Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht setzt sich für den Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts seiner Mandanten ein.
Bei Verleumdung, Schmähkritik und Urheberrechtsverletzungen kann er Unterlassungsverfügungen durchsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zusätzlich kann er Schadensersatz für die Rechtsverletzung einfordern und gerichtlich durchsetzen, wenn nötig.
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder wegen illegalen Filesharings erhalten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Urheberrecht und Medienrecht sinnvoll sein, um in den Verhandlungen mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen.
Wenn Sie Anfeindungen und unwahren Behauptungen im Internet oder anderen Medien ausgesetzt sind, kann der Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht ebenso helfen. Er kann prüfen, ob und in welcher Weise Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und den Verursacher zur Entschädigung auffordern.
Genau ein Anwalt für Urheberrecht kostet, ist vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Wie viel genau zu zahlen ist, ist gesetzlich geregelt. Bei einer Abmahnung wegen Filesharings sind die Anwaltskosten z. B. auf 150 € begrenzt.
Können Sie sich erfolgreich gegen eine Rechtsverletzung wehren, muss die Gegenseite sämtliche Prozesskosten zahlen.
Den Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht zahlt erstmal derjenige, der den Rechtsanwalt beauftragt. Wer also jemanden wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen möchte oder sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren möchte, muss den Anwalt selbst vorfinanzieren.
Hat man mit den rechtlichen Schritten Erfolg, bekommt man die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet. War ein Gerichtsverfahren notwendig, um z. B. gegen eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorzugehen, bekommt man bei Erfolg auch die Gerichtskosten zurück.
Es lohnt sich also, vorab die Erfolgsaussichten von einem erfahrenen Anwalt für Urheberrecht einschätzen zu lassen. Stehen die Chancen gut, ist das Kostenrisiko geringer.
Nein, Rechtsschutzversicherer zahlen nicht, wenn Sie gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen möchten. Viele Rechtsschutzversicherungen decken eine Beratung bei Urheberrechtsfällen ab, die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei z. B. Urheberrechtsverletzungen ist aber vom Leistungsumfang ausgenommen.
Sie müssen die Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst zahlen.
Ob Urheberrechtsverletzung, Abmahnung wegen illegalen Filesharings, falsche Tatsachenbehauptung in negativen Online-Bewertungen oder üble Nachrede in der Öffentlichkeit: Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht setzt sich für den Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Persönlichkeitsrechte ein.
Bei einer Verletzung von Urheberrechten kann der Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung verfassen und die Auseinandersetzung mit dem Rechtsverletzer für Sie übernehmen.
Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann genauso denjenigen helfen, die wegen z. B. illegalen Filesharings eine Abmahnung erhalten haben. Der Anwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist und dann zumindest versuchen, die Folgen einer Unterlassungserklärung zu mindern, indem er mit der Gegenseite über eine modifizierte Unterlassungserklärung verhandelt.
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Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Es entsteht automatisch und gilt für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musiktitel. Voraussetzung für den Schutz durch das Urheberrecht ist, dass eine eigene geistige Schöpfung vorliegt.
Sie haben durch das Urheberrecht die alleinigen Nutzungsrechte und Verwertungsrechte. Hier geht es vor allem um das Recht zur Vervielfältigung durch z. B. das Internet, CDs, Bücher, DVDs und öffentliche Auftritte.
Urheber können ihre Nutzungs- und Verwertungsrechte durch Lizenzen auf Dritte übertragen – wie z. B. für Musiker üblich, die ihre Nutzungsrechte an der neuen Musik mit einem Plattenvertrag an ein Label übertragen.
Nutzen Dritte Ihre Werke ohne Erlaubnis bzw. Lizenz, können Sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand das Werk eines anderen ohne dessen Zustimmung verwendet.
Denn wer ein eigenes Werk erschafft – z. B. ein eigenes Buch oder einen Song schreibt –, hat er automatisch das Urheberrecht an diesem Werk. Es ist schließlich sein geistiges Eigentum.
In Deutschland sorgt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dafür, dass geistiges Eigentum davor geschützt wird, dass Dritte Personen es unerlaubt für ihre Zwecke nutzen. Das Urheberrecht bedeutet, dass der Urheber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk hat. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes ist eine Urheberrechtsverletzung.
