Die Insolvenzordnung (InsO) legt 3 Gründe für eine Firmeninsolvenz (auch Regelinsolvenz genannt) fest:
Die Insolvenzantragspflicht bedeutet: Sobald man weiß, dass ein Insolvenzgrund vorliegt (Insolvenzreife), muss man für das Unternehmen (z. B. eine GmbH) innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Passiert das nicht, hat das Folgen:
Die Bedingungen der Insolvenzantragspflicht laut § 15a InsO sind nicht ganz einfach. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzantrag weiß, wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, und kann Geschäftsführern helfen:
Angestellte und Azubis, deren Arbeitgeber insolvent wird, können bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen. Damit kann der insolvenzbedingte Lohnausfall bis zu 3 Monate lang ersetzt werden.
Voraussetzung ist, dass der Lohnausfall zeitlich vor dem Insolvenzereignis liegt, also
Schuldner, die Zahlungen nicht mehr leisten können, riskieren Inkassomaßnahmen oder Zwangsvollstreckung durch Gläubiger. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten und die Schulden steigen weiter.
Die Privatinsolvenz gilt oft als letzter Ausweg, weil das damit einhergehende Vollstreckungsverbot den Schuldner zumindest vor weiteren Maßnahmen seitens der Gläubiger schützt.
Doch ein erfahrener Insolvenzanwalt kann helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, um eine Insolvenz sowie weitere Vollstreckungen zu vermeiden.
Warten Sie nicht, bis die Schulden Ihre Existenz gefährden. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzantrag kann helfen, Ihre finanzielle Situation durch eine Einigung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren zu klären.
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Wenn ein Verbraucher zahlungsunfähig oder überschuldet ist und einen Insolvenzantrag stellt, folgt das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz).
Vor dem Insolvenzantrag ist es wichtig, einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen. Dieser ist die Grundlage für einen letzten Einigungsversuch mit den Gläubigern über die offenen Forderungen.
Der Tilgungsplan beinhaltet z. B. regelmäßige Zahlungen des Schuldners über einen bestimmten Zeitraum und im Gegenzug den Verzicht der Gläubiger auf einen Restbetrag. Damit wird dem Schuldner am Ende ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzantrag kann Verbraucher dabei unterstützen, Überblick über ihre Finanzen zu bekommen, einen realistischen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen und die Verhandlung mit den Gläubigern übernehmen.
Sind die Gläubiger mit dem Tilgungsplan nicht einverstanden, muss der Schuldner sich das durch einen Anwalt oder Schuldenberater schriftlich bestätigen lassen.
Erst dann kann der Insolvenzantrag gestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Parallel beginnt auch die 3-jährige Wohlverhaltensphase. Der Schuldner muss in dieser Zeit seine pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abführen – der verteilt sie an die Gläubiger. Außerdem muss der Schuldner gewisse Pflichten erfüllen: z. B. einer Arbeit nachgehen und dem Insolvenzverwalter unverzüglich alle Änderungen bzgl. Arbeitgeber, Einkommen oder Adresse mitteilen.
Am Ende der Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung – wenn diese mit dem Insolvenzantrag direkt beantragt wurde. Wenn der Schuldner seine Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase erfüllt hat, werden ihm die verbleibenden Schulden erlassen.
Die Schuldenfreiheit gilt aber nicht für alle Schulden. Unterhaltsschulden, Bußgelder oder Schulden aus vorsätzlichem Fehlverhalten können von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sein und bleiben bestehen (vgl. § 302 InsO).
Den Insolvenzantrag stellt man beim zuständigen Insolvenzgericht über ein amtliches Formular. Dem Antrag sind weitere Dokumente beizufügen – z. B.:
Im Insolvenzantrag müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Falschangaben oder fehlende Angaben können dazu führen, dass der Insolvenzantrag abgelehnt wird. Ein Anwalt kann Ihren Insolvenzantrag rechtlich absichern und sicherstellen, dass alle Angaben und zugehörigen Dokumente korrekt sind und der Antrag rechtzeitig beim Gericht eingeht.
Nach dem Insolvenzantrag sieht der weitere Ablauf des Insolvenzverfahrens in der Regel wie folgt aus:
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann unterschiedliche Konsequenzen für den Schuldner haben, beispielsweise: