Ist eine Person einer Straftat dringend verdächtig und besteht Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr, ordnet der zuständige Ermittlungsrichter in der Regel Untersuchungshaft an. Voraussetzung ist, dass neben diesen Haftgründen auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist – die Absicherung der Ermittlungen also nicht durch andere Mittel zu erreichen ist.
Für Verdächtige kann es nun sinnvoll sein, keine Aussagen zu machen und einen Strafverteidiger zu konsultieren – auch wenn die Polizei Druck ausübt oder den Eindruck vermittelt, dass eine Aussage der Aufklärung und dem Ende der Untersuchungshaft dient. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft prüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
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