Ob Cannabis, LSD oder Kokain – es war noch nie so einfach, an illegale Substanzen zu kommen. Im Darknet hat sich ein riesiger Schwarzmarkt für Betäubungsmittel und Waffen gebildet. Händler und Kunden bleiben vermeintlich anonym. Die Benutzung des Darknets ist grundsätzlich nicht illegal. Der Handel und die Bestellung von Drogen stellen hingegen Straftaten dar.
Haben Sie eine Vorladung vom Hauptzollamt aufgrund von Bestellungen im Darknet erhalten? Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen? In einer solchen Situation kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Er kann Akteneinsicht beantragen und die Beweise der Ermittlungsbehörde sichten. Daraufhin kann er eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
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