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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jessica D.

Herr Steidel hat sich sofort gemeldet. Sehr kompetent, hört gut zu, fragt nach weiteren Details, gibt sofort eine konkrete Rückmeldung zur rechtlichen Situation! Vielen vielen Dank! Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde ich ihn gerne für den Fall als Rechtsbeistand beauftragen!

5,00 von 5 Sternen
Reinhard F.

Herr Schulze hat sich zeitnah gemeldet, seine Ausführungen zum Problem hat er sehr klar und für mich als Laien verständlich dargelegt. Ich war sehr zufrieden mit dem Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Bryan-Steve Legra S.

Schnell eine Antwort bekommen, sehr sympatisch und alle Fragen wurden beantwortet. Nummer habe ich mir für die Zukunft gespeichert und kann ich nur jedem weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sirui Q.

Sehr zuvorkommend und verständlich, hat sämtliche Nachfragen zur Sachlage ausführlich beantwortet und eine gute Ersteinschätzung abgegeben

5,00 von 5 Sternen
Samet T.

Trotz Verbindungsproblemen wegen der dem Anbieter O2, war der Anwalt sehr geduldig und hat mehrmals erklärt wenn nötig. Top.

5,00 von 5 Sternen
Monika W.

Vielen Dank für die Info. Das erste mal eine komplett hilfreiche Antwort erhalten, die ich verstanden habe und weiterkomme.

5,00 von 5 Sternen
Monika K.

Vielen Dank für die sehr gute Beratung und Hilfestellung! Sie verdienen 5 Sterne! Ich bedanke mich bei Ihnen und hoffe, bei Bedarf wieder auf Sie vertrauen zu können.

5,00 von 5 Sternen
Christa F.

Sehr freundliche Mitarbeiterin, die sehr kompetent auf meine Fragen geantwortet hat. Aufgrund der regionalen Distanz - Weiterempfehlung an regionalen Anwalt.

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Häufig gestellte Fragen

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Unsere Top Partner-Anwälte für Erbschaftssteuer

Philipp Holzapfel
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Anwalt Erbschaftssteuer: Was muss ich wissen?

Wer etwas erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer kann für Erben schnell eine finanzielle Belastung sein. Womöglich sind sie sogar gezwungen, das geerbte Familienhaus oder Unternehmen zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Bereits zu Lebzeiten können Erblasser Vorkehrungen treffen, damit ihre Erben wenig oder keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Das geht z. B. mit Schenkungen: Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten eine Immobilie an seine Erben, ist diese im Erbfall bereits im Besitz der Erben und diese müssen dafür keine Erbschaftssteuer bezahlen. Auch nach dem Erbfall können Erben die Erbschaftssteuer umgehen – z. B. durch eine Erbausschlagung.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Möglichkeiten und rechtlichen Bedingungen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie geerbt haben und wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Denn für die Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Je näher Erbe und Erblasser verwandt sind, desto mehr kann der Erbe steuerfrei vom Nachlass bekommen. Erbschaftssteuer muss erst gezahlt werden, sobald das Erbe den individuellen Freibetrag überschreitet.

Infografik: Erbschaftssteuer-Freibeträge für Erben

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Am einfachsten können Sie die Erbschaftssteuer mit dem Steuer-Rechner ermitteln:

 

 

Schritt 1: Steuerklasse ermitteln

Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr Erbschaftssteuer ist zu zahlen.

Erben

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

I

Kinder und Stiefkinder

I

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

I

Enkel, deren Eltern noch leben

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

I

Geschwister, Nichten und Neffen

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

II

Alle anderen Erben

III

Schritt 2: Zu versteuerndes Erbe berechnen

Sie müssen das Erbe nicht voll versteuern – Sie haben einen Freibetrag:

Wert Ihres Erbteils – Freibetrag für Sie = zu versteuerndes Erbe

Schritt 3: Steuer berechnen

Haben Sie das zu versteuernde Vermögen ermittelt, lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen.

Folgende Tabelle kann Ihnen helfen:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Steuersatz nach Steuerklasse I

Steuersatz nach Steuerklasse II

Steuersatz nach Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Mehr als 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Hinweis: Haben Sie eine Immobilie oder Anteile an einem Unternehmen geerbt, gelten weitere Sonderregeln bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Regelungen zur Steuer-Erleichterung genau, kann Ihren Erbteil prüfen und die notwendige Erbschaftssteuer ermitteln.

Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt in Deutschland einige Optionen, die Steuerlast für das Erbe zu senken:

  • Freibetrag ausnutzen
  • Für Ehepartner: Versorgungsfreibetrag und weitere Freibeträge kombinieren
  • Erbreihenfolge im Testament klug wählen
  • Immobilie geerbt: z. B. selbst bewohnen
  • GmbH-Anteile geerbt: Verschonungsabschlag nutzen
  • Supervermächtnis im Berliner Testament festlegen
  • Familienverhältnisse durch Heirat oder Adoption ändern
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbe ausschlagen

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kann Ihnen mit Blick auf Ihre Familienkonstellation und Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Nachlasses sagen, wie Sie Ihr Erbe so regeln können, dass die Erbschaftssteuer für Ihre Erben so gering wie möglich ist.

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