Ob bei Ruhestörungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken – alleine in Berlin geht laut Senatsverwaltung für Inneres alle 3 Minuten eine Beschwerde beim Ordnungsamt ein. Der Zuständigkeitsbereich variiert jedoch stark nach Bundesland. Bundesweit gilt: Das Ordnungsamt ist für den ruhenden Verkehr zuständig und kann Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verteilen.
Nicht immer haben die Behörden mit ihrem Verdacht Recht, denn auch Behörden machen Fehler. Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, fühlen sich ungerecht behandelt und möchten Einspruch einlegen? Ein Anwalt kann den Bescheid vom Ordnungsamt prüfen und bei Fehlern Einspruch für Sie einlegen.
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