In Deutschland muss jeder Steuerpflichtige grundsätzlich sein gesamtes Einkommen versteuern – sofern er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hierzulande hat. Erzielt er Einkünfte in anderen Ländern, muss er diese ebenfalls versteuern. Um eine zweifache Besteuerung zu vermeiden, existieren zwischen Deutschland und anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welches Land die Einkünfte besteuern darf und welches Land auf die Besteuerung verzichtet.
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