Auszug unserer Partner-Kanzleien
pikepartners Ulrike Schmidt-Fleischer advomare cyfire Chevalier Rechtsanwälte Schumacher und Partner
Leistungen vom Anwalt für Cybercrime
Fall prüfen
Tatbestand & Erfolgsaussichten prüfen
Beweise sichern
Beweise & Zeugen finden
Strafanzeige stellen
Anzeige formulieren & begründen
Auseinandersetzung mit den Behörden führen
Vertretung im Ermittlungsverfahren & Zwischenverfahren
Ermittlungen überprüfen
Akteneinsicht beantragen & Ergebnisse prüfen
Vor Gericht vertreten
Strafverfahren begleiten & Prozess führen
In Berufung gehen
Berufung begründen & Urteil prüfen lassen
Entschädigung durchsetzen
Strafmaß prüfen & Entschädigung verhandeln
Schnelle Hilfe bei Cyberkriminalität mit advocado Partner-Anwälten
Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere Partner-Anwälte mit Schwerpunkt Cyberkriminalität schützen Ihre Rechte und übernehmen die strafrechtliche Verfolgung für Sie.
Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schnelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt
  • Individuelle Beratung für alle Anliegen im IT-Strafrecht
Wenn Sie Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, stehe ich und meine spezialisierte Kanzlei Ihnen zur Seite. Mit einem erfahrenen Team bieten wir Ihnen umfassenden rechtlichen Beistand und effektive Lösungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu schützen und die nötige Unterstützung zu erhalten.
Martin Jedwillat
advocado Partner-Anwalt

Unsere Top Partner-Anwälte für Cybercrime

Martin Erlewein
Martin Erlewein
Rechtsanwalt
Mathias Schulze
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Rechtsanwalt
Linda Wittwer
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Rechtsanwältin
Manuel Mofidian
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Rechtsanwalt
Besnik Pajaziti
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Daniel Schwarzl
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Rechtsanwalt
Andrea Fey
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Thore Flock
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Expertenrat bei Cyberkriminalität: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Anliegen schildern
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Schildern Sie uns einfach Ihr rechtliches Anliegen – einer unserer Partner-Anwälte für Cyberkriminalität meldet sich zur Klärung noch am selben Tag bei Ihnen.
2. Persönliche Beratung erhalten
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Der Anwalt für Cyberkriminalität erläutert Ihnen Ihre Optionen, mögliche Kosten & die nächsten Schritte.
3. Individuelles Angebot annehmen
3. Individuelles Angebot annehmen
Sie erhalten ein transparentes Angebot zur Lösung Ihres Anliegens. Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen.

Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Hüseyin Ö.

Wir haben den Anwalt (Hr. Chhatwal) von Advocado empfohlen bekommen. Das vereinbarte Erstgespräch fing pünktlich an. Hr. Chhatwal konnte sich in unsere komplexe Verkaufsstruktur schnell einfühlen und uns gezielt ein Angebot unterbreiten. Dieses haben wir auch gerade eben, unmittelbar nach dem Telefonat, erhalten. Hr. Chattwal war sehr freundlich und wirkte auch sehr kompetent.

4,60 von 5 Sternen
Andreas F.

Es hätte einen Anwalt für Urheberrecht / Designrecht gebraucht, was ich nicht vorgegeben habe bzw. auch nicht gefunden habe

5,00 von 5 Sternen
Liam S.

Sehr guter Anwalt, direkt auf meine Wünsche und Probleme eingegangen. Gut strukturiert und gut aufgehoben gefühlt!

4,60 von 5 Sternen
Christian B.

Bisher hatte ich nur den erst Kontakt bzw. Die erste Schätzungen. Die Kontakt Aufnahme ging sehr schnell und eine kurze Übersicht über die Möglichkeiten gab es auch schon. Bisher bin ich sehr zufrieden und ergänze die Bewertung bei Zeiten.

5,00 von 5 Sternen
Marko B.

Herr Dr. Scheffler wusste sofort, wie er mir helfen kann und hat mir ein gutes Angebot gemacht. Da der Fall noch nicht abgeschlossen ist, kann ich noch keine abschließende Bewertung abgeben.

5,00 von 5 Sternen
Manuel T.

Die Informationen waren sehr hilfreich. Aufgrund dieser konnte das Anliegen erst einmal gelöst werden. Sollte es zu Problemen kommen, werde ich sehr gerne wieder mit Ihnen zusammenarbeiten. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Sevda L.

Vielen Dank, Herr Jurna für die kompetente Beratung! Es war alles verständlich erklärt und auch zu meiner vollsten Zufriedenheit die AGB´s und Widerrufsbelehrung erstellt!

5,00 von 5 Sternen
Johanna C.

