Wer einem anderen Gewalt androht, um Geld oder andere Wertgegenstände von ihm zu erhalten, begeht eine Straftat: Erpressung wird mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Drohung gegen den Erpressten selbst, Dritte, Tiere oder Gegenstände richtet.
Damit der Erpresser bestraft wird, müssen Sie Strafanzeige erstatten. Dann wird der Fall von der Staatsanwaltschaft geprüft und vor Gericht gebracht. Jedoch gilt wie bei jeder Strafanzeige: Sie benötigen konkrete Beweise. Andernfalls kann es zu einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung kommen. Sie sind unsicher, ob die Beweislage genügt? Ein Anwalt kann bei Erpressung die Sachlage objektiv beurteilen und Sie bei den weiteren Schritten gegen den Erpresser unterstützen.
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