Eine völlige Entmündigung gibt es nach deutschem Recht nicht mehr. Dennoch können manche Menschen ihren Alltag z. B. durch Demenz, Psychosen oder Behinderungen nicht alleine bewältigen. Um eine schadlose Vermögensverwaltung und gute Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten, kann vor Gericht eine Begleitperson beantragt werden.
Das Gericht sucht die Begleitperson sorgfältig aus. Dennoch kommt es vor, dass sie nicht im Sinne des Betreuten handelt und die Situation ausnutzt. Dann kann vor Gericht eine andere Begleitperson verlangt werden. Wird die Beeinträchtigung erfolgreich therapiert – z. B. durch einen Drogenentzug – kann das Gericht die Begleitperson entlassen.
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