Auszug unserer Partner-Kanzleien
pikepartners Ulrike Schmidt-Fleischer advomare cyfire Chevalier Rechtsanwälte Schumacher und Partner
Leistungen vom Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht
Filesharing-Abmahnung prüfen
Vorwurf prüfen & Forderung zurückweisen
Unterlassungserklärung prüfen
Formulierungen prüfen & rechtlich absichern
Schadensersatz einfordern
Entschädigung berechnen & durchsetzen
Bildrechte schützen
Rechtssichere Klauseln & Änderungen sicherstellen
Unberechtigte Forderungen zurückweisen
Beweise finden & Kommunikation mit der Gegenseite übernehmen
Verleumdung unterbinden
Abmahnung schicken & Unterlassung fordern
Negative Bewertungen löschen
Bewertung prüfen & Fehler nachweisen
Lizenzvertrag erstellen
Vertrag aufsetzen & Lizenzgebühr bestimmen
Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte schützen mit advocado Partner-Anwälten
Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht schützen Ihre Rechte. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schnelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt
  • Individuelle Beratung für alle urheberrechtlichen Anliegen
Hat man aus eigener Kraft etwas neues geschaffen, ist das Werk durch das Urheberrecht umfassend vor Kopie und Fremdnutzung geschützt. Der Urheber darf gegen jeden vorgehen, der sein Werk ohne seine Erlaubnis nutzt. Durch das Urheberrechtsgesetze haben Urheber eine gute Verhandlungsposition, wenn es um Schadensersatz oder Lizenzverträge geht.
Martin Jedwillat
advocado Partner-Anwalt

Unsere Top Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht

Christian Schmidt
Christian Schmidt
Rechtsanwalt
Birgit Schnöll
Birgit Schnöll
Rechtsanwältin
Thomas Mack
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Julia Schubert
Julia Schubert
Rechtsanwältin
Tobias Preis
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Rechtsanwalt
Kerstin Züwerink-Roek
Kerstin Züwerink-Roek
Rechtsanwältin
Tobias Rath
Tobias Rath
Rechtsanwalt
Michael Lindtner
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Rechtsanwalt
Expertenrat rund ums Urheberrecht: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Anliegen schildern
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Schildern Sie uns einfach Ihr rechtliches Anliegen – einer unserer Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht meldet sich zur Klärung noch am selben Tag bei Ihnen.
2. Persönliche Beratung erhalten
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Der Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht erläutert Ihnen Ihre Optionen, mögliche Kosten & die nächsten Schritte.
3. Individuelles Angebot annehmen
3. Individuelles Angebot annehmen
Sie erhalten ein transparentes Angebot zur Lösung Ihres Anliegens. Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen.

Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Nicol-Maria G.

Ich bin sehr zufrieden. In kürzester Zeit habe ich eine Rückmeldung erhalten und mir wurde sehr kompetent geholfen. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Erik O.

Herr Lützelberger hat mich sehr freundluch, ausführlich und kompetent beraten. Außerdem hat er die weiteren Optionen mit mir besprochen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.

5,00 von 5 Sternen
Max F.

Lieber Herr Sommer, vielen Dank für die ausführliche und pragmatische Ersteinschätzung zu meinem Fall in dem es um die unzulässige Verlängerung eines Abos ging.

5,00 von 5 Sternen
Mayara H.

Herr Rath ist ein sehr freundlicher, schneller Anwalt. Ich empfehle ihn jeden weiter! Sehr zufrieden. Vielen Dank, Herr Rath.

5,00 von 5 Sternen
Horst-Dieter T.

Ich bekam nach ca. einer Stunde auf meinen Fragen eine klare Antwort von allgemeiner Gültigkeit, die mir auch künftig bei ähnlichen Situationen mehr Rechtssicherheit gibt. Ich bin sehr zufrieden und bedanke mich sehr herzlich.

5,00 von 5 Sternen
Evelyne K.

Lieber Herr Sommer, vielen Dank für Ihre ausführliche Ersteinschätzung des Sachverhaltes. Herzliche Grüße E. Köhler

5,00 von 5 Sternen
Sevda L.

