Wenn leibliche Eltern das Wohl ihres Kindes gefährden, ist es die Aufgabe des Jugendamtes, für Schutz, Geborgenheit und Kontinuität zu sorgen und es in einer Pflegefamilie unterzubringen. Doch viele Pflegekinder bleiben mehr als 2 Jahre in ihren Ersatzfamilien und bauen enge Bindungen zur Pflegefamilie auf. Um ihnen eine erneute Trennung zu ersparen, kämpfen viele Pflegeeltern um ihre Schützlinge.
Sie möchten einen Verbleibensantrag stellen oder befinden sich im Konflikt mit Jugendamt, leiblichen Eltern, Sozialarbeitern oder Familiengericht? Ein Anwalt für Pflegekinderrecht kann zwischen den Beteiligten vermitteln und sich für eine außergerichtliche Lösung in Ihrem Interesse und zum Wohle Ihres Pflegekindes einsetzen.
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