Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob und wie er sich in der Öffentlichkeit darstellen lassen will. Jede Person, jedes Unternehmen, jeder Verein oder jede Behörde, über die in den Medien eine Tatsachenbehauptung verbreitet wurde, hat das Recht auf eine Gegendarstellung. Diese darf im selben Medium kostenlos veröffentlicht werden und die eigene abweichende Darstellung des Sachverhalts beinhalten. Dabei dürfen nur Tatsachen, keine Meinungen behauptet werden.
Eine solche Gegendarstellung dürfen nur Personen oder Unternehmen erwirken, die von der falschen oder negativen Berichterstattung betroffen sind. Zudem muss es sich um eine Tatsachenbehauptung handeln – der Inhalt des Berichts lässt sich also auf Richtigkeit hin überprüfen. Meinungsäußerungen sind aufgrund der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit hinzunehmen. Ein Anwalt kann prüfen, ob bei der Berichterstattung ein Anspruch auf eine Gegendarstellung besteht. Außerdem kann er Sie über weitere juristische Optionen wie die Einforderung von Schadensersatz für z. B. nachhaltige Rufschädigung informieren.
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