Bei starken Meinungsverschiedenheiten erwägen Eigentümer eventuell, sich bei der Eigentümerversammlung anwaltlich vertreten zu lassen – Dritte sind jedoch grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei schwerer Krankheit ist die Vertretung durch einen Anwalt gestattet. Haben Sie rechtliche Fragen zu den anstehenden Punkten der Tagesordnung, kann ein Anwalt Sie jedoch im Vorfeld umfassend beraten.
Stehen besonders schwierige Beschlussgegenstände an, können Verwaltung oder Eigentümer eine anwaltliche Beratung für die Eigentümerversammlung zum Nutzen aller vorschlagen. Hier kann ein Anwalt dabei helfen, Nutzen und Risiken des geplanten Beschlusses abzuwägen und eine für alle Beteiligten passende Lösung zu finden.
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