Bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung oder bei einer geforderten Unterlassungserklärung kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung helfen. Er kann den Vorwurf prüfen, die Unschuld des Abgemahnten nachweisen oder zu einer Anpassung der Unterlassungserklärung beitragen.
Rechteinhabern hilft ein Rechtsanwalt bei der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen und einer Entschädigung für die finanziellen Einbußen.
Ein Anwalt kann die Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage vor Gericht unterbinden. Er kann dabei helfen, die finanziellen Schäden durch eine solche Verletzung z. B. durch Schadensersatz zu kompensieren.
Der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann auch dabei unterstützen, eine ungerechtfertigte Abmahnung abzuwehren oder die geforderte Unterlassungserklärung zu modifizieren.
Die Kosten für einen Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Einzelfall hängen die Kosten von der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Wenn Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung einen Anwalt beauftragen, müssen Sie dessen Kosten erst einmal selbst zahlen. Aber: Haben die rechtlichen Schritte Erfolg, können Sie die Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten vom Rechtsverletzer zurückfordern.
Deshalb ist es sinnvoll, zuerst die Erfolgsaussichten des Falles von einem erfahrenen Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung einschätzen zu lassen.
Unsere Partner-Anwälte erläutern Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung die Erfolgschancen und das mögliche Vorgehen – erst dann entscheiden Sie, ob Sie einen Anwalt beauftragen.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Sie sich mit einem Anwalt gegen eine Urheberrechtsverletzung wehren möchten. Die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei Fällen im Urheberrecht ist häufig vom Leistungsumfang der Versicherer ausgeschlossen.
Sie müssen die Prozesskosten also selbst vorfinanzieren – bei Erfolg vor Gericht bekommen Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet.
Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Im Falle einer solchen Urheberrechtsverletzung hat der Urheber juristische Handhabe: Abmahnungen und Entschädigungsforderungen sind möglich. Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei einer Urheberrechtsverletzung und der Wahl der richtigen juristischen Strategie unterstützen und begründete Ansprüche durchsetzen.
Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen lassen sich mithilfe juristischer Argumentation nicht selten mildern oder vermeiden.
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Sobald ein urheberrechtlich geschütztes Werk ganz oder teilweise kopiert wird, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Gleiches gilt, wenn die Kopien kommerziell genutzt und als eigene Werke ausgegeben werden. Auch die unerlaubte Bearbeitung oder Änderung kann rechtlich verfolgt werden.
Wer Opfer einer Urheberrechtsverletzung geworden ist, erleidet finanzielle Einbußen – z. B. wenn ein Film, dessen Nutzungsrechte er verkaufen wollte, unerlaubt veröffentlicht wird. Daneben kann es zu emotionalen Schäden kommen – etwa indem ein Werk durch Bearbeitungen verunglimpft wird.
Zur Kompensation der Schäden kann der Urheber Abmahnungen verfassen, Schadensersatz verlangen und auf Unterlassung klagen. Wurde das Werk unerlaubt reproduziert – z. B. durch Fotokopien eines Bildes oder Nachdrucke eines Buches –, kann der Rechtsinhaber die Unbrauchbarmachung der Lagerbestände verlangen.
Wurden Ihre Rechte verletzt, dokumentieren Sie dies – hilfreich sind z. B. Fotos, Screenshots, Audioaufnahmen und Angaben zur Person des Schädigers.
Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Nutzungsrechte nachträglich an den Schädiger übertragen und dafür eine angemessene Geldsumme fordern. Alternativ können Sie ihm eine Abmahnung zukommen lassen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordern. So lassen sich zukünftige Urheberrechtsverletzungen vermeiden – der Verletzende wird durch Androhung hoher Schadensersatzforderungen von weiteren Verstößen abgehalten.
Einer unserer Partner-Anwälte mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit einem rechtssicheren Abmahnschreiben kann er ausreichend Druck auf den Schädiger ausüben und gerichtliche Schritte einleiten. Findet er stichhaltige Beweise, bestehen gute Erfolgsaussichten auf eine schnelle Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Schadensersatzzahlung.
Der Europäische Gerichtshof hat am 25.01.2017 entschieden: Der Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung darf bis zu 3 mal so hoch sein wie eine Vergütung für die Lizenz zur Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes (EuGH-Urteil Az. C-367/15).
Die Höhe des Schadensersatz hängt von folgenden Faktoren ab:
Üblich ist in Deutschland bei Urheberrechtsverletzungen ein Schadensersatz, der so hoch ist wie der Preis für die Nutzung mit Lizenz. Wenn zusätzlich zur unerlaubten Nutzung der Urheber des Werkes nicht namentlich genant wird, kann bis zu 2 mal so viel Schadensersatz fordern.
Wer seinen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung einklagen muss, ist aber abhängig von der Bewertung des Gerichts.
Mit dem EuGH-Urteil kann man auch in Deutschland einen höheren Schadensersatz vor Gericht durchsetzen. Ein Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung kann für Betroffene das Gerichtsverfahren und die Argumentation vor Gericht übernehmen – das erhöht die Chance auf mehr Schadensersatz vom Rechtsverletzer.
Sie haben einen Brief vom Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung bekommen und sind sich keiner Schuld bewusst? Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – es kann auch Betrug durch eine Fake-Abmahnung sein.
Es gibt einige sogenannte Abmahnkanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, im Auftrag von Unternehmen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch z. B. Filesharing zu verschicken und darin Unterlassung und Schadensersatz zu fordern.
Statt die Unterlassungserklärung einfach zu akzeptieren und zu zahlen, ist die Beratung eines erfahrenen Anwalts mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung wichtig. Denn eine Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen – vor allem hohe Vertragsstrafen.
Deshalb muss in jedem Fall individuell geprüft werden, ob der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung berechtigt und die Abmahnung korrekt formuliert ist. Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann z. B. die Schadensersatzforderung zu hoch sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann mit der Gegenseite verhandeln und eine Einigung in Ihrem Interesse erreichen.
Bekannte Abmahnkanzleien sind z. B.:
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten und wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen – z. B. aufgrund von Streaming oder Filesharing –, sollten Sie diese ernst nehmen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Hinter den Schreiben stecken oftmals seriöse Anwaltskanzleien.
Wenn Sie mit dem Tatvorwurf nichts anfangen können, überprüfen Sie ihn zunächst. Unterzeichnen Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung, noch bezahlen Sie die aufgeführten Kosten sofort. Beides würde als Schuldeingeständnis gewertet. Stattdessen hilft die Beratung eines Anwalts für Urheberrechtsverletzungen. Er kann Ihnen helfen, Gegenbeweise zu finden und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe zu überprüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahnende die Anwaltskosten übernehmen.
Sind Sie tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk eine Modifizierung der Unterlassungserklärung erreichen. Diese bindet im Idealfall nur eingeschränkt und nicht ein Leben lang. Außerdem setzt er sich für geringere Strafzahlungen ein.