Damit die Erben über den Nachlass verfügen dürfen, benötigen sie einen beglaubigten Nachweis ihrer Erbenstellung – zum Beispiel einen Erbschein. Wenn Angehörige einen Erbschein beantragen, treten sie die Erbschaft damit offiziell an und haften mit ihrem Privatvermögen für etwaige Schulden des Erblassers.
Um eine Erbschaft nicht im Nachhinein zu bereuen, können Erben noch vor dem Erbscheinsantrag einen Anwalt mit Schwerpunkt Erbschein kontaktieren: Er kann Ihren Erbanspruch nachweisen und den Nachlasswert berechnen, aus welchem sich Ihr Erbteil ergibt. Kommt es zu Erbstreitigkeiten, kann er versuchen, zu schlichten und mit den Miterben eine außergerichtliche Lösung im Interesse aller Beteiligten zu finden.
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