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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Sarah B.

DANKE für die freundliche, ausführliche und verständliche Erstberatung & Einschätzung sowie Beantwortung meiner Fragen. Großes Lob! 100% Weiterempfehlung! Lieben Dank für Ihre Hilfe!

5,00 von 5 Sternen
Ralf S.

Herr Nittel war sehr entgegenkommend. Hat mir auch gleich mitgeteilt, dass man bei dem einen nichts erreicht aber dafür etwas anderes. Bin sehr zufrieden gewesen und wahrscheinlich kommt es doch noch zur Beauftragung.

5,00 von 5 Sternen
Sohail B.

Es gibt doch gute Anwälte, die sich für einen Zeit lassen. Herr RA Nittel ist kompetent, freundlich und hat vor allem einen respektvollen Umgang, den sich jeder bei einem Anwalt wünscht, so behandelt zu werden.

5,00 von 5 Sternen
Steffen H.

Angenehmes Gespräch, geduldige, aufmerksame Gesprächspartnerin, hat mir im Ergebnis geholfen. Wirklich empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Miroslawa R.

Der Anruf auf meine Online-Anfrage kam nach ca 30 Minuten. Herr Nittel hat einige Aspekte meines Anliegen zur Sprache gebracht an die ich selbst nicht gedacht habe. Ich gehe jetzt an meine rechtlichen Auseinandersetzung gestärkt ran. Danke!

5,00 von 5 Sternen
Jo F.

Ich hatte am Freitag Abend (nach Feierabend) meine Anfrage gestellt und quasi sofort am Montag (vormittag) den Anruf bekommen. In einem sehr ausführlichen und freundlichen Gespräch erhielt ich m.E. äußerst kompetente und präzise Antworten auf meine Fragen. Vielen Dank dafür, Jo Ferschen.

5,00 von 5 Sternen
margaret e.

Mit der Auskunft des Herrn Nittel sehr,sehr zufrieden! Selten (bis nie) im internet so ein angenehmes Gespräch geführt. Es wäre noch schöner wenn ich ganz kurz ein paar Worte email hätte die ich ausdrucken kann, z.B. "Ein Testa- mentsvollstrecker ist in diesem Fall NICHT NÖTIG." Danke, mfG, M.Elam

5,00 von 5 Sternen
Marcel B.

Ein sehr sehr netter und kompetenter Anwalt, der nicht nur schnell meine Frage beantworten möchte, sondern jemand der sich wirklich Zeit nimmt für mein Anliegen und gerne helfen möchte. Ich habe sogar noch drei weitere Fragen stellen können, die mir komplett und ausführlich beantwortet, ja sogar erläutert wurden. Wirklich sehr empfehlenswert!

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Häufig gestellte Fragen

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Philipp Holzapfel
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Anwalt Erbschaftssteuer: Was muss ich wissen?

Wer etwas erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer kann für Erben schnell eine finanzielle Belastung sein. Womöglich sind sie sogar gezwungen, das geerbte Familienhaus oder Unternehmen zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Bereits zu Lebzeiten können Erblasser Vorkehrungen treffen, damit ihre Erben wenig oder keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Das geht z. B. mit Schenkungen: Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten eine Immobilie an seine Erben, ist diese im Erbfall bereits im Besitz der Erben und diese müssen dafür keine Erbschaftssteuer bezahlen. Auch nach dem Erbfall können Erben die Erbschaftssteuer umgehen – z. B. durch eine Erbausschlagung.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Möglichkeiten und rechtlichen Bedingungen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie geerbt haben und wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Denn für die Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Je näher Erbe und Erblasser verwandt sind, desto mehr kann der Erbe steuerfrei vom Nachlass bekommen. Erbschaftssteuer muss erst gezahlt werden, sobald das Erbe den individuellen Freibetrag überschreitet.

Infografik: Erbschaftssteuer-Freibeträge für Erben

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Am einfachsten können Sie die Erbschaftssteuer mit dem Steuer-Rechner ermitteln:

 

 

Schritt 1: Steuerklasse ermitteln

Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr Erbschaftssteuer ist zu zahlen.

Erben

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

I

Kinder und Stiefkinder

I

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

I

Enkel, deren Eltern noch leben

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

I

Geschwister, Nichten und Neffen

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

II

Alle anderen Erben

III

Schritt 2: Zu versteuerndes Erbe berechnen

Sie müssen das Erbe nicht voll versteuern – Sie haben einen Freibetrag:

Wert Ihres Erbteils – Freibetrag für Sie = zu versteuerndes Erbe

Schritt 3: Steuer berechnen

Haben Sie das zu versteuernde Vermögen ermittelt, lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen.

Folgende Tabelle kann Ihnen helfen:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Steuersatz nach Steuerklasse I

Steuersatz nach Steuerklasse II

Steuersatz nach Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Mehr als 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Hinweis: Haben Sie eine Immobilie oder Anteile an einem Unternehmen geerbt, gelten weitere Sonderregeln bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Regelungen zur Steuer-Erleichterung genau, kann Ihren Erbteil prüfen und die notwendige Erbschaftssteuer ermitteln.

Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt in Deutschland einige Optionen, die Steuerlast für das Erbe zu senken:

  • Freibetrag ausnutzen
  • Für Ehepartner: Versorgungsfreibetrag und weitere Freibeträge kombinieren
  • Erbreihenfolge im Testament klug wählen
  • Immobilie geerbt: z. B. selbst bewohnen
  • GmbH-Anteile geerbt: Verschonungsabschlag nutzen
  • Supervermächtnis im Berliner Testament festlegen
  • Familienverhältnisse durch Heirat oder Adoption ändern
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbe ausschlagen

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kann Ihnen mit Blick auf Ihre Familienkonstellation und Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Nachlasses sagen, wie Sie Ihr Erbe so regeln können, dass die Erbschaftssteuer für Ihre Erben so gering wie möglich ist.

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