Wer eine Ampel passiert, obwohl sie auf Rot steht, begeht einen Rotlichtverstoß. Dem Verursacher drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Doch nicht immer ist der Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes zulässig: Bereits kleine Messfehler führen dazu, dass sich der Bescheid angreifen lässt.
Lässt sich beweisen, dass die Ampelanlage defekt oder der Rotlichtblitzer falsch eingestellt war, kann das Bußgeld abgewendet werden. Ein Anwalt kann bei einem Rotlichtverstoß vor Gericht plausible Argumente vorlegen, die den Vorwurf widerlegen und bei unzureichendem Tatverdacht oder geringer Schuld die Einstellung des Verfahrens erreichen. Bei erfolgtem Rotlichtverstoß kann er darauf hinwirken, das drohende Fahrverbot abzuwenden.
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