericht in einem Prozess vor dem Straf- oder Zivilgericht ein fehlerhaftes Urteil gesprochen, können Beteiligte dagegen Berufung einlegen. Das Gericht der nächsthöheren Instanz überprüft dann das infrage stehende Urteil. Dazu dienen die geltende Rechtsprechung sowie neue Beweise. Liegt ein Justizirrtum vor, steht Beteiligten Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Vermuten Sie, dass das Gericht falsch geurteilt und den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt hat, müssen Sie das nachweisen. Nur so bestehen Erfolgschancen für die Berufung gegen das Urteil. Sie können zur Begründung einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Er kennt die Rechtslage in Ihrem Fall und kann Fehler des Gerichts eindeutig nachweisen. Nur mit Unterschrift des Anwalts ist die Begründung zulässig.
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