Anwalt Kryptowährung: Was muss ich wissen?
Kryptowährungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bisher ist dieser Markt weitgehend unreguliert und nur wenige Vorschriften sind zu beachten. So müssen Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und deutsche Staatsangehörige sein. Zudem sind Gewinne steuerfrei, sobald die digitale Währung wie Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten wird.
Beliebtheit, Anonymität und wenig Regulierung führen aber auch zu einem Anstieg der Betrugsfälle. Die häufigsten Betrugsformen mit digitaler Währung sind Infizierung des Computers, Identitätsbetrug, Phishing und unseriöse Anbieter.
Betroffene haben durch den Krypto-Betrug viel Geld verloren. Je mehr Geld auf dem Spiel steht, desto entscheidender kann die Hilfe eines Anwalts für Kryptowährung sein. Er weiß, was bei Broker-Betrug zu tun ist, damit Betroffene ihr Geld zurückbekommen können.
Von Strafanzeige bis Schadensersatzklage: Ein erfahrener Krypto-Anwalt kann für Sie alle möglichen rechtlichen Schritte einleiten, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen und Ihr Geld zurückzufordern.
Betrug mit Kryptowährung: Was kann ich tun?
Wer Opfer eines Betrugs mit digitalen Währungen oder Blockchain geworden ist, kann Folgendes tun:
- Beschwerde bei der BaFin einlegen: Wegen wegen Falschberatung, Krypto-Betrug oder unseriösen Angeboten. Die Bankenaufsicht überprüft dann den Anbieter.
- Broker-Betrug einem Krypto-Anwalt melden: Der Anwalt mit Schwerpunkt Kryptowährung kann Sie z. B. direkt bei der Anzeige unterstützen, den Betrug nachweisen und Schadensersatz für Sie fordern.
Bei Krypto-Betrug sind zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte möglich. Wichtig ist, schnell zu reagieren. Denn je mehr Zeit vergeht, desto mehr Zeit haben Betrüger, das gestohlene Geld verschwinden zu lassen.
Je früher Sie reagieren, desto höher die Erfolgsaussichten, mit Hilfe eines Anwalts für Kryptowährung größere finanzielle Schäden abzuwenden, den Betrug nachzuweisen und Schadensersatz zu erhalten.
Krypto-Betrug: Kriege ich mein Geld zurück? | Aktuelle Urteile
Urteil des LG Göttingen Februar 2024: Haftstrafe für Broker-Betrug
Das Landgericht Göttingen hat 4 Männer wegen Millionenbetrug mit angeblichen Finanzplattformen zu Haftstrafen verurteilt.
Die Männer sollen allein in Deutschland 21 Millionen Euro über betrügerische Onlineplattformen wie „fx-leader.com“, „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“ erbeutet haben. Die Männer haben Betroffenen über Webseiten mit fingierten Aktienkurs-Grafiken vorgetäuscht, dass sie Geld u. a. in Kryptowährungen anlegen.
Das Urteil des LG Göttingen ist nicht rechtskräftig – die Angeklagten gehen in Revision. Jetzt wird der Bundesgerichtshof entscheiden, welche Strafe für den Krypto-Betrug folgt.
Urteil des LG Münster Januar 2024: Haftstrafe für Kryptowährung OneCoin
Das Landgericht Münster hat ein Ehepaar aus Greven wegen Betrugs mit der fiktiven Kryptowährung OneCoin zu Haftstrafen verurteilt.
Das Ehepaar soll von rund 90.000 Kunden europaweit etwa 320 Millionen Euro erschlichen haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – die Angeklagten haben Revision eingelegt, sodass der BGH entscheiden muss.
Zentralstelle Cybercrime Bayern: 7-stelliges Vermögen aus Broker-Betrug sichergestellt
Im August 2023 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm, dem Bundeskriminalamt und den Behörden in Costa Rica Vermögenswerte in 7-stelliger Höhe sichergestellt – darunter Immobilien und Kryptowährungen. Das Geld stammt aus Betrug über Online-Trading-Plattformen.
Die Fälle zeigen: Es kann sich lohnen, mit einem Anwalt gegen Krypto-Betrug vorzugehen.
Wie erkenne ich unseriöse Anbieter von Kryptowährungen?
Folgende Hinweise können u. a. dabei helfen, einen unseriösen Anbieter zu erkennen:
- Unerbetene Anrufe, WhatsApp-Nachrichten, E-Mails oder Fax
- Sehr hohe Rendite
- Investment auf Probe
- Überweisungen ins Ausland
- Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten
- Hohe Kosten & Provisionen
- Anbieter im Ausland
- Werbung mit der BaFin
Zudem zeichnen sich seriöse Tauschbörsen durch Kooperationen mit Banken, die Möglichkeit von Ein- und Auszahlungen mit FIAT-Geld und das Angebot eigener Wallets aus. Weil dennoch nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob ein Angebot tatsächlich unseriös ist, kann ein Anwalt für Kryptowährung durch eine umfassende Recherche und ausführliche Beratung bei der Auswahl des passenden Anbieters helfen.
Wo kann ich mich über Anbieter von Kryptowährungen informieren?
Wer in digitale Währungen oder Blockchain investieren möchte, kann sich mit den Datenbanken der BaFin über zugelassene Unternehmen oder bei der IHK über das Vermittlerregister informieren. Wurde von der Bankenaufsicht festgestellt, dass ein Anbieter unerlaubt Geschäfte betrieben hat, wird er aus dieser Liste gelöscht – ein Investment bei einem nicht gelisteten Anbieter wäre also riskant.
Daneben helfen auch die in der Prospektdatenbank der BaFin hinterlegten Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen und die Listen von Verbraucherzentralen informieren über unseriöse Anbieter und zweifelhafte Produkte.
Um ein Investment umfassend abzusichern, kann auch ein Anwalt für Kryptowährung helfen. Er prüft, ob ein Anbieter seriös ist und welche Risiken mit dem Kauf von digitalen Währungen wie Bitcoin verbunden sind. Er prüft zudem Verträge und AGB auf benachteiligende oder unzulässige Klauseln.
Wer haftet für Kryptowährung?
Alle im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldeten Gelder wie Ausschüttungen und Erlöse sind bis zu 90 %, maximal aber 20.000 € durch die Anlegerentschädigung abgesichert. Zudem sichert die gesetzliche Einlagensicherung Kontoguthaben, Festgelder und Spareinlagen von bis zu 100.000 €. Dies gilt allerdings nur für seriöse Anbieter von Kryptowährungen oder Blockchain, die eine BaFin-Lizenz besitzen.
Hat der Anbieter keine solche Lizenz, haftet er seinen Kunden gegenüber für diesen Gesetzesverstoß. Diese Haftung kann sich auch auf den Betreiber der z. B. Plattform erstrecken. Ein Krypto-Anwalt kann dabei helfen, den Haftungsanspruch gegenüber Anbieter oder Betreiber geltend zu machen, wenn dieser schlecht berät oder betrügt.