Auszug unserer Partner-Kanzleien
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Leistungen vom Anwalt für Cybercrime
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Ermittlungen überprüfen
Akteneinsicht beantragen & Ergebnisse prüfen
Vor Gericht vertreten
Strafverfahren begleiten & Prozess führen
In Berufung gehen
Berufung begründen & Urteil prüfen lassen
Entschädigung durchsetzen
Strafmaß prüfen & Entschädigung verhandeln
Schnelle Hilfe bei Cyberkriminalität mit advocado Partner-Anwälten
Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere Partner-Anwälte mit Schwerpunkt Cyberkriminalität schützen Ihre Rechte und übernehmen die strafrechtliche Verfolgung für Sie.
Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schnelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt
  • Individuelle Beratung für alle Anliegen im IT-Strafrecht
Wenn Sie Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, stehe ich und meine spezialisierte Kanzlei Ihnen zur Seite. Mit einem erfahrenen Team bieten wir Ihnen umfassenden rechtlichen Beistand und effektive Lösungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu schützen und die nötige Unterstützung zu erhalten.
Martin Jedwillat
advocado Partner-Anwalt

Unsere Top Partner-Anwälte für Cybercrime

Mathias Schulze
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Malte Vosteen
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Christian Schmidt
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Daniel Schwarzl
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Expertenrat bei Cyberkriminalität: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Anliegen schildern
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Schildern Sie uns einfach Ihr rechtliches Anliegen – einer unserer Partner-Anwälte für Cyberkriminalität meldet sich zur Klärung noch am selben Tag bei Ihnen.
2. Persönliche Beratung erhalten
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Der Anwalt für Cyberkriminalität erläutert Ihnen Ihre Optionen, mögliche Kosten & die nächsten Schritte.
3. Individuelles Angebot annehmen
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Sie erhalten ein transparentes Angebot zur Lösung Ihres Anliegens. Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen.

Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Marcel H.

Frau Fey hat mir durch die telefonische Beratung auf einfachem Wege die Rechtslage erläutert, wodurch Sie mir für eine Entscheidung zur Klärung der Angelegenheit sehr geholfen hat.

5,00 von 5 Sternen
Julia Broustin-Krahé .

Sehr hilfreiches und freundliches Erstgespräch. Habe eine kompetente Einschätzung erhalten und bin nun gut informiert.

5,00 von 5 Sternen
Jan F.

Herr Jedwillat hat sich die Google-Bewertungen im Vorfeld persönlich angesehen und gab eine individuelle Einschätzung zum Sachverhalt ab, dies im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.

5,00 von 5 Sternen
Esra H.

Holger Jurna hat sich für mich Zeit gelassen, und mich umfangreich beraten, mich auf die Risiken hingewiesen. Außerdem hat er mir nahegelegt im 1. Schritt eine außergerichtliche Lösung ohne Anwalt anzustreben. Super Beratung, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, dann ist das mein Mann.

5,00 von 5 Sternen
Farah A.

Sehr nett und ausführlich in sein Lösungsvorschlag. Hat auch weitere Fragen beantwortet. Ich warte ab ob, sich mein Fall weiter entwickeln wird.

5,00 von 5 Sternen
Johannes König .

Eine sehr kompetenter und freundlicher Anwalt, der auf Augenhöhe mit einem redet. Auf jeden Fall weiterzuempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Alexandra H.

Für eine Ersteinschätzung zum Mietrecht konnte mir Herr Wübbe in genau sieben Minuten sehr kompetent und freundlich in allen mir wichtigen Punkten antworten und mir Verunsicherungen nehmen. Überraschend angenehm und sehr zu empfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Solange H.

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte telefonische Beratung. Ich werde diesen Dienst gerne nochmals nutzen und kann Herrn Jedwillat nur wärmstens empfehlen.

Wir finden den passenden Anwalt für Cyberkriminalität für Sie
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Ihre Vorteile mit advocado
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Wir bieten Ihnen direkten Kontakt zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Cyberkriminalität aus unserem deutschlandweiten Kanzlei-Netzwerk.
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Wir sind für Sie da! Bei Fragen und Problemen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter & kümmert sich um eine schnelle Lösung.

