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Hauptaufgabe der Polizei ist die Identifikation und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dafür kann sie präventive Maßnahmen (z. B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis) ergreifen oder bei konkreten Gefahren das Festnahmerecht nutzen.

Um willkürliche Maßnahmen auszuschließen, ist die Polizei engen gesetzlichen Vorschriften unterworfen: Das Polizeirecht legt fest, wann welche Maßnahmen zulässig sind. Hat der Polizist eine Person falsch behandelt, steht ihr u. U. ein Staatshaftungsanspruch zu. Hier kann ein Anwalt für Polizeirecht Ihnen weiterhelfen: Er kann prüfen, ob die Maßnahme angemessen war. Wurden Befugnisse überschritten, kann er das Klageverfahren mit juristischen Argumenten zum Erfolg führen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Nico B.

Herr Schröder macht einen sehr engagierten und kompetenten Eindruck. Er hat sich viel Zeit für das Gespräch und die Erklärung der Rechtslage genommen. Wir fühlen uns bei diesem Anwalt in guten Händen und können diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Robin L.

War ein super nettes Gespräch. Ist auf alle meine Punkte eingegangen und konnte alles super verständlich erklären. Wenn es vor Gericht gehen sollte würde ich auch gerne mit ihm zusammenarbeiten

5,00 von 5 Sternen
Jens O.

Sehr geehrter Herr Dr. Siegel, ich danke Ihnen für die praktikablen, lösungsorientierten und sehr anschaulich bzw. verständlich erläuterten Möglichkeiten. Ihre Ausführungen waren für mich sehr hilfreich.

5,00 von 5 Sternen
Michael S.

Herr Schröder hat meinen etwas komplexen Sachverhalt sofort vollständig erfasst und meine Fragen präzise und detailliert beantwortet. Herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Michael S.

Das Ergebnis der Beratung war für mich nicht erfreulich. Das lag aber sicherlich nicht an der anwaltlichen Beratung, es lag an der mir vorliegenden rechtlichen Situation. Bin trotzdem sehr zufrieden mit der Beratung, kann Herrn Schröder unbedingt weiter empfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Ebba P.

Ich habe mich sehr aufgehoben und gut beraten gefühlt. Würde Dr. Siegel jederzeit wieder kontaktieren. Sehr empfehlenswert.

4,60 von 5 Sternen
Petra S.

Herr RA Schröder hat mich sehr freundlich und kompetent beraten. Ich kann Herrn RA Schröder deshalb mit bestem Gewissen weiterempfehlen!

4,60 von 5 Sternen
Björn B.

In meinem Fall geht es um die Kunstfreiheit und Kunst im öffentlichen Raum - dies ist durchaus ein spezielles Thema. Ich habe die Fragestellung aber ausführlich mit Herrn Schröder besprochen, Herr Schröder hat ganz konkrete erste Schritte vorgeschlagen. Somit bin ich mit dem Erstgespräch hochzufrieden.

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