Einen Anwalt für Cyberkriminalität braucht man vor allem, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Phishing, Identitätsdiebstahl oder einem anderen Vorwurf im Cybercrime eingeleitet wurde. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungen überprüfen und das Verfahren begleiten, damit Beschuldigte sich nicht selbst belasten.
Aber auch für Opfer von Cyberkriminalität ist die Hilfe eines Anwalts für IT-Strafrecht wichtig, um Beweise zu sichern, die Argumentation mit den Behörden auf Augenhöhe führen und die Täter zur Verantwortung ziehen zu können.
Bei Fällen von Cyberkriminalität braucht man am besten einen auf das IT-Strafrecht spezialisierten Anwalt. Cyberkriminalität erfordert Wissen, das über das allgemeine Strafrecht hinausgeht.
Wichtig ist, dass der Anwalt die für Cyberkriminalität relevanten technischen Zusammenhänge versteht, sich also mit der sogenannten IT-Forsensik auskennt. Ohne diese Fachkenntnisse kann die Beweisführung im Verfahren wegen Cyberkriminalität schwierig sein.
Was der Anwalt für Cyberkriminalität kostet, hängt vom individuellen Cybercrime-Fall ab. Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Den Anwalt für Cyberkriminalität muss erstmal derjenige zahlen, der ihn beauftragt.
Können Opfer von Cybercrime vor Gericht erfolgreich gegen die Täter vorgehen, können Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen.
Beschuldigte eines Verfahrens wegen Cyberkriminalität bekommen ihre Anwaltskosten nur erstattet, wenn der Prozess mit einem Freispruch für sie endet. Dann zahlt der Staat die Kosten für den Anwalt für Cyberkriminalität in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
Das kommt darauf an, ob Fälle im Strafrecht durch die individuelle Versicherungspolice abgedeckt sind. Wenn ja, dann zahlen Versicherer im Strafrecht nur, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Bei vorsätzlichen Straftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Cyberkriminalität ist der Begriff für alle Straftaten, die über das Internet begangen werden. Üblich ist deshalb auch die Bezeichnung Internetkriminalität. Das bedeutet: Der Computer, das Smartphone/Tablet oder das Netzwerk ist das Tatwerkzeug bzw. das Tatziel.
Cyberkriminalität meint also Angriffe gegen das Internet, technische Systeme, Daten und Netzwerke. Das IT-Strafrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Täter.
Bei Cyberkriminalität geht es immer häufiger um Hackerangriffe gegen große Unternehmen und kritische Infrastruktur, die schwere Schäden für die Betroffenen bedeuten.
Beispiele für Cyberkriminalität gibt es viele:
Wie Cyberkriminalität aussieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Aufgrund des stetigen Fortschritts der technischen Möglichkeiten ist es schwer, Internetkriminalität vorherzusagen.
Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Beispielen, wie Cyberkriminalität aussehen kann:
Mit diesen Daten können die Betrüger dann Zahlungen veranlassen, Kaufverträge abschließen oder Geld abheben.
Identitätsdiebstahl/Urkundenfälschung: Täter bestellen im Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen. Häufig werden auch persönliche Daten des Opfers online auf z. B. Fakeprofilen veröffentlicht.
Bei Online-Betrug haftet in den meisten Fällen die Bank für Schäden – wenn das Opfer nicht grob fahrlässig im Umgang mit seinen persönlichen Daten gehandelt hat. Wer schnell reagiert, kann über seine Bank auch noch eine Rückbuchung nicht autorisierter Überweisungen erreichen.
Letztendlich hängt die Haftung bei Cyberkriminalität aber immer vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Internetkriminalität kennt die Rechtslage und kann für Ihren individuellen Fall einschätzen, wer die Haftung trägt und für Schäden aufkommen muss.
Cyberkriminalität ist je nach Einzelfall in vielerlei Hinsicht strafbar. Möglich sind z. B. Erpressung, Nötigung, Urheberrechtsverletzung, Urkundenfälschung, Computersabotage. Deshalb werden die verschiedenen Straftaten der Internetkriminalität von verschiedenen Gesetzen geregelt – unter anderen:
Hier 3 Beispiele, die zeigen, wie vielschichtig Strafen für Cyberkriminalität sind:
Phishing kann als Nötigung strafbar sein, aber auch aus Sicht des Markengesetzes (§§ 143, 143a MarkenG) und Urheberrechtsgesetz (§§ 106 ff. UrhG) – wenn für das Phishing ein geschütztes Logo einer Bank benutzt wurde. Außerdem verletzen Täter mit dem Phishing das Datenschutzgesetz (§ 42 II Nr. 2 BDSG). Auch die Fälschung der persönlichen Daten und die Datenverarbeitung im Rechtsverkehr sind strafbar (§§ 269, 270 StGB).
Die tatsächliche Strafe für Phishing hängt deshalb vom Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Strafe für Nachstellung bzw. Stalking: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Wenn Sie vermuten, von Hackern, Identitätsdiebstahl, Phishing oder einem anderen Fall der Cyberkriminalität betroffen zu sein, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden und einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetkriminalität oder IT-Strafrecht kontaktieren, um sich vor weiteren Angriffen zu schützen.
Der Anwalt für Internetkriminalität kennt die Methoden der Täter und kann Ihnen schnell sagen, was in Ihrem Fall möglich ist, um dagegen vorzugehen.
Um sich in Zukunft vor Cyberkriminalität zu schützen, können Sie Folgendes tun:
Das BKA gibt online weitere hilfreiche Tipps zum Schutz vor den häufigsten Fällen der Cyberkriminalität.