Vielen Dank, Herr Jurna für die kompetente Beratung! Es war alles verständlich erklärt und auch zu meiner vollsten Zufriedenheit die AGB´s und Widerrufsbelehrung erstellt!

5,00 von 5 Sternen
Mikael A.

Sehr freundlicher, netter Anwalt. Direkt zum Thema, kurz knapp und verständlich, so wie es sein sollte . Vielen Dank

Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht schützen Ihre Rechte. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
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Ihre Vorteile mit advocado
Kanzlei-Netzwerk
Wir bieten Ihnen direkten Kontakt zu einem Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht aus unserem deutschlandweiten Kanzlei-Netzwerk.
Experten für Urheberrecht
Wir haben für jedes Anliegen den Experten: Unsere Partner-Anwälte sind geprüft und haben jahrelange Erfahrung im Urheberrecht & Medienrecht.
Persönliche Beratung
Sie erhalten eine individuelle Beratung von Ihrem Anwalt – vom Erstkontakt bis zum Abschluss Ihres Falles.
Umfangreicher Kundenservice
Wir sind für Sie da! Bei Fragen und Problemen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter & kümmert sich um eine schnelle Lösung.

FAQ: So geht Rechtsberatung im Urheberrecht & Medienrecht

Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht setzt sich für den Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts seiner Mandanten ein.

Bei Verleumdung, Schmähkritik und Urheberrechtsverletzungen kann er Unterlassungsverfügungen durchsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zusätzlich kann er Schadensersatz für die Rechtsverletzung einfordern und gerichtlich durchsetzen, wenn nötig.

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder wegen illegalen Filesharings erhalten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Urheberrecht und Medienrecht sinnvoll sein, um in den Verhandlungen mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen.

Wenn Sie Anfeindungen und unwahren Behauptungen im Internet oder anderen Medien ausgesetzt sind, kann der Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht ebenso helfen. Er kann prüfen, ob und in welcher Weise Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und den Verursacher zur Entschädigung auffordern.

Genau ein Anwalt für Urheberrecht kostet, ist vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Wie viel genau zu zahlen ist, ist gesetzlich geregelt. Bei einer Abmahnung wegen Filesharings sind die Anwaltskosten z. B. auf 150 € begrenzt.

Können Sie sich erfolgreich gegen eine Rechtsverletzung wehren, muss die Gegenseite sämtliche Prozesskosten zahlen.

Den Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht zahlt erstmal derjenige, der den Rechtsanwalt beauftragt. Wer also jemanden wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen möchte oder sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren möchte, muss den Anwalt selbst vorfinanzieren.

Hat man mit den rechtlichen Schritten Erfolg, bekommt man die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet. War ein Gerichtsverfahren notwendig, um z. B. gegen eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorzugehen, bekommt man bei Erfolg auch die Gerichtskosten zurück.

Es lohnt sich also, vorab die Erfolgsaussichten von einem erfahrenen Anwalt für Urheberrecht  einschätzen zu lassen. Stehen die Chancen gut, ist das Kostenrisiko geringer.

Nein, Rechtsschutzversicherer zahlen nicht, wenn Sie gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen möchten. Viele Rechtsschutzversicherungen decken eine Beratung bei Urheberrechtsfällen ab, die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei z. B. Urheberrechtsverletzungen ist aber vom Leistungsumfang ausgenommen.

Sie müssen die Anwaltskosten und Gerichtskosten selbst zahlen.

Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte schützen mit advocado Partner-Anwälten
Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht schützen Ihre Rechte. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
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Wir finden den passenden Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht für Sie
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Anwalt Urheberrecht & Medienrecht: Verlässlicher Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte

Ob Urheberrechtsverletzung, Abmahnung wegen illegalen Filesharings, falsche Tatsachenbehauptung in negativen Online-Bewertungen oder üble Nachrede in der Öffentlichkeit: Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht setzt sich für den Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Persönlichkeitsrechte ein.