Eine Urheberrechtsverletzung ist vor allem die unerlaubte Nutzung bzw. Verwertung von z. B.:
Weitere Beispiele für Urheberrechtsverletzungen:
Ein Anwalt für Urheberrecht kann den Fall prüfen und einschätzen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dann kann er für Sie mit den notwendigen rechtlichen Schritten wie Abmahnung und Unterlassungserklärung reagieren, um die Rechtsverletzung so schnell wie möglich zu verhindern.
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ein Rechtsmittel, um eine Urheberrechtsverletzung zu unterbinden. Mit der Abmahnung macht der Urheber den Rechtsverletzer schriftlich auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam und fordert die Unterlassung des Rechtsverstoßes für die Zukunft.
Deshalb umfasst die Abmahnung eine Unterlassungserklärung, die der Rechtsverletzer unterschreiben soll. Die Abmahnung enthält auch eine Vertragsstrafe, die der Abgemahnte zahlen muss, falls er trotz Unterlassungserklärung noch einmal das Urheberrecht verletzt.
Das Schreiben mit der Abmahnung und vor allem die Unterlassungserklärung müssen rechtssicher formuliert sein. Sind Fehler oder überhöhte Forderungen enthalten, ist die Abmahnung angreifbar und die Unterlassungserklärung ungültig. Ein Anwalt für Urheberrecht kann das Schreiben für Sie aufsetzen und die Kommunikation mit dem Rechtsverletzer übernehmen.
Ja, eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar – auch der Versuch ist eine Straftat, wie § 106 UrhG festlegt:
“Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”
Mögliche Strafen bei einer Urheberrechtsverletzung:
Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen? Dann kann es sinnvoll sein, die Forderungen der Gegenseite prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann die Bedingungen der Unterlassungserklärung nachverhandeln und z. B. die Vertragsstrafe senken.
Wurde bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, sorgt der Anwalt für Verhandlungen auf Augenhöhe und kann womöglich Argumente vorbringen, um die Strafe zu mindern.
Eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung kann immer der Urheber selbst stellen. Schließlich hat er als Schöpfer des Werkes die Urheberrechte und kann sich gegen eine Rechtsverletzung wehren.
Wenn der Urheber einem Dritten ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Werk erteilt, kann auch diese dritte Person gegen die Verletzung des Nutzungsrechts vorgehen und eine Anzeige stellen.
Vermuten Sie eine Verletzung Ihres Urheberrechts, kann ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht Sie bei der Anzeige und im folgenden Verfahren vertreten, damit Sie sich nicht mit der Gegenseite auseinandersetzen müssen.
Haben Sie eine Verletzung Ihres Urheberrechts festgestellt, können Sie Folgendes tun:
Unsere Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht haben jahrelange Erfahrung mit der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen und helfen Ihnen dabei, Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Im Medienrecht spielt das Urheberrecht auch eine Rolle – außerdem sind wettbewerbsrechtliche Vorschriften, das Presserecht und das IT-Recht relevant. Wer eine Webseite hat, muss z. B. ein korrektes Impressum haben und angeben, wer für die redaktionellen Inhalte verantwortlich ist.
Im Fokus steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Bei falschen Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede, Schmähkritik in der Öffentlichkeit können Betroffene sich mit einer Unterlassungserklärung, einstweiligen Verfügung und Klage wehren. Für Imageschäden steht ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Bei Falschmeldungen ist die Presse zur Gegendarstellung verpflichtet.
Im Bereich des Medienrechts kann ein Anwalt helfen, wenn Sie von Verleumdung, Schmähkritik und ähnlichen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Auch bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen im Internet kann ein Anwalt für Medien- und Urheberrecht helfen. Auch hier kann es um die Verletzung von Persönlichkeitsrecht gehen.
Der Anwalt kann Unterlassung und Schadensersatz vom Verantwortlichen einfordern und eine Gegendarstellung verlangen – wenn nötig auch vor Gericht und mit einer einstweiligen Verfügung.