Herr Jüdemann hat mich nicht nur sehr schnell und umfassend informiert, sondern auch einen entscheidenden Hinweis recherchiert. Bei weiteren Anliegen werde ich definitiv wieder dort anrufen.

Wir finden den passenden Anwalt für Cyberkriminalität für Sie
Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schnelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt
  • Individuelle Beratung für alle urheberrechtlichen Anliegen
Ihre Vorteile mit advocado
Kanzlei-Netzwerk
Wir bieten Ihnen direkten Kontakt zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Cyberkriminalität aus unserem deutschlandweiten Kanzlei-Netzwerk.
Experten für Urheberrecht
Wir haben für jedes Anliegen den Experten: Unsere Partner-Anwälte sind geprüft und haben jahrelange Erfahrung mit Cybercrime.
Persönliche Beratung
Sie erhalten eine individuelle Beratung von Ihrem Anwalt – vom Erstkontakt bis zum Abschluss Ihres Falles.
Umfangreicher Kundenservice
Wir sind für Sie da! Bei Fragen und Problemen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter & kümmert sich um eine schnelle Lösung.

FAQ: So geht Rechtsberatung bei Cyberkriminalität

Einen Anwalt für Cyberkriminalität braucht man vor allem, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Phishing, Identitätsdiebstahl oder einem anderen Vorwurf im Cybercrime eingeleitet wurde. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungen überprüfen und das Verfahren begleiten, damit Beschuldigte sich nicht selbst belasten.

Aber auch für Opfer von Cyberkriminalität ist die Hilfe eines Anwalts für IT-Strafrecht wichtig, um Beweise zu sichern, die Argumentation mit den Behörden auf Augenhöhe führen und die Täter zur Verantwortung ziehen zu können.

Bei Fällen von Cyberkriminalität braucht man am besten einen auf das IT-Strafrecht spezialisierten Anwalt. Cyberkriminalität erfordert Wissen, das über das allgemeine Strafrecht hinausgeht.

Wichtig ist, dass der Anwalt die für Cyberkriminalität relevanten technischen Zusammenhänge versteht, sich also mit der sogenannten IT-Forsensik auskennt. Ohne diese Fachkenntnisse kann die Beweisführung im Verfahren wegen Cyberkriminalität schwierig sein.

Was der Anwalt für Cyberkriminalität kostet, hängt vom individuellen Cybercrime-Fall ab. Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.

Den Anwalt für Cyberkriminalität muss erstmal derjenige zahlen, der ihn beauftragt.

Können Opfer von Cybercrime vor Gericht erfolgreich gegen die Täter vorgehen, können Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen.

Beschuldigte eines Verfahrens wegen Cyberkriminalität bekommen ihre Anwaltskosten nur erstattet, wenn der Prozess mit einem Freispruch für sie endet. Dann zahlt der Staat die Kosten für den Anwalt für Cyberkriminalität in Höhe der gesetzlichen Gebühren.

Das kommt darauf an, ob Fälle im Strafrecht durch die individuelle Versicherungspolice abgedeckt sind. Wenn ja, dann zahlen Versicherer im Strafrecht nur, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Bei vorsätzlichen Straftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.

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Was ist Cyberkriminalität?

Cyberkriminalität ist der Begriff für alle Straftaten, die über das Internet begangen werden. Üblich ist deshalb auch die Bezeichnung Internetkriminalität. Das bedeutet: Der Computer, das Smartphone/Tablet oder das Netzwerk ist das Tatwerkzeug bzw. das Tatziel.

Cyberkriminalität meint also Angriffe gegen das Internet, technische Systeme, Daten und Netzwerke. Das IT-Strafrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Täter.

Bei Cyberkriminalität geht es immer häufiger um Hackerangriffe gegen große Unternehmen und kritische Infrastruktur, die schwere Schäden für die Betroffenen bedeuten.

Was sind Beispiele für Cyberkriminalität?

Beispiele für Cyberkriminalität gibt es viele:

  • Hackerangriffe
  • Illegale Geschäfte über das Darknet
  • Ausspähen oder Abfangen von Daten
  • Geldwäsche
  • Computerbetrug
  • Betrug mit Kryptowährungen
  • Digitale Erpressung
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Identitätsdiebstahl (Phishing)
  • Urkundenfälschung
  • Verbreitung pornografischer Inhalte
  • Denial-of-Service-Angriffe (Angriff auf Netzwerke)

 

Wie gehen die Täter vor?

Wie Cyberkriminalität aussieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Aufgrund des stetigen Fortschritts der technischen Möglichkeiten ist es schwer, Internetkriminalität vorherzusagen.

Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Beispielen, wie Cyberkriminalität aussehen kann:

  • Digitale Erpressung: Die Täter sperren mithilfe spezieller Software Netzwerke bzw. digitale Systeme und fordern dann ein Lösegeld für die Freischaltung.
  • Phishing: Um angeblich wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu aktualisieren oder ein Konto zu entsperren, werden Nutzer in den täuschend echt aussehenden Phishing Mails, SMS oder durch fingierte Anrufe dazu aufgefordert, Anhänge oder Links zu öffnen – und dann z. B. die Zugangsdaten zum Online-Banking einzugeben. Nicht selten installiert sich im Hintergrund auch eine Schadsoftware, die dann unbemerkt auf dem Rechner, Smartphone oder im Netzwerk nach vertraulichen Daten sucht.

Mit diesen Daten können die Betrüger dann Zahlungen veranlassen, Kaufverträge abschließen oder Geld abheben.

Identitätsdiebstahl/Urkundenfälschung: Täter bestellen im Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen. Häufig werden auch persönliche Daten des Opfers online auf z. B. Fakeprofilen veröffentlicht.

Wer haftet bei Internetbetrug?

Bei Online-Betrug haftet in den meisten Fällen die Bank für Schäden – wenn das Opfer nicht grob fahrlässig im Umgang mit seinen persönlichen Daten gehandelt hat. Wer schnell reagiert, kann über seine Bank auch noch eine Rückbuchung nicht autorisierter Überweisungen erreichen.

Letztendlich hängt die Haftung bei Cyberkriminalität aber immer vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Internetkriminalität kennt die Rechtslage und kann für Ihren individuellen Fall einschätzen, wer die Haftung trägt und für Schäden aufkommen muss.

Mögliche Strafen für Cyberkriminalität

Cyberkriminalität ist je nach Einzelfall in vielerlei Hinsicht strafbar. Möglich sind z. B. Erpressung, Nötigung, Urheberrechtsverletzung, Urkundenfälschung, Computersabotage. Deshalb werden die verschiedenen Straftaten der Internetkriminalität von verschiedenen Gesetzen geregelt – unter anderen:

  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Urhebergesetz
  • Kunsturhebergesetz
  • Telemediengesetz
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Strafgesetzbuch

 

Hier 3 Beispiele, die zeigen, wie vielschichtig Strafen für Cyberkriminalität sind:

  1. Digitale Erpressung ist strafrechtlich eine Kombination aus Computersabotage (§ 303b StGB) und Erpressung (§ 253 StGB).
  • Strafe für Computersabotage: Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Strafe für Erpressung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
  1. Phishing wird unterschiedlich bestraft, je nachdem, wie die Täter sich die Daten beschafft haben und wie die Daten verwendet wurden.

 

Phishing kann als Nötigung strafbar sein, aber auch aus Sicht des Markengesetzes (§§ 143, 143a MarkenG) und Urheberrechtsgesetz  (§§ 106 ff. UrhG) – wenn für das Phishing ein geschütztes Logo einer Bank benutzt wurde. Außerdem verletzen Täter mit dem Phishing das Datenschutzgesetz (§ 42 II Nr. 2 BDSG). Auch die Fälschung der persönlichen Daten und die Datenverarbeitung im Rechtsverkehr sind strafbar (§§ 269, 270 StGB).

Die tatsächliche Strafe für Phishing hängt deshalb vom Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.

  1. Identitätsdiebstahl ist Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und kann auch als Fälschung persönlicher Daten strafbar sein (§ 269 StGB). Wenn jemand im Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen bestellt oder Dritte veranlasst, Kontakt zum Opfer aufzunehmen, kann auch Nachstellung gemäß § 238 StGB eine Rolle spielen.
  • Strafe für Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.
  • Strafe für Fälschung beweiserheblicher Daten:  Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Strafe für Nachstellung bzw. Stalking: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Wie kann ich mich vor Cyberkriminalität schützen?

Wenn Sie vermuten, von Hackern, Identitätsdiebstahl, Phishing oder einem anderen Fall der Cyberkriminalität betroffen zu sein, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden und einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetkriminalität oder  IT-Strafrecht kontaktieren, um sich vor weiteren Angriffen zu schützen.

Der Anwalt für Internetkriminalität kennt die Methoden der Täter und kann Ihnen schnell sagen, was in Ihrem Fall möglich ist, um dagegen vorzugehen.

Um sich in Zukunft vor Cyberkriminalität zu schützen, können Sie Folgendes tun:

  • Regelmäßig die Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems durchführen.
  • Virenschutzprogramm nutzen & regelmäßig aktualisieren.
  • Firewall einrichten.
  • Sichere und unterschiedliche Passwörter für Ihre Internetkonten verwenden.
  • Daten nicht einfach so preisgeben.
  • Daten online nur über verschlüsselte Verbindungen („https“) übertragen.
  • Regelmäßig Back-ups erstellen, um Ihre Daten zu sichern.

 

Das BKA gibt online weitere hilfreiche Tipps zum Schutz vor den häufigsten Fällen der Cyberkriminalität.

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