Wenn Eltern getrennt leben, ist derjenige Elternteil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bei dem das Kind nicht lebt. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhält etwa die Hälfte der Alleinerziehenden keinen einzigen Cent vom ehemaligen Partner. Der Kindesunterhalt lässt sich dann vor dem Familiengericht einklagen. Allerdings besteht hier Anwaltszwang.
Bevor Sie aus Angst vor hohen Kosten davor zurückschrecken, Ihren Anspruch gerichtlich einzufordern, kann ein Anwalt Sie über alle zu erwartenden Unterhaltskosten informieren. Befindet sich Ihr Ex-Partner bereits in Verzug, kann der Anwalt die Unterhaltskosten als Verzugsschaden beim ehemaligen Partner geltend machen.
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