FAQ: So geht Rechtsberatung bei Cyberkriminalität

Einen Anwalt für Cyberkriminalität braucht man vor allem, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Phishing, Identitätsdiebstahl oder einem anderen Vorwurf im Cybercrime eingeleitet wurde. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungen überprüfen und das Verfahren begleiten, damit Beschuldigte sich nicht selbst belasten.

Aber auch für Opfer von Cyberkriminalität ist die Hilfe eines Anwalts für IT-Strafrecht wichtig, um Beweise zu sichern, die Argumentation mit den Behörden auf Augenhöhe führen und die Täter zur Verantwortung ziehen zu können.

Bei Fällen von Cyberkriminalität braucht man am besten einen auf das IT-Strafrecht spezialisierten Anwalt. Cyberkriminalität erfordert Wissen, das über das allgemeine Strafrecht hinausgeht.

Wichtig ist, dass der Anwalt die für Cyberkriminalität relevanten technischen Zusammenhänge versteht, sich also mit der sogenannten IT-Forsensik auskennt. Ohne diese Fachkenntnisse kann die Beweisführung im Verfahren wegen Cyberkriminalität schwierig sein.

Was der Anwalt für Cyberkriminalität kostet, hängt vom individuellen Cybercrime-Fall ab. Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.

Den Anwalt für Cyberkriminalität muss erstmal derjenige zahlen, der ihn beauftragt.

Können Opfer von Cybercrime vor Gericht erfolgreich gegen die Täter vorgehen, können Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen.

Beschuldigte eines Verfahrens wegen Cyberkriminalität bekommen ihre Anwaltskosten nur erstattet, wenn der Prozess mit einem Freispruch für sie endet. Dann zahlt der Staat die Kosten für den Anwalt für Cyberkriminalität in Höhe der gesetzlichen Gebühren.

Das kommt darauf an, ob Fälle im Strafrecht durch die individuelle Versicherungspolice abgedeckt sind. Wenn ja, dann zahlen Versicherer im Strafrecht nur, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Bei vorsätzlichen Straftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.

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Was ist Cyberkriminalität?

Cyberkriminalität ist der Begriff für alle Straftaten, die über das Internet begangen werden. Üblich ist deshalb auch die Bezeichnung Internetkriminalität. Das bedeutet: Der Computer, das Smartphone/Tablet oder das Netzwerk ist das Tatwerkzeug bzw. das Tatziel.

Cyberkriminalität meint also Angriffe gegen das Internet, technische Systeme, Daten und Netzwerke. Das IT-Strafrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Täter.

Bei Cyberkriminalität geht es immer häufiger um Hackerangriffe gegen große Unternehmen und kritische Infrastruktur, die schwere Schäden für die Betroffenen bedeuten.

Was sind Beispiele für Cyberkriminalität?

Beispiele für Cyberkriminalität gibt es viele:

  • Hackerangriffe
  • Illegale Geschäfte über das Darknet
  • Ausspähen oder Abfangen von Daten
  • Geldwäsche
  • Computerbetrug
  • Betrug mit Kryptowährungen
  • Digitale Erpressung
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Identitätsdiebstahl (Phishing)
  • Urkundenfälschung
  • Verbreitung pornografischer Inhalte
  • Denial-of-Service-Angriffe (Angriff auf Netzwerke)

 

Wie gehen die Täter vor?

Wie Cyberkriminalität aussieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Aufgrund des stetigen Fortschritts der technischen Möglichkeiten ist es schwer, Internetkriminalität vorherzusagen.

Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Beispielen, wie Cyberkriminalität aussehen kann:

  • Digitale Erpressung: Die Täter sperren mithilfe spezieller Software Netzwerke bzw. digitale Systeme und fordern dann ein Lösegeld für die Freischaltung.
  • Phishing: Um angeblich wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu aktualisieren oder ein Konto zu entsperren, werden Nutzer in den täuschend echt aussehenden Phishing Mails, SMS oder durch fingierte Anrufe dazu aufgefordert, Anhänge oder Links zu öffnen – und dann z. B. die Zugangsdaten zum Online-Banking einzugeben. Nicht selten installiert sich im Hintergrund auch eine Schadsoftware, die dann unbemerkt auf dem Rechner, Smartphone oder im Netzwerk nach vertraulichen Daten sucht.

