Im Dezember 2019 lag der Anteil der Spam-Mails am gesamten E-Mail-Verkehr weltweit laut Statista bei rund 57,26 %. Diese massenhaft und unerwünscht verschickten Spam- und Werbe-E-Mails sind nicht nur nervig – sie verstoßen auch gegen geltendes Recht.
Die Versendung von Werbe-E-Mails oder Newslettern ohne Einwilligung der Empfänger stellt einen Verstoß gegen die DSGVO und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. Betroffene können sich mit Abmahnungen und Unterlassungsklage wehren. Kommt es durch z. B. mit Viren oder Schadsoftware verseuchten Spam zu Schäden, können Geschädigte den Spam strafrechtlich verfolgen lassen und Schadensersatz geltend machen.
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