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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Monika M.

Nach Schilderung meiner Situation einen guten Ratschlag erhalten, der nach Umsetzung auch ein positives Ergebnis brachte. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
I. G.

Die Ersteinschätzung war sehr gut! Herr Nittel hat sich die Zeit genommen und mich kompetent beraten, er hat sich sehr klar ausgedrückt und auch für den Laien nachvollziehbar die rechtliche Einschätzung artikuliert. DANKE!

5,00 von 5 Sternen
Stefanie S.

Frau Ehmer hat sich schnell bei mir gemeldet und mir sehr kompetent und klar Auskunft gegeben. Sie hat mir sehr weitergeholfen und ich empfehle sie uneingeschränkt.

5,00 von 5 Sternen
Anja S.

Herr Nittel ist äußerst kompetent. Er hat mir die Sachlage nachvollziehbar erläutert und mich zielführend beraten. Ich danke sehr herzlich für diese Unterstützung und würde seine Fachkompetenz in jedem Fall wieder in Anspruch nehmen.

5,00 von 5 Sternen
Marion W.

Frau Grote hat mir in diesem Gespräch wichtige erste Informationen gegeben. Auf keinen Fall fühle ich mich berechtigt aufgrund dessen die Anwältin zu bewerten, daher alles gelb.

5,00 von 5 Sternen
Jutta R.

Ich habe auf all meine Fragen eine kompetente und aussagefähige Antwort bekommen. Herzlichen Dank dafür. Allen frohe Weihnachten und viel Gesundheit weiterhin.

5,00 von 5 Sternen
Sonil M.

Herr Nittel hat mich angerufen, er war sehr freundliche und Kompetente Beratung. Es kam leider zu keine Beauftragung, aber wenn ich in so einer Gelegenheit Anwaltlich vertreten werden muss, werde ich auf jedenfalls ihn beauftrage.

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Sehr netter Herr, hat alle meine Fragen gut beantwortet und rechtliche Bedenken dazu geäußert ? Hat mir sehr geholfen und hoffe dass ich mit dem neuen Wissen gut in der Zukunft starten kann. Vielen Dank!

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Häufig gestellte Fragen

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Unsere Top Partner-Anwälte für Erbschaftssteuer

Christian Janssen
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Anwalt Erbschaftssteuer: Was muss ich wissen?

Wer etwas erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer kann für Erben schnell eine finanzielle Belastung sein. Womöglich sind sie sogar gezwungen, das geerbte Familienhaus oder Unternehmen zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Bereits zu Lebzeiten können Erblasser Vorkehrungen treffen, damit ihre Erben wenig oder keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Das geht z. B. mit Schenkungen: Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten eine Immobilie an seine Erben, ist diese im Erbfall bereits im Besitz der Erben und diese müssen dafür keine Erbschaftssteuer bezahlen. Auch nach dem Erbfall können Erben die Erbschaftssteuer umgehen – z. B. durch eine Erbausschlagung.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Möglichkeiten und rechtlichen Bedingungen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie geerbt haben und wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Denn für die Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Je näher Erbe und Erblasser verwandt sind, desto mehr kann der Erbe steuerfrei vom Nachlass bekommen. Erbschaftssteuer muss erst gezahlt werden, sobald das Erbe den individuellen Freibetrag überschreitet.

Infografik: Erbschaftssteuer-Freibeträge für Erben

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Am einfachsten können Sie die Erbschaftssteuer mit dem Steuer-Rechner ermitteln:

 

 

Schritt 1: Steuerklasse ermitteln

Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr Erbschaftssteuer ist zu zahlen.

Erben

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

I

Kinder und Stiefkinder

I

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

I

Enkel, deren Eltern noch leben

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

I

Geschwister, Nichten und Neffen

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

II

Alle anderen Erben

III

Schritt 2: Zu versteuerndes Erbe berechnen

Sie müssen das Erbe nicht voll versteuern – Sie haben einen Freibetrag:

Wert Ihres Erbteils – Freibetrag für Sie = zu versteuerndes Erbe

Schritt 3: Steuer berechnen

Haben Sie das zu versteuernde Vermögen ermittelt, lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen.

Folgende Tabelle kann Ihnen helfen:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Steuersatz nach Steuerklasse I

Steuersatz nach Steuerklasse II

Steuersatz nach Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Mehr als 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Hinweis: Haben Sie eine Immobilie oder Anteile an einem Unternehmen geerbt, gelten weitere Sonderregeln bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Regelungen zur Steuer-Erleichterung genau, kann Ihren Erbteil prüfen und die notwendige Erbschaftssteuer ermitteln.

Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt in Deutschland einige Optionen, die Steuerlast für das Erbe zu senken:

  • Freibetrag ausnutzen
  • Für Ehepartner: Versorgungsfreibetrag und weitere Freibeträge kombinieren
  • Erbreihenfolge im Testament klug wählen
  • Immobilie geerbt: z. B. selbst bewohnen
  • GmbH-Anteile geerbt: Verschonungsabschlag nutzen
  • Supervermächtnis im Berliner Testament festlegen
  • Familienverhältnisse durch Heirat oder Adoption ändern
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbe ausschlagen

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kann Ihnen mit Blick auf Ihre Familienkonstellation und Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Nachlasses sagen, wie Sie Ihr Erbe so regeln können, dass die Erbschaftssteuer für Ihre Erben so gering wie möglich ist.

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