Eine Unternehmensbewertung ist in verschiedenen Situationen notwendig: z. B. beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens, beim Austreten eines Gesellschafters, im Erbfall oder bei einer Scheidung. Das Ergebnis der Unternehmensbewertung bestimmt z. B., wie hoch der Kaufpreis, Zugewinnausgleich oder Pflichtteil ist.
Dabei gibt es je nach Situation unterschiedliche Bewertungsverfahren – z. B. wird das Unternehmen entweder als Ganzes bewertet oder jeder Vermögenswert innerhalb des Unternehmens einzeln abhängig vom Marktwert. Um einen Rechtsstreit wegen fehlerhafter Unternehmensbewertung zu verhindern, kann die Unterstützung eines Anwalts hilfreich sein. Er weiß, welche Bewertungsmethode die richtige ist und kann den Unternehmenswert schlimmstenfalls vor Gericht begründen.
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