Mitarbeiterbeteiligungen gehören zur modernen Unternehmenskultur und sind für Kleinunternehmen und Startups ein wichtiges Anreizinstrument. Denn Studien belegen, dass Gewinnbeteiligungen Motivation, Zugehörigkeitsgefühl sowie Leistungsfähigkeit verbessern und damit eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen ermöglichen.
Es gibt verschiedene Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Genussrechte über Genussscheine, stille oder Unterbeteiligung, Guthaben, Darlehen, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften, Aktienoptionen und virtuelle Anteile wie ESOP. Jedes Modell stellt spezifische Anforderungen an das Unternehmen. Ein Anwalt kann die Mitarbeiterbeteiligung rechtlich absichern. Er kann Sie bei der Wahl des passenden Beteiligungsmodells beraten und entsprechende Arbeitsverträge erstellen.
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