Bei einer Verletzung von Urheberrechten kann der Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung verfassen und die Auseinandersetzung mit dem Rechtsverletzer für Sie übernehmen.

Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann genauso denjenigen helfen, die wegen z. B. illegalen Filesharings eine Abmahnung erhalten haben. Der Anwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist und dann zumindest versuchen, die Folgen einer Unterlassungserklärung zu mindern, indem er mit der Gegenseite über eine modifizierte Unterlassungserklärung verhandelt.

Ob Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München: advocado steht für hochwertige Online- Rechtsberatung von geprüften Experten für Urheberrecht und Medienrecht – bundesweit und jederzeit. Schildern Sie einfach Ihr Anliegen und profitieren von unserem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.

Urheberrecht: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Es entsteht automatisch und gilt für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musiktitel. Voraussetzung für den Schutz durch das Urheberrecht ist, dass eine eigene geistige Schöpfung vorliegt.

Sie haben durch das Urheberrecht die alleinigen Nutzungsrechte und Verwertungsrechte. Hier geht es vor allem um das Recht zur Vervielfältigung durch z. B. das Internet, CDs, Bücher, DVDs und öffentliche Auftritte.

Urheber können ihre Nutzungs- und Verwertungsrechte durch Lizenzen auf Dritte übertragen – wie z. B. für Musiker üblich, die ihre Nutzungsrechte an der neuen Musik mit einem Plattenvertrag an ein Label übertragen.

Nutzen Dritte Ihre Werke ohne Erlaubnis bzw. Lizenz, können Sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Was zählt als Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand das Werk eines anderen ohne dessen Zustimmung verwendet.

Denn wer ein eigenes Werk erschafft – z. B. ein eigenes Buch oder einen Song schreibt –, hat er automatisch das Urheberrecht an diesem Werk. Es ist schließlich sein geistiges Eigentum.

In Deutschland sorgt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dafür, dass geistiges Eigentum davor geschützt wird, dass Dritte Personen es unerlaubt für ihre Zwecke nutzen. Das Urheberrecht bedeutet, dass der Urheber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk hat. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes ist eine Urheberrechtsverletzung.

 

Eine Urheberrechtsverletzung ist vor allem die unerlaubte Nutzung bzw. Verwertung von z. B.:

  • Musik
  • Filme
  • Bilder & Fotos
  • Software
  • Schriftstücke
  • Tanzstücke
  • Baukunst

 

Weitere Beispiele für Urheberrechtsverletzungen:

  • Unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschützten Medien (sogenannte Raubkopien)
  • Unerlaubte Verbreitung von geschützten Medien
  • Unerlaubte Bearbeitung und Änderung eines geschützten Werkes

 

Ein Anwalt für Urheberrecht kann den Fall prüfen und einschätzen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dann kann er für Sie mit den notwendigen rechtlichen Schritten wie Abmahnung und Unterlassungserklärung reagieren, um die Rechtsverletzung so schnell wie möglich zu verhindern.

Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ein Rechtsmittel, um eine Urheberrechtsverletzung zu unterbinden. Mit der Abmahnung macht der Urheber den Rechtsverletzer schriftlich auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam und fordert die Unterlassung des Rechtsverstoßes für die Zukunft.

Deshalb umfasst die Abmahnung eine Unterlassungserklärung, die der Rechtsverletzer unterschreiben soll. Die Abmahnung enthält auch eine Vertragsstrafe, die der Abgemahnte zahlen muss, falls er trotz Unterlassungserklärung noch einmal das Urheberrecht verletzt.

Das Schreiben mit der Abmahnung und vor allem die Unterlassungserklärung müssen rechtssicher formuliert sein. Sind Fehler oder überhöhte Forderungen enthalten, ist die Abmahnung angreifbar und die Unterlassungserklärung ungültig. Ein Anwalt für Urheberrecht kann das Schreiben für Sie aufsetzen und die Kommunikation mit dem Rechtsverletzer übernehmen.

Ist eine Urheberrechtsverletzung eine Straftat?

Ja, eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar – auch der Versuch ist eine Straftat, wie § 106 UrhG festlegt:

“Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”

Mögliche Strafen bei einer Urheberrechtsverletzung:

  • Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 €
  • Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mehr, falls die Rechtsverletzung einen gewerblichen Hintergrund hat

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen? Dann kann es sinnvoll sein, die Forderungen der Gegenseite prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann die Bedingungen der Unterlassungserklärung nachverhandeln und z. B. die Vertragsstrafe senken.

Wurde bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, sorgt der Anwalt für Verhandlungen auf Augenhöhe und kann womöglich Argumente vorbringen, um die Strafe zu mindern.

Wer kann eine Urheberrechtsverletzung anzeigen?

Eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung kann immer der Urheber selbst stellen. Schließlich hat er als Schöpfer des Werkes die Urheberrechte und kann sich gegen eine Rechtsverletzung wehren.

Wenn der Urheber einem Dritten ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Werk erteilt, kann auch diese dritte Person gegen die Verletzung des Nutzungsrechts vorgehen und eine Anzeige stellen.

Vermuten Sie eine Verletzung Ihres Urheberrechts, kann ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht Sie bei der Anzeige und im folgenden Verfahren vertreten, damit Sie sich nicht mit der Gegenseite auseinandersetzen müssen.

Was tun bei Urheberrechtsverletzung?

Haben Sie eine Verletzung Ihres Urheberrechts festgestellt, können Sie Folgendes tun:

  1. Urheberrechtsverletzung dokumentieren: Sammeln Sie Beweise dafür, dass Ihr Urheberrecht verletzt wird (Fotos, Screenshots etc.). Finden Sie heraus, wer Ihre Rechte verletzt.
  2. Rechtsverstoß bezahlen lassen: Wenn Sie keinen langen Gerichtsprozess möchten, können Sie dem Verantwortlichen für die Urheberrechtsverletzung eine Rechnung schicken. So übertragen Sie ihm nachträglich die Nutzungsrechte an Ihrem Werk und können eine Entschädigung verlangen.
  3. Anwalt für Urheberrecht kontaktieren: Reagiert der Verantwortliche nicht und verletzt weiterhin Ihr Urheberrecht, kann ein Anwalt Ihnen helfen, die Rechtsverletzung wirksam zu unterbinden und Schadensersatz einzufordern.
  4. Abmahnung & Unterlassungserklärung schicken: Der Anwalt für Urheberrecht kann an den Rechtsverletzer eine rechtssichere Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung schicken, um die Urheberrechtsverletzung zu unterbinden und eine Entschädigung zu fordern.
  5. Gerichtliche Schritte: Reagiert der Abgemahnte nicht auf das anwaltliche Schreiben oder verweigert die Schadensersatzzahlung, kann der Anwalt Klage einreichen und Ihre Interessen vor Gericht durchsetzen.


Unsere Partner-Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht haben jahrelange Erfahrung mit der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen und helfen Ihnen dabei, Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Medienrecht: Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte

Im Medienrecht spielt das Urheberrecht auch eine Rolle – außerdem sind wettbewerbsrechtliche Vorschriften, das Presserecht und das IT-Recht relevant. Wer eine Webseite hat, muss z. B. ein korrektes Impressum haben und angeben, wer für die redaktionellen Inhalte verantwortlich ist.

Im Fokus steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Bei falschen Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede, Schmähkritik in der Öffentlichkeit können Betroffene sich mit einer Unterlassungserklärung, einstweiligen Verfügung und Klage wehren. Für Imageschäden steht ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Bei Falschmeldungen ist die Presse zur Gegendarstellung verpflichtet.

Im Bereich des Medienrechts kann ein Anwalt helfen, wenn Sie von Verleumdung, Schmähkritik und ähnlichen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Auch bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen im Internet kann ein Anwalt für Medien- und Urheberrecht helfen. Auch hier kann es um die Verletzung von Persönlichkeitsrecht gehen.

Der Anwalt kann Unterlassung und Schadensersatz vom Verantwortlichen einfordern und eine Gegendarstellung verlangen – wenn nötig auch vor Gericht und mit einer einstweiligen Verfügung.

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