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Anwalt Urheberrechtsverletzung: Was muss ich wissen?
Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Im Falle einer solchen Urheberrechtsverletzung hat der Urheber juristische Handhabe: Abmahnungen und Entschädigungsforderungen sind möglich. Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei einer Urheberrechtsverletzung und der Wahl der richtigen juristischen Strategie unterstützen und begründete Ansprüche durchsetzen.
Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen lassen sich mithilfe juristischer Argumentation nicht selten mildern oder vermeiden.
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Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Sobald ein urheberrechtlich geschütztes Werk ganz oder teilweise kopiert wird, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Gleiches gilt, wenn die Kopien kommerziell genutzt und als eigene Werke ausgegeben werden. Auch die unerlaubte Bearbeitung oder Änderung kann rechtlich verfolgt werden.
Das sind die rechtlichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung
Wer Opfer einer Urheberrechtsverletzung geworden ist, erleidet finanzielle Einbußen – z. B. wenn ein Film, dessen Nutzungsrechte er verkaufen wollte, unerlaubt veröffentlicht wird. Daneben kann es zu emotionalen Schäden kommen – etwa indem ein Werk durch Bearbeitungen verunglimpft wird.
Zur Kompensation der Schäden kann der Urheber Abmahnungen verfassen, Schadensersatz verlangen und auf Unterlassung klagen. Wurde das Werk unerlaubt reproduziert – z. B. durch Fotokopien eines Bildes oder Nachdrucke eines Buches –, kann der Rechtsinhaber die Unbrauchbarmachung der Lagerbestände verlangen.
Was tun, wenn mein Urheberrecht verletzt wurde?
Wurden Ihre Rechte verletzt, dokumentieren Sie dies – hilfreich sind z. B. Fotos, Screenshots, Audioaufnahmen und Angaben zur Person des Schädigers.
Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Nutzungsrechte nachträglich an den Schädiger übertragen und dafür eine angemessene Geldsumme fordern. Alternativ können Sie ihm eine Abmahnung zukommen lassen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordern. So lassen sich zukünftige Urheberrechtsverletzungen vermeiden – der Verletzende wird durch Androhung hoher Schadensersatzforderungen von weiteren Verstößen abgehalten.
Einer unserer Partner-Anwälte mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit einem rechtssicheren Abmahnschreiben kann er ausreichend Druck auf den Schädiger ausüben und gerichtliche Schritte einleiten. Findet er stichhaltige Beweise, bestehen gute Erfolgsaussichten auf eine schnelle Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Schadensersatzzahlung.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung?
Der Europäische Gerichtshof hat am 25.01.2017 entschieden: Der Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung darf bis zu 3 mal so hoch sein wie eine Vergütung für die Lizenz zur Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes (EuGH-Urteil Az. C-367/15).
Die Höhe des Schadensersatz hängt von folgenden Faktoren ab:
- Gewinn des Verletzers durch die Urheberrechtsverletzung
- Entgangener Gewinn des Urhebers
- Marktübliche Nutzungskosten
Üblich ist in Deutschland bei Urheberrechtsverletzungen ein Schadensersatz, der so hoch ist wie der Preis für die Nutzung mit Lizenz. Wenn zusätzlich zur unerlaubten Nutzung der Urheber des Werkes nicht namentlich genant wird, kann bis zu 2 mal so viel Schadensersatz fordern.
Wer seinen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung einklagen muss, ist aber abhängig von der Bewertung des Gerichts.
Mit dem EuGH-Urteil kann man auch in Deutschland einen höheren Schadensersatz vor Gericht durchsetzen. Ein Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung kann für Betroffene das Gerichtsverfahren und die Argumentation vor Gericht übernehmen – das erhöht die Chance auf mehr Schadensersatz vom Rechtsverletzer.
Vorwurf Urheberrechtsverletzung: Abmahnkanzleien
Sie haben einen Brief vom Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung bekommen und sind sich keiner Schuld bewusst? Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – es kann auch Betrug durch eine Fake-Abmahnung sein.
Es gibt einige sogenannte Abmahnkanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, im Auftrag von Unternehmen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch z. B. Filesharing zu verschicken und darin Unterlassung und Schadensersatz zu fordern.
Statt die Unterlassungserklärung einfach zu akzeptieren und zu zahlen, ist die Beratung eines erfahrenen Anwalts mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung wichtig. Denn eine Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen – vor allem hohe Vertragsstrafen.
Deshalb muss in jedem Fall individuell geprüft werden, ob der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung berechtigt und die Abmahnung korrekt formuliert ist. Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann z. B. die Schadensersatzforderung zu hoch sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann mit der Gegenseite verhandeln und eine Einigung in Ihrem Interesse erreichen.
Bekannte Abmahnkanzleien sind z. B.:
- CSR Rechtsanwaltskanzlei
- Fareds
- Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer)
- IPPC LAW (ehemals Daniel Sebastian)
- kodiak rechtsanwaltsgesellschaft mbh
- Lieb Rechtsanwälte (bihlmayer media)
- Nimrod
- Rasch
- rka Rechtsanwälte
- Sarwari
- Schulenberg & Schenk
- We save your Copyrights
Unberechtigte Abmahnung erhalten? Das können Sie tun
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten und wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen – z. B. aufgrund von Streaming oder Filesharing –, sollten Sie diese ernst nehmen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Hinter den Schreiben stecken oftmals seriöse Anwaltskanzleien.
Wenn Sie mit dem Tatvorwurf nichts anfangen können, überprüfen Sie ihn zunächst. Unterzeichnen Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung, noch bezahlen Sie die aufgeführten Kosten sofort. Beides würde als Schuldeingeständnis gewertet. Stattdessen hilft die Beratung eines Anwalts für Urheberrechtsverletzungen. Er kann Ihnen helfen, Gegenbeweise zu finden und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe zu überprüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahnende die Anwaltskosten übernehmen.
Sind Sie tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk eine Modifizierung der Unterlassungserklärung erreichen. Diese bindet im Idealfall nur eingeschränkt und nicht ein Leben lang. Außerdem setzt er sich für geringere Strafzahlungen ein.