Der Download von urheberrechtlich geschützten Filmen, Videos oder Musikstücken kann eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach sich ziehen. Statt diese vorschnell zu unterschreiben, kann es sinnvoll sein, die Abmahnung genau zu prüfen. Nicht jede Forderung ist berechtigt.
Um sich unnötige Zahlungen und rechtliche Verpflichtungen zu ersparen, können Betroffene sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Er kann die Vorwürfe prüfen und im Falle Ihrer Unschuld einen gut begründeten Widerspruch einlegen. Sind Sie tatsächlich für den Download verantwortlich, kann der Anwalt die Unterlassungserklärung womöglich zu Ihren Gunsten anpassen. So lassen sich die Forderungen reduzieren.
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