Mit diesen Daten können die Betrüger dann Zahlungen veranlassen, Kaufverträge abschließen oder Geld abheben.

Identitätsdiebstahl/Urkundenfälschung: Täter bestellen im Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen. Häufig werden auch persönliche Daten des Opfers online auf z. B. Fakeprofilen veröffentlicht.

Wer haftet bei Internetbetrug?

Bei Online-Betrug haftet in den meisten Fällen die Bank für Schäden – wenn das Opfer nicht grob fahrlässig im Umgang mit seinen persönlichen Daten gehandelt hat. Wer schnell reagiert, kann über seine Bank auch noch eine Rückbuchung nicht autorisierter Überweisungen erreichen.

Letztendlich hängt die Haftung bei Cyberkriminalität aber immer vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Internetkriminalität kennt die Rechtslage und kann für Ihren individuellen Fall einschätzen, wer die Haftung trägt und für Schäden aufkommen muss.

Mögliche Strafen für Cyberkriminalität

Cyberkriminalität ist je nach Einzelfall in vielerlei Hinsicht strafbar. Möglich sind z. B. Erpressung, Nötigung, Urheberrechtsverletzung, Urkundenfälschung, Computersabotage. Deshalb werden die verschiedenen Straftaten der Internetkriminalität von verschiedenen Gesetzen geregelt – unter anderen:

  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Urhebergesetz
  • Kunsturhebergesetz
  • Telemediengesetz
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Strafgesetzbuch

 

Hier 3 Beispiele, die zeigen, wie vielschichtig Strafen für Cyberkriminalität sind:

  1. Digitale Erpressung ist strafrechtlich eine Kombination aus Computersabotage (§ 303b StGB) und Erpressung (§ 253 StGB).
  • Strafe für Computersabotage: Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Strafe für Erpressung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
  1. Phishing wird unterschiedlich bestraft, je nachdem, wie die Täter sich die Daten beschafft haben und wie die Daten verwendet wurden.

 

Phishing kann als Nötigung strafbar sein, aber auch aus Sicht des Markengesetzes (§§ 143, 143a MarkenG) und Urheberrechtsgesetz  (§§ 106 ff. UrhG) – wenn für das Phishing ein geschütztes Logo einer Bank benutzt wurde. Außerdem verletzen Täter mit dem Phishing das Datenschutzgesetz (§ 42 II Nr. 2 BDSG). Auch die Fälschung der persönlichen Daten und die Datenverarbeitung im Rechtsverkehr sind strafbar (§§ 269, 270 StGB).

Die tatsächliche Strafe für Phishing hängt deshalb vom Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.

  1. Identitätsdiebstahl ist Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und kann auch als Fälschung persönlicher Daten strafbar sein (§ 269 StGB). Wenn jemand im Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen bestellt oder Dritte veranlasst, Kontakt zum Opfer aufzunehmen, kann auch Nachstellung gemäß § 238 StGB eine Rolle spielen.
  • Strafe für Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.
  • Strafe für Fälschung beweiserheblicher Daten:  Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Strafe für Nachstellung bzw. Stalking: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Wie kann ich mich vor Cyberkriminalität schützen?

Wenn Sie vermuten, von Hackern, Identitätsdiebstahl, Phishing oder einem anderen Fall der Cyberkriminalität betroffen zu sein, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden und einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetkriminalität oder  IT-Strafrecht kontaktieren, um sich vor weiteren Angriffen zu schützen.

Der Anwalt für Internetkriminalität kennt die Methoden der Täter und kann Ihnen schnell sagen, was in Ihrem Fall möglich ist, um dagegen vorzugehen.

Um sich in Zukunft vor Cyberkriminalität zu schützen, können Sie Folgendes tun:

  • Regelmäßig die Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems durchführen.
  • Virenschutzprogramm nutzen & regelmäßig aktualisieren.
  • Firewall einrichten.
  • Sichere und unterschiedliche Passwörter für Ihre Internetkonten verwenden.
  • Daten nicht einfach so preisgeben.
  • Daten online nur über verschlüsselte Verbindungen („https“) übertragen.
  • Regelmäßig Back-ups erstellen, um Ihre Daten zu sichern.

 

Das BKA gibt online weitere hilfreiche Tipps zum Schutz vor den häufigsten Fällen der Cyberkriminalität.

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