Wer während des Fahrens sein Handy in die Hand nimmt – sei es nur, um kurz eine Nachricht zu überfliegen oder einen Anruf wegzudrücken –, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird in der Regel mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fällt die Strafe höher aus.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und weiß, welche Einwände gegen den Handyverstoß wirksam sind. Nicht selten enthalten die Bußgeldbescheide formale Fehler, die drohende Strafen unwirksam machen. Ein Anwalt erkennt diese und kann effektiv gegen den Bescheid vorgehen.
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