Die durchschnittliche Dauer von Verwaltungsverfahren liegt bei 15 Monaten. Manche Angelegenheiten können aber nicht so lange warten: Was z. B., wenn der Neubau des Nachbarn trotz Klage immer weiter voranschreitet, das neue Studienjahr bereits vor Ende der Studienplatzklage beginnt oder die Abschiebung eines Asylsuchenden kurz bevor steht?
Hier greift der einstweilige Rechtsschutz. Er ermöglicht dem Kläger die vorläufige Sicherung seiner Rechte. Bis zum Urteil stoppt das Gericht Maßnahmen, die dem Kläger schaden könnten: Es kommt z. B. zum Baustopp, zur vorläufigen Zusage des Studienplatzes oder Aussetzung der Abschiebung. Der einstweilige Rechtsschutz ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu beantragen und muss umfassend begründet sein. Hier kann ein Anwalt mit Schwerpunkt einstweiliger Rechtsschutz helfen. Er kann objektiv darlegen, inwieweit ein langes Verfahren dem Kläger schaden würde.
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