Hauptaufgabe der Polizei ist die Identifikation und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dafür kann sie präventive Maßnahmen (z. B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis) ergreifen oder bei konkreten Gefahren das Festnahmerecht nutzen.
Um willkürliche Maßnahmen auszuschließen, ist die Polizei engen gesetzlichen Vorschriften unterworfen: Das Polizeirecht legt fest, wann welche Maßnahmen zulässig sind. Hat der Polizist eine Person falsch behandelt, steht ihr u. U. ein Staatshaftungsanspruch zu. Hier kann ein Anwalt für Polizeirecht Ihnen weiterhelfen: Er kann prüfen, ob die Maßnahme angemessen war. Wurden Befugnisse überschritten, kann er das Klageverfahren mit juristischen Argumenten zum Erfolg führen.
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