Wer krankheitsbedingt länger als 6 Monate nicht arbeiten kann und zuvor mindestens 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, dem stehen Leistungen der deutschen Rentenversicherung zu. Deren Höhe bemisst sich an der Zahl der Arbeitsstunden, die gesundheitlich Eingeschränkte noch leisten können.
In diesem Fall kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Erwerbsunfähigkeit Ihren Ablehnungsbescheid prüfen und ein rechtssicheres Widerspruchsschreiben einreichen. Lehnt die Rentenversicherung Ihren Einspruch ab, kann der Anwalt Sie im Klageverfahren unterstützen und das Gericht auf Grundlage einer zweifelsfreien Beweisführung von Ihrem Anspruch überzeugen.
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