Mit dem eingetragenen Geschmacksmuster ist die äußere Erscheinung eines Produkts geschützt. Farbe, Form und Material machen das Produkt unverwechselbar – es hebt sich ab und ist 25 Jahre lang nur vom Rechtsinhaber nutzbar. Gegen unerlaubte Plagiate sind rechtliche Schritte möglich.
Die Eintragung nach Geschmacksmustergesetz ist unkompliziert – das DPMA verlangt Bilder vom Design, prüft aber nicht, ob es wirklich neu und einzigartig ist. Damit die Eintragung keine fremden Rechte verletzt, ist der Antragsteller selbst verpflichtet, Dopplungen durch eingehende Recherchen auszuschließen. Nach erfolgreicher Eintragung muss er den Markt aufmerksam überwachen. Nur so fallen Plagiate auf und können mit Abmahnungen und gerichtlichen Schritten bekämpft